Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen die Krite- rien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
Eignungskriterien. Die Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. §§ 122 Abs. 1 GWB). Die Kriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Fehlen von Ausschlussgründen sind wie folgt zu belegen: • Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft sowie Erklärung, welche Leistungen von welchem Bieterge- meinschaftsmitglied übernommen werden (Formblatt B-A1); • Erklärung zur Vertretungsberechtigung und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaftsmitglieder, soweit zutreffend (Formblatt B-A2); • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien i. S. d. §§ 123 und 124 GWB (Formblatt B-A3); • Eigenerklärung über eventuelle Einträge im Gewerbezentralregister für den Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die geschäftsführenden na- türlichen Personen (Formblatt B-A4); • Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer sowie ggf. deren Nachunternehmer (soweit zutreffend) (Formblatt B-A5). Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die Eigenerklärungen zu Formblatt B-A3 und Formblatt B-A4 sowie einen Handels- registerauszug (Formblatt B-A6) abgeben; • Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines vergleichbaren internationalen Dokumentes (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) (Formblatt B-A6); • Nachweis der Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsmakler oder Versiche- rungsberater, soweit eine solche Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsmakler oder Versicherungsberater am Sitz des Bieters gesetzlich vorgeschrieben ist (Kopie ausreichend) (Formblatt B-A7); • Eigenerklärung über mindestens zwei (2) festangestellte Mitarbeiter zur Erfas- sung, Meldung und Abwicklung sowie Unterstützung im Rahmen von Versiche- rungsfällen (Claim- Handling-Services), von denen mindestens ein (1) Mitarbei- ter deutschsprachig ist, sowie darüber, dass diese Mitarbeiter oder deren Vorgän- ger in den letzten drei (3) Jahren mindestens einen Großschaden in Deutschland betreut haben (Formblatt B- A8). Als Großschaden gilt ein Schaden mit einer gel- tend gemachten Schadenssumme von über 10 Mio. EUR; • Eigenerklärung, dass mindestens eine (1) Niederlassung in den USA zur Betreu- ung und Platzierung von Lokalpolicen und Betreuung von lokalen Schadensfäl- len mit mindestens zwei (2) festangestellten Mitarbeitern besteht (Formblatt B - A9); die Niederlassung in den USA kann auch durch einen Nach- unternehmer g...
Eignungskriterien. Artikel 45 Persönliche Lage des Bewerbers bzw. Bieters Artikel 46 Befähigung zur Berufsausübung
Eignungskriterien. Artikel 52 Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen
Eignungskriterien. 6.1 Allgemeines Der Bieter muss für die Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung geeignet sein. Geeignet sind Bieter, die befugt, technisch, finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sowie zuverlässig sind. Die Leistungsfähigkeit (siehe Punkt 6.3 bis 6.5) und Zuverlässigkeit (siehe Punkt 6.6) müssen spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorliegen, ansonsten wird das Angebot ausgeschieden. Die Eignung ist durch Vorlage der in diesen Ausschreibungsbedingungen beschriebenen Urkunden (Nachweise, Bescheinigungen, etc.) nachzuweisen und zu belegen. Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache in Kopie beizulegen. Soweit sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind diese in beglaubigter deutscher Übersetzung ebenfalls in Kopie vorzulegen. Die MVG behält sich vor, gegebenenfalls die Vorlage von Nachweisen im Original nachzufordern. setzen. Das Ausstellungsdatum des Nachweises kann grundsätzlich auch nach Ende der Angebotsfrist liegen. Die nachzuweisenden Umstände müssen jedoch bereits zum Ende der Angebotsfrist vorgelegen sein. Die Nichtvorlage innerhalb der gesetzten Nachfrist stellt jedoch einen Ausscheidensgrund gemäß § 69 Abs. 1 Z. 4 BVergGKonz 2018 dar. Sind die als Nachweis geforderten amtlichen Dokumente in Österreich nicht erhältlich, können gleichwertige Dokumente einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde aus einem anderen Staat vorgelegt werden.
Eignungskriterien. (§ 10 Abs. 1 SubmD)
Eignungskriterien. A: Befähigung zur Berufsausübung IV.1 Eintragung Berufsregister (Info) Ist der Bewerber im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen? ☐ Ja ☐ Nein Falls ja, bitte geben Sie Isre Gewerbenummer an Gewerbenummer: (Der Auftraggeber besält sics hor, zu einer möglicsen Vergabehersandlung Nacsweise einzufordern.) IV.2 Mitgliedschaft in berufsbezogenen Vereinen oder Verbänden (Info) Besteht darüber hinaus die Mitgliedschaft in weiteren berufsbezogenen Vereinen oder Verbänden? ☐ Ja ☐ Nein Falls ja, in welchen?
Eignungskriterien. Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
Eignungskriterien. Nr. Kriterien