Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
2 Die Eignungskriterien können insbesondere die fachliche, finanzielle, wirtschaftliche, technische und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Erfahrung des Anbieters betreffen.
3 Der Auftraggeber gibt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind.
4 Er darf nicht zur Bedingung machen, dass der Anbieter bereits einen oder mehrere öffentliche Aufträge eines dieser Vereinbarung unterstellten Auftragge- bers erhalten hat.
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsun- terlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kri- terien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforder- lich und überprüfbar sein.
2 Die Eignungskriterien können insbesondere die fachliche, finanzielle, wirtschaftliche, technische und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Erfahrung des Anbieters betreffen.
3 Der Auftraggeber gibt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsun- terlagen bekannt, zu welchem Zeitpunkt welche Nachweise einzureichen sind.
4 Er darf nicht zur Bedingung machen, dass der Anbieter bereits einen oder mehrere öffentliche Aufträge eines dieser Vereinbarung unterstellten Auf- traggebers erhalten hat.
Eignungskriterien. (§ 10 Abs. 1 SubmD)
Eignungskriterien. 1.25.1 Wird vom Auftragnehmer zum Nachweis der Eignung die Vorlage von Urkunden verlangt, dürfen diese nicht älter als 3 (drei) Monate sein. Können die geforderten Urkunden nicht beigebracht werden, sind gleichwertige Bescheinigungen einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, eines Notars oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Auftragnehmers vorzulegen. Dem BKH Kufstein ist es vorbehalten, im Bedarfsfall zusätzliche Nachweise anzufordern.
Eignungskriterien. 6.1 Allgemeines Der Bieter muss für die Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistung geeignet sein. Geeignet sind Bieter, die befugt, technisch, finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sowie zuverlässig sind. Die Leistungsfähigkeit (siehe Punkt 6.3 bis 6.5) und Zuverlässigkeit (siehe Punkt 6.6) müssen spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorliegen, ansonsten wird das Angebot ausgeschieden. Die Eignung ist durch Vorlage der in diesen Ausschreibungsbedingungen beschriebenen Urkunden (Nachweise, Bescheinigungen, etc.) nachzuweisen und zu belegen. Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache in Kopie beizulegen. Soweit sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind diese in beglaubigter deutscher Übersetzung ebenfalls in Kopie vorzulegen. Die MVG behält sich vor, gegebenenfalls die Vorlage von Nachweisen im Original nachzufordern. setzen. Das Ausstellungsdatum des Nachweises kann grundsätzlich auch nach Ende der Angebotsfrist liegen. Die nachzuweisenden Umstände müssen jedoch bereits zum Ende der Angebotsfrist vorgelegen sein. Die Nichtvorlage innerhalb der gesetzten Nachfrist stellt jedoch einen Ausscheidensgrund gemäß § 69 Abs. 1 Z. 4 BVergGKonz 2018 dar. Sind die als Nachweis geforderten amtlichen Dokumente in Österreich nicht erhältlich, können gleichwertige Dokumente einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde aus einem anderen Staat vorgelegt werden.
Eignungskriterien. A: Befähigung zur Berufsausübung IV.1 Eintragung Berufsregister (Info) Ist der Bewerber im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister eingetragen? ☐ Ja ☐ Nein Falls ja, bitte geben Sie Isre Gewerbenummer an Gewerbenummer: (Der Auftraggeber besält sics hor, zu einer möglicsen Vergabehersandlung Nacsweise einzufordern.) IV.2 Mitgliedschaft in berufsbezogenen Vereinen oder Verbänden (Info) Besteht darüber hinaus die Mitgliedschaft in weiteren berufsbezogenen Vereinen oder Verbänden? ☐ Ja ☐ Nein Falls ja, in welchen?
Eignungskriterien. Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen
Eignungskriterien. Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
Eignungskriterien. Der Auftrag wird an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben. Fachkundig sind Bieter, die Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die ausgeschriebene Leistung nachweisen, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Leistungsfähig sind Bieter, die nachweisen, den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. Die konkreten Eignungskriterien sind in der Unterlage Teil 2 – Formblätter zu finden.
Eignungskriterien. Der Emittent der primären US-Notierung des Wertpapiers muss ausschließlich am Nasdaq Global Select Market oder am Nasdaq Global Market notiert sein.