Personelle Organisation Musterklauseln

Personelle Organisation. 4.2.1.1. Pädagogische Betreuung Die Familiengruppenleitung erstellt einen verbindlichen Dienstplan für die pädagogi- schen MitarbeiterInnen, der nach BAT-Tarifvertrag geregelt ist. Aus dem Dienstplan müssen Vertretungszeiten, Supervision, Fortbildung etc. erkennbar sein. Die Mitarbei- terInnen führen analog dazu eine Arbeitszeitkarte, aus der Überstunden, Krankheit, Zu- schläge etc. hervorgehen. Das Personal muss so eingesetzt werden, dass genügend Zeit für Doppelbesetzung in be- stimmten Betreuungszeiten und für Übergaben gewährleistet wird. In Vertretungszeiten der FamiliengruppenleiterInnen wechseln sich die pädagogischen MitarbeiterInnen im Dienst ab und werden ggf. von Springkräften unterstützt. Das pädagogische Personal muss in dieser Zeit eigenverantwortlich die Gruppe leiten und wird von Leitung und Therapeutischem Dienst unterstützt und begleitet.
Personelle Organisation. 4.2.1.1 Pädagogische Betreuung Der Jugendhof gewährleistet eine ganz- jährige Betreuung rund um die Uhr. Der Dienstplan wird jeweils für einen Mo- nat erstellt. Er gliedert sich in den Tag- dienst (12.30 Uhr-23.00 Uhr), die Nach- bereitschaft (23.00 – 6.00 Uhr) und den Frühdienst (6.00 – 13.00 Uhr) auf. Immer mittwochs findet von 9.00 bis 13.30 Uhr die Teambesprechung statt. Einmal im Monat trifft sich das Team vormittags für zwei Stunden zur Supervision. In der Regel hat immer ein/e BetreuerIn Dienst. Grundsätzlich findet die Hausauf- gabenbetreuung im Doppeldienst statt. Darüber hinaus befindet sich nach Bedarf bzw. nach Absprache ein weiterer Betreuer im Dienst. Dies ist in der Regel zu den be- treuungsintensiven Zeiten am Nachmittag der Fall. Teilweise um besondere Aktivitä- ten, wie z. B. Schwimmbadbesuche durch- führen zu können, um Hilfeplangespräche bzw. Elterngespräche zu führen oder um eine intensivere Betreuung zu gewährleis- ten. Das Moto-Cross-Projekt findet eben- falls ausschließlich im Doppeldienst statt. Selbstverständlich wird bei der Aufnahme eines neuen Jugendlichen oder einer In- obhutnahme ein/e zusätzliche/r BetreuerIn zum Dienst hinzugezogen. Im Krankheits- fall wird durch die Heimleitung bzw. stellv. Heimleitung der Vertretungsdienst organi- siert. Einen hohen Stellenwert haben für uns die Ferienfreizeiten. Im Xxxxxx findet eine zweiwöchige Freizeit statt, die von mindes- tens zwei BetreuernInnen begleitet wird. Des Weiteren findet auf Wunsch der Grup- pe eine vier oder fünf Tage dauernde Os- ter- und Herbstfreizeit statt. In diesen Zei- ten ist die Einrichtung geschlossen. Es haben jedoch immer zwei BetreuerInnen Rufbereitschaft, um gegebenenfalls eine Betreuung zu gewährleisten. Wir arbeiten in unserer Einrichtung mit einem Bezugsbetreuersystem, worauf spä- ter noch ausführlicher eingegangen wird. Der/die diensthabende BetreuerIn ist für alle anfallenden Tätigkeiten zuständig. Im Übrigen haben wir innerhalb des Teams spezielle Aufgabenverteilungen vorge- nommen. So gibt es beispielsweise extra Beauftragte für den Kontakt zu Schulen/ Ausbildungsbetrieben oder für den Ge- sundheitsbereich. Hierdurch ist gewähr- leistet, dass es konstante Ansprechpartner gibt.
