Pflichten des Auftraggebers und der DZ BANK. Der Auftraggeber wird die DZ BANK mit den von ihr im Einzelfall gewünschten Informationen zum Grundgeschäft ausstatten und über wesentliche Umstände, die eine Inanspruchnahme des Avals zur Folge haben können (z.B. Streitigkeit über vertrags- gemäße Erfüllung des Grundgeschäfts), unverzüg- lich informieren. Die DZ BANK wird den Auftraggeber bei Garantien und Bürgschaften unverzüglich über Zahlungsan- forderungen des Begünstigten bzw. der Zweitbank sowie über von diesen vorgelegte und für den Auf- traggeber relevante Dokumente oder Urkunden informieren. Der Auftraggeber hat die DZ BANK mit sämtlichen Informationen und Unterlagen kostenfrei auszustatten, die zur Prüfung der Berechtigung erforderlich sind. Benötigt die DZ BANK zur Wahrung ihrer Rechte die ihr in diesem Zusammenhang überlassenen Original- dokumente oder Urkunden nicht mehr, so wird sie auf Verlangen des Auftraggebers ihm diese Dokumente und Urkunden zur Verfügung stellen, soweit sie nicht selbst zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
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Pflichten des Auftraggebers und der DZ BANK. Der Auftraggeber wird die DZ BANK mit den von ihr im Einzelfall gewünschten Informationen zum Grundgeschäft Grundge- schäft ausstatten und über wesentliche Umstände, die eine Inanspruchnahme des Avals zur Folge haben können (z.B. Streitigkeit über vertrags- gemäße Erfüllung vertragsgemäße Erfül- lung des Grundgeschäfts), unverzüg- lich unverzüglich informieren. Die DZ BANK wird den Auftraggeber bei Garantien und Bürgschaften unverzüglich über Zahlungsan- forderungen Zahlungsanforde- rungen des Begünstigten bzw. der Zweitbank sowie über von diesen vorgelegte und für den Auf- traggeber Auftraggeber relevante Dokumente oder Urkunden informieren. Der Auftraggeber hat die DZ BANK mit sämtlichen Informationen Informa- tionen und Unterlagen kostenfrei auszustatten, die zur Prüfung der Berechtigung erforderlich sind. Benötigt die DZ BANK zur Wahrung ihrer Rechte die ihr in diesem Zusammenhang überlassenen Original- dokumente oder Urkunden nicht mehr, so wird sie auf Verlangen des Auftraggebers ihm diese Dokumente und Urkunden zur Verfügung stellen, soweit sie nicht selbst zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
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Pflichten des Auftraggebers und der DZ BANK. Der Auftraggeber wird die DZ BANK mit den von ihr im Einzelfall gewünschten Informationen zum Grundgeschäft ausstatten und über wesentliche Umstände, die eine Inanspruchnahme des Avals zur Folge haben können (z.B. Streitigkeit über vertrags- gemäße vertragsgemäße Erfüllung des Grundgeschäfts), unverzüg- lich unverzüglich informieren. Die DZ BANK wird den Auftraggeber bei Garantien und Bürgschaften unverzüglich über Zahlungsan- forderungen Zahlungsanforderungen des Begünstigten bzw. der Zweitbank sowie über von diesen vorgelegte und für den Auf- traggeber Auftraggeber relevante Dokumente oder Urkunden informieren. Der Auftraggeber hat die DZ BANK mit sämtlichen Informationen und Unterlagen kostenfrei auszustatten, die zur Prüfung der Berechtigung erforderlich sind. Benötigt die DZ BANK zur Wahrung ihrer Rechte die ihr in diesem Zusammenhang überlassenen Original- dokumente oder Urkunden nicht mehr, so wird sie auf Verlangen des Auftraggebers ihm diese Dokumente und Urkunden zur Verfügung stellen, soweit sie nicht selbst zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
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Pflichten des Auftraggebers und der DZ BANK. Der Auftraggeber wird die DZ BANK mit den von ihr im Einzelfall gewünschten Informationen zum Grundgeschäft Grundge- schäft ausstatten und über wesentliche Umstände, die eine Inanspruchnahme des Avals zur Folge haben können (z.B. Streitigkeit über vertrags- gemäße vertragsgemäße Erfüllung des Grundgeschäfts), unverzüg- lich unverzüglich informieren. Die DZ BANK wird den Auftraggeber bei Garantien und Bürgschaften unverzüglich über Zahlungsan- forderungen Zahlungsanforde- rungen des Begünstigten bzw. der Zweitbank sowie über von diesen vorgelegte und für den Auf- traggeber Auftraggeber relevante Dokumente oder Urkunden informieren. Der Auftraggeber hat die DZ BANK mit sämtlichen Informationen Informa- tionen und Unterlagen kostenfrei auszustatten, die zur Prüfung der Berechtigung erforderlich sind. Benötigt die DZ BANK zur Wahrung ihrer Rechte die ihr in diesem Zusammenhang überlassenen Original- dokumente oder Urkunden nicht mehr, so wird sie auf Verlangen des Auftraggebers ihm diese Dokumente und Urkunden zur Verfügung stellen, soweit sie nicht selbst zur Aufbewahrung verpflichtet ist.
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