Persönliche Fähigkeiten Musterklauseln

Persönliche Fähigkeiten. Der Bieter muss in der Lage sein, eine Trafik ordnungsgemäß zu führen. Dafür muss er grundlegende Fähigkeiten in den folgenden Bereichen aufweisen: • Konzentration und Beobachtung; • Deutsch; • Rechnen; • Kundenorientierung. Zum Nachweis dieser Anforderung hat der Bieter eine Bestätigung über einen erfolgreich absolvierten Eignungstest vorzulegen. Der Test muss spätestens bis zum Ende der gesetzten Nachfrist absolviert werden (siehe Punkt 6.1). Dieser Test wird von der MVG unabhängig von konkreten Ausschreibungen angeboten und kann nach Terminvereinbarung jederzeit in Räumlichkeiten der MVG absolviert werden. Der elektronisch zu absolvierende Eignungstest wurde unter Einbindung des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft mithilfe der Fachexpertise von Psychologen entwickelt. Der Test basiert auf einem unter wissenschaftlicher Beratung erstellten Test für die Testung von Kandidaten, die sich um eine Ausbildung in Handelsberufen beworben haben. Bei dem Eignungstest der MVG werden dem Kandidaten innerhalb eines Zeitraums von 40 min zu den angeführten Themenbereichen jeweils eine Anzahl von Fragen gestellt, die durch Anklicken einer von mehreren angebotenen Antwortmöglichkeiten bzw. durch Anklicken der zutreffenden Symbole zu lösen sind. Die Aufgaben folgen folgender Systematik: • Es werden einfache Rechtschreibungsaufgaben durch Identifizierung der korrekten Schreibweise von Wörtern und einfache Grammatikaufgaben gestellt. Zusätzlich wird die Fähigkeit, kurze Texte sinnerfassend zu lesen, überprüft. • In diesem Bereich sind einfache Rechenaufgaben in den vier Grundrechnungsarten, Berechnung von Maßeinheiten sowie Prozentrechnungen zu lösen. (Das Anspruchsniveau in den Bereichen Deutsch und Rechnen richtet sich nach dem Leistungsdurchschnitt von Jugendlichen, die die 9. Schulstufe absolviert haben) • Der Kandidat muss unter mehreren angebotenen Lösungen einer vordefinierten Aufgabe auswählen. Dabei sind beispielsweise passende Symbole richtig auszuwählen oder Fehler in Form von Abweichungen zu finden. • In diesem Teil des Eignungstests muss der Kandidat für klassische Fragen von Xxxxxx im Handel aus mehreren Antwortmöglichkeiten jene identifizieren, die einer positiven kundenorientierten Vorgangsweise in einem Handelsbetrieb entsprechen. Der Eignungstest gilt als bestanden, wenn mindestens 40 % der gestellten Aufgaben in allen Aufgabenbereichen richtig gelöst werden. Das Testergebnis wird unmittelbar nach Testende bekanntgeben. Soweit der Bieter zuminde...
Persönliche Fähigkeiten. Ich erkläre hiermit, dass ich die erforderlichen persönlichen Fähigkeiten zur Führung einer Trafik gemäß den Ausschreibungsbedingungen aufweise. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich eine Bestätigung über einen erfolgreich absolvierten Eignungstest vorlegen muss, sofern ich nicht bereits das Basismodul der Trafikakademie erfolgreich absolviert habe oder bereits Trafikant war. 🗎 Bitte legen Sie mit dem Angebot auch das folgende Dokument vor: • Bestätigung eines bereits absolvierten Eignungstests in der MVG

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  • Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Fälligkeit Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Versicherungsfähigkeit Eine in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelte, personen- gebundene Eigenschaft. Sie muss von der versicherten Person während der Versicherung erfüllt werden. Ihr Wegfall führt dazu, dass die versicherte Person nicht mehr in dem Tarif versichert blei- ben kann.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung

  • Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.