Personelle Organisation. 4.2.1.1. Pädagogische Betreu- ung bezogen auf Hilfeart Der pädagogische Auftrag richtet sich an das CJD, die konkrete Ausführung der Hilfe obliegt den MitarbeiterInnen der Gruppen. Die MitarbeiterInnen sind im Rahmen des Bezugsbetreuersystems die primären Ansprechpartner/innen für die Kinder/Jugendlichen. Die für die Hilfeart zuständige Erziehungsleitung ist Ansprechpartner für die Gruppenleitung im Innenverhältnis (Organisation, Beratung, Fallbesprechung, Teambesprechungen etc.) und für die zuständigen Mitarbeiter/innen des ASD des Jugendamtes Ansprechpartner für Hilfeplanung und hilfeplanrelevante Veränderungen außerhalb des Hilfeplangesprächs. Die im Hilfeplan vereinbarten Inhalte und Ziele der Hilfe werden in Kooperation mit den Kindern/Jugendlichen und den Amtsvormündern angegangen und umgesetzt. Die Inhalte der Konzeption werden realisiert durch die Ausgestaltung der Hilfe. Die Fachkräfte dokumentieren die Gestaltung und Durchführung der Hilfe, sie erstellen Berichte als Vorlagen für die Hilfeplanung (siehe unten). Die jährliche Ferienfreizeit wird von mindestens zwei Fachkräften durchgeführt.
Personelle Organisation. 4.2.1.1 Erreichbarkeit Kernzeiten Ambulante Dienste: Montag bis Xxxxxxx 11.00 bis 17.00 Uhr; die ambulanten Mitarbeiter sind in dieser Zeit über die Verwaltung erreichbar.
Personelle Organisation. 4.2.1.1 Pädagogische Betreuung Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden weiter- hin in allen Lebenslagen unterstützt, in denen sie Hilfe benö- tigen (Schule, Berufsausbildung, Freizeit, Gesundheit, haus- wirtschaftliche Tätigkeiten). Die Mitarbeiter/innen der Regel- und Verselbständigungs- gruppe bilden ein Team. Es besteht ein Kontaktbetreu- er/innen-System. An Werktagen gibt es täglich Betreuungszeiten im Umfang von 5 bis 6 Stunden vor Ort. Zusätzlich finden Termine zwi- schen den jungen Menschen und den Mitarbeiter/innen statt, für Gespräche, Verselbständigungsübungen, Freizeit- aktivitäten, Begleitung zu Arztbesuchen, Ämtergängen, etc. Täglicher Austausch zwischen den Pädagogen/innen und den Psychologen/innen ist möglich. Teamgespräche des pädagogischen Teams zweimal pro Mo- nat, Fallgespräche des pädagogischen Teams mit Therapeu- ten einmal pro Monat und Hausgespräch mit allen pädago- gischen Mitarbeitern/innen aus allen drei Gruppen und mit beiden Psychotherapeuten zweimal pro Monat für organisa- torische Fragen oder Besprechen von Fällen mit gruppen- übergreifender Notwendigkeit.
Personelle Organisation. 4.2.1.1 Pädagogische Betreuung In der Tagesgruppe sind während der gesamten Betreuungszeit (Mo. – Fr.. von 11.30 – 17.00 Uhr) je zwei Fachkräfte im Dienst. Außerhalb der Betreuungszeiten nehmen die Fachkräfte an Eltern- und Teamgesprächen teil und erledigen zusätzliche Organisationsaufgaben. Wöchentliche Teamsitzung/Fallbesprechung mit dem zuständigen Berater.
Personelle Organisation. 4.2.1.1 Pädagogische Betreuung Beschreibung der Dienstplanstruktur, Personaldeckung in spezifischen Betreuungszeiten, Vertretungsregelun- gen; Darstellung der funktionalen Zuordnung und Zu- ständigkeit und die mit dem Dienstplan verknüpften pä- dagogischen Zielsetzungen
Personelle Organisation. 4.2.1.1. Pädagogische Betreuung Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr das ganze Jahr über. Die Arbeitszeit teilt sich auf durch den im Dienstplan (TVöD) geregelten Gruppendienst. Ein Doppeldienst in der betreuungsintensiven Zeit ermöglicht eine strukturierte Ausdif- ferenzierung von Gruppen- und Einzelangeboten wie folgt: • Intensive schulische Förderung, individuelle Gestaltung der Hausaufgaben • Individuelle Begleitung berufsbildender Maßnahmen (z. B. Bewerbungstraining) • Freizeitaktivitäten am Nachmittag, differenziertes Freizeitangebot, häufig mit erleb- nispädagogischen Elementen, vorwiegend an den Wochenenden und in den Ferien • Themenzentrierte Gruppenarbeit • Geschlechtsspezifische Angebote • Intensive Gesprächsangebote
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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.