Common use of Pflege von Hardware Clause in Contracts

Pflege von Hardware. 8.1. Art und Umfang 8.1.1. TIS erbringt Reparaturleistungen für Vertragsgeräte und deren Zubehörteile, entsprechend den Vereinbarungen im Angebot und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. 8.1.2. Die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkung Dritter, höhere Gewalt oder unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, wird von TIS im Rahmen dieses Vertrages nicht geschuldet. 8.1.3. TIS behält sich vor, vertraglich nicht geschuldete, vom Kunden aber abgerufene und in Anspruch genommene Leistungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen in Rechnung zu stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)