PFLEGE DER SOFTWARE. 1. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann. 2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt). 3. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung. 4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version. 5. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Lizenzvertrag, Lizenzvertrag, Einzellizenzvertrag
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Lizenzvertrag, Lizenz Und Pflegevertrag, Lizenz Und Pflegevertrag
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Kunden- Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Lizenzvertrag, Licensing Agreement
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. 3.1 Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei wo- bei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. 3.2 Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der SoftwareSoft- ware, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. 3.3 Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Updates werden in der Software automatisch zum Download zur Verfügungangeboten.
4. 3.4 Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Software- Version.
5. 3.5 Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Software Nutzungsvereinbarung, Software Nutzungsvereinbarung
PFLEGE DER SOFTWARE. 13.1. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
23.2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
33.3. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
43.4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
53.5. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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PFLEGE DER SOFTWARE. 1. 3.1 Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. 3.2 Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. 3.3 Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. 3.4 Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. 3.5 Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Kunden- Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. Eine telefonische Software-Anwender-Anwender- Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Software License Agreement
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. 3.1 Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. 3.2 Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. 3.3 Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. 3.4 Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Software Usage Agreement
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. I. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2II. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3III. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4IV. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Software- Version.
5. V. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Licensing Agreement
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Mietlizenzvertrag
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
Appears in 1 contract
Samples: Lizenzvertrag
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt erfolgt, sofern durch den Kunden über das Preismodell gewünscht ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Licensing Agreement
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. 1 Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. 2 Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. 3 Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. 4 Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. 5 Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Lizenzvertrag
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. a. Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. b. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. c. Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. d. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. e. Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Kunden- Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Licensing Agreement
PFLEGE DER SOFTWARE. 1. 3.1 Die Bank wird die Pflege der Software übernehmen, wobei sie sich Erfüllungsgehilfen bedienen kann.
2. Im Rahmen der Pflege erfolgen Anpassungen der Software, die aufgrund von Gesetzesnovellierungen notwendig sind, sowie durch verbesserte und erweiterte Versionen („Updates“ genannt).
3. 3.2 Die Bank informiert den Kunden über neue Versionen und stellt diese als Download zur Verfügung.
4. Mit der Überlassung einer neuen Version ersetzt diese die bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgegenständliche Software-Version.
5. 3.3 Eine telefonische Software-Anwender-Unterstützung des Kunden (Kunden-Kunden- Hotline) erfolgt ausschließlich in Bezug auf die jeweils aktuelle Version der Software.
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Samples: Software Nutzungsvereinbarung