Personenorientierte Betreuungsleistungen Musterklauseln

Personenorientierte Betreuungsleistungen. Maßgeblich für die neue ambulante Sozialpsychiatrie ist der personenorientierte Ansatz, d.h. das Betreu- ungsangebot und die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den Besonderheiten des Einzelfalls. Nicht institutionelle Rahmenbedingungen, sondern der einzelne Mensch mit seinen Fä- higkeiten und seiner Geschichte sind im personenorientierten Xxxxxxxxxxx maßgeblich. Daher werden die erforderlichen Hilfen auf den jeweiligen Hilfebedarf individuell abgestimmt organisiert und erbracht. Im Rahmen der Eingliederungshilfe bewilligte personenorientierte und bedarfsgerechte Betreuungsleis- tungen können aus Elementen der Grundleistung und Intensivbetreuung bestehen. Grundleistungen erfolgen in Form von Einzel- und Gruppenangeboten. Sie umfassen Angebote der Be- gegnungsstätte wie z.B. unterstützende Begleitung, der Offene Treff, offene und themenzentrierte Grup- pen sowie Einzelfallhilfe. Die Angebote können auch außerhalb der Begegnungsstätte an einem geeigne- ten Ort und / oder im eigenen Wohnraum erbracht werden. Wenn der Bedarf durch die Grundleistung z.B. wegen der Schwere der Behinderung nicht ausreichend gedeckt werden kann, wird die Grundleistung um die Intensivbetreuung ergänzt. Sie erfolgt regelhaft in Form von Einzelangeboten in der Regel an dem Ort der die Intimität gewährleistet, der der Thematik und den Möglichkeiten des Betroffenen angemessen ist.
Personenorientierte Betreuungsleistungen. Angebote der Grundleistung sind vor Allem • lebenspraktische Unterstützung rund um die Themen Wohnen, Selbstsorge und soziale Kontakte und • Gruppenangebote. Es handelt sich um lebenspraktische, begleitende, regelnde, unterstützende Hilfen um • mit den Anforderungen des selbständigen und eigenverantwortlichen Wohnens und der Selbst- sorge, • mit den Anforderungen der selbständigen Tagesgestaltung und Tagesstrukturierung sowie der Gestaltung der Freizeit und • den Anforderungen an Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben zurechtkommen zu können und damit den Wohnraum und den Status als Mieter-/ in zu sichern. Dazu zählen beispielhaft: • die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte, Pflichten und formalen Notwendigkeiten wie z.B. Unterstützung bei der Erledigung der Post, der Einteilung des Geldes, bei Behördenangele- genheiten, und • die sich aus der Selbstversorgungsnotwendigkeit ergebenden Anforderungen. Bei der Intensivbetreuung geht es inhaltlich um die Klärung bzw. Bearbeitung krankheitsbedingter Kon- flikte oder Ängste, die nicht im Rahmen der Grundleistung erfolgen kann. Konkret beispielsweise um • die Akzeptanz der psychischen Erkrankung, und/oder damit zusammenhängende Verhaltensän- derungen, • die Förderung der Einsicht für notwendige die Erkrankung berücksichtigende Verhaltensände- rungen, • die mit der Erkrankung verbundenen Einschränkungen und deren soziale Folgen (Partner – und Beziehungsprobleme, soziale Ängste). Dazu dienen methodisch geführte Einzelgespräche.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.