Pflichten des Arbeitnehmenden. 1 Die Arbeitnehmenden sind verpflichtet, die Anordnungen und Weisungen des Arbeitgebers zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu befolgen und daran aktiv mitzuwirken. 2 Die vom Arbeitgeber beauftragten Arbeitnehmenden haben die Ausbildung zum kompetenten «Sicherheitsbeauftragten (SIBE)» zu absolvieren und die diesbezüglichen Pflichten im Betrieb gewissenhaft zu erfüllen.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (Collective Labor Agreement)