Personelle Ressourcen Musterklauseln

Personelle Ressourcen. Alle MitarbeiterInnen unserer Einrichtung verfügen über eine qualifizierte und fundierte Fachausbildung entsprechend ihrem individuellen Tätigkeitsgebiet • Mit einer außerordentlich hohen Personalkontinuität ermöglichen wir in Bezug auf die Adressaten der Hilfe, langfristig angelegte Beziehungsangebote, welche aus professioneller Sicht unverzichtbar sind, • Mittels regelmäßiger, weiterführender Qualifikationsmaßnahmen, in Form von inter- nen und externen Fort- und Weiterbildungen für MitarbeiterInnen, gewährleisten wir eine adäquate Professionalität unserer MitarbeiterInnen. • Im Bereich Fortbildungen bieten wir seit einigen Jahren für unsere MitarbeiterInnen jährlich mehrtägige und speziell für unsere Einrichtung konzipierte Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten an. Zu diesen spezifischen Bildungsan- geboten gehörten in den vergangenen Jahren z. B. - „Deeskalationstrainings zur Bewältigung von Krisen im Gruppenalltag“ - „Umgang mit drogenkonsumierenden Jugendlichen“ / Teil 1 - „Integration erlebnispädagogischer Elemente in den Heimalltag“ - „Umgang mit drogenkonsumierenden Jugendlichen“ / Teil 2 - „Einführung in allgemeine und institutionsspezifische Bereiche der EDV“ - „Deliktarbeit mit minderjährigen sexuellen Missbrauchern“ Für die kommenden Jahre sind bereits weitere Fortbildungsprojekte in Planung. Institutionsinterne Schulungsveranstaltungen für MitarbeiterInnen mit einrichtungsspezifischer Ausrichtung sind im Salvator Kolleg wesentliches Bildungselement, da alle wesentlichen Aspekte (ausgehend von der Realität des Alltags) in die Planung und Konzeption der Veranstal- tung mit eingebunden werden können. Die Ergebnisse dieser Fortbildungsangebote sind spezifisch auf unsere konkreten Erfordernisse praxisorientiert abgestimmt und insofern deutlich operationalisierbarer, d. h., der Transfer in die tägliche Arbeit ist - anders als dies bei „offenen“ Angeboten der Fall sein kann - jederzeit gewährleistet. • Durch die Integration von Fachliteratur, Techniken und Hilfsmitteln, sowie das Einbeziehen neuer wissenschaftlicher Ergebnisse in die pädagogische Arbeit fördern wir notwendige Innovationen innerhalb des pädagogischen Alltags. • Durch die Ausrüstung aller Institutionsbereiche mit EDV (Leitung, Verwaltung, Ausbildung und Wohngruppen), die Bereitstellung speziell entwickelter Anwender- software, eine umfangreiche Schulung der MitarbeiterInnen in allgemeinen und institutionsspezifischen Bereichen der Datenverarbeitung und deren konseque...
Personelle Ressourcen. Die personellen Ressourcen der zuständigen Forstfachperson(en) und Stellvertre- tungsregelungen sind für die Beratung der nicht organisierten Waldeigentümerinnen und -eigentümer vorhanden.
Personelle Ressourcen. ▪ Mitglieder der Schuldirektion: ▪ Anstellung: Die lokale Behörde setzt die notwendigen Verfahren, namentlich auch die Genehmigung durch das DEKS, für die Anstellung der Mitglieder der Schuldirektion um (Direktoren und Stellvertreter),. Für diesen Beschäftigungsgrad leitet die lokale Behörde die notwendigen Massnahmen zur Deckung durch die Versicherungen (UVG, CIVAF) und den Anschluss an eine Vorsorgekasse für ihr Personal (PKWAL) ein. ▪ Pflichtenheft: ▪ Ressourcen: Die Schuldirektion erhält zur Ausübung ihres pädagogischen Auftrags Arbeitszeit zugeteilt, welche sich aus der zur Subventionierung anerkannten Lektionenzahl errechnet. Zur Bestimmung dieser Zahl dienen verschiedene Kriterien (betroffene Unterrichtsstufe, Anzahl Xxxxxxx, Lehrpersonen, Standorte, Lektionen zur Betreuung von Kindern mit Stützkursen und/oder Schülerhilfe usw.). In einem Entscheid des Staatsrates werden die Gewichtung dieser Kriterien und die Dotation (Stundenpool) festgelegt. Der anzuwendende Koeffizient (Anzahl Lektionen 🡪 Anzahl Stunden) ist in der Verordnung über die Besoldung des Personals (Art. 43, Abs. 3, Art. 45 und 46) festgelegt. Die Verteilung der Lektionen innerhalb der Schuldirektion liegt in der Zuständigkeit des Direktors unter Vorbehalt der in der Verordnung über die Schuldirektionen enthaltenen Bestimmungen und der sukzessiven Genehmigungen durch die lokale Behörde und das Departement. Die lokale Behörde hält sich an die vom Departement festgelegte Dotation. Die Autonomie der lokalen Behörde kann jedoch über die vom Departement subventionierte Anzahl Lektionen hinausgehen. Die Kosten werden dabei aber einzig von der lokalen Behörde übernommen. Jede zusätzliche Aufgabe, die nicht im erwähnten Pflichtenheft aufgeführt ist, liegt ausschliesslich im Verantwortungsbereich der lokalen Behörden, was die Dotation und Entschädigung angeht. Der Beschäftigungsgrad eines jeden Direktionsmitglieds darf 100 % nicht übersteigen. ▪ Lehrpersonal: ▪ Bezeichnung der Lehrpersonen: Die Einschätzung des Bedarfs, die Stellenausschreibung, die Anhörung der Bewerber und die Bezeichnung für die Ernennung der Lehrpersonen liegen in der Zuständigkeit der lokalen Behörde. ▪ Anstellung von Lehrpersonen durch die Gemeinden für besondere Aufgaben: Jede zusätzliche Aufgabe, die nicht im kantonalen Pflichtenheft aufgeführt ist, liegt ausschliesslich im Verantwortungsbereich der lokalen Behörden, was die zeitliche Dotation und Entschädigung angeht. ▪ Vormeinung zu allen Anträgen des Lehrpersonals: ...
Personelle Ressourcen. Das Modell wird umgesetzt durch die Lehrenden: Vor-/Nachname: Kontakt: Vor-/Nachname: Kontakt: Schule Vor-/Nachname: Kontakt: (weitere Personen ergänzen) Folgende Punkte werden zwischen „Musikschule“ und „Regelschule“ vorab geregelt: • Vertretung im Krankheitsfall • Schulautonome Tage • Sonstiges (Arbeitsmaterial – Kosten)

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  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage xxx.xx0000.xx in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx eingesehen werden.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.

  • Arbeitsmittel Die erforderlichen EDV- und kommunikationstechni- schen Arbeitsmittel für den Telearbeitsplatz werden für die Zeit des Bestehens dieser Arbeitsstätte vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt. Sollten im Aus- nahmefall Arbeitsmittel vom Dienstnehmer im Einver- nehmen mit dem Dienstgeber beigestellt werden, so werden die Aufwände gegen Nachweis erstattet.