Pflicht zur Vernichtung der Versicherungspapiere. Falls der Versicherungsnehmer, wenn dies ausdrück- lich verlangt ist, die Versicherungspapiere nicht ver- nichtet (Versicherungsschein und Grüne Versiche- rungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet), muss er die von der Gesellschaft an Dritte bezahl- ten Beträge als Erstattung oder Entschädigung von Schadenfällen, die nach Wechsel des Vertrags des zuvor versicherten Fahrzeugs verursacht wurden, vollständig zurückerstatten.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen, KFZ Haftpflichtversicherung
Pflicht zur Vernichtung der Versicherungspapiere. Falls der Versicherungsnehmer, wenn dies ausdrück- lich ausdrücklich verlangt ist, die Versicherungspapiere nicht ver- nichtet vernichtet (Versicherungsschein und Grüne Versiche- rungskarteVersicherungskarte, die sich ggf. in seinem Besitz befindet), muss er die von der Gesellschaft an Dritte bezahl- ten bezahlten Beträge als Erstattung oder Entschädigung von Schadenfällen, die nach Wechsel des Vertrags des zuvor versicherten Fahrzeugs verursacht wurden, vollständig zurückerstatten.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder, Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder
Pflicht zur Vernichtung der Versicherungspapiere. Falls der Versicherungsnehmer, wenn dies ausdrück- lich verlangt ist, die Versicherungspapiere nicht ver- nichtet vernichtet (Versicherungsschein und Grüne Versiche- rungskarteAuslandss- chutzbrief, die der sich ggf. in seinem Besitz befindet), muss er die von der Gesellschaft an Dritte bezahl- ten bezahlten Beträge als Erstattung oder Entschädigung von Schadenfällen, die nach Wechsel des Vertrags des zuvor versicherten Fahrzeugs verursacht wurden, vollständig zurückerstatten.
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