Pflichten des Kunden, Vertragswidrige Nutzung. 5.1 Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung des Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Der Kunde wird insbesondere 5.1.1 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Kaufsoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. 5.1.2 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte Dritter beachtet werden. 5.1.3 die Kaufsoftware nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von KDS schädigen können. 5.1.4 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von KDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in die Datennetze von KDS unbefugt einzudringen. 5.1.5 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken („Spamming“) nutzen. 5.1.6 KDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Kaufsoftware durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Kaufsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht, KDS hierüber unverzüglich zu unterrichten. 5.1.7 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. 5.1.8 die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Kaufsoftware aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. 5.2 KDS ist berechtigt, bei rechtswidrigem oder schwerwiegendem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten berechtigten Nutzer gegen eine der in II. 5.1 festgelegten wesentlichen Pflichten die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen Kaufsoftware außerordentlich zu beenden. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch KDS voraus. In diesem Fall darf der Kunde die Kaufsoftware in keiner Weise weiter benutzen und hat die Kaufsoftware auf dem Originaldatenträger einschließlich des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation an KDS zurückzugeben oder zu löschen und KDS die Löschung schriftlich zu bestätigen. 5.3 Liegt in den Fällen von II. 5.1 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde verpflichtet jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 30.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt KDS vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet. 5.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in II. 5.1 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer, wird der Kunde die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und Ahndung eines solchen Verstoßes gegen den Nutzer ergreifen und KDS über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
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Pflichten des Kunden, Vertragswidrige Nutzung. 5.1 Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung des Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Der Kunde wird insbesondere
5.1.1 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Kaufsoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
5.1.2 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte Dritter beachtet werden.
5.1.3 die Kaufsoftware nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von KDS KCH schädigen können.
5.1.4 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von KDS KCH betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in die Datennetze von KDS KCH unbefugt einzudringen.
5.1.5 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken („Spamming“) nutzen.
5.1.6 KDS KCH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Kaufsoftware durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Kaufsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht, KDS KCH hierüber unverzüglich zu unterrichten.
5.1.7 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
5.1.8 die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Kaufsoftware aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
5.2 KDS KCH ist berechtigt, bei rechtswidrigem oder schwerwiegendem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten berechtigten Nutzer gegen eine der in II. 5.1 festgelegten wesentlichen Pflichten die Einräumung der Nutzungsrechte an der betroffenen Kaufsoftware außerordentlich zu beenden. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch KDS KCH voraus. In diesem Fall darf der Kunde die Kaufsoftware in keiner Weise weiter benutzen und hat die Kaufsoftware auf dem Originaldatenträger einschließlich des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation an KDS KCH zurückzugeben oder zu löschen und KDS KCH die Löschung schriftlich zu bestätigen.
5.3 Liegt in den Fällen von II. 5.1 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde verpflichtet jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR CHF 30.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt KDS KCH vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
5.4 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in II. 5.1 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer, wird der Kunde die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und Ahndung eines solchen Verstoßes gegen den Nutzer ergreifen und KDS KCH über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
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Pflichten des Kunden, Vertragswidrige Nutzung. 5.1 Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung des Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Der Kunde wird insbesondere
5.1.1 alle von ihm für die Nutzung der Mietsoftware vorgesehenen berechtigten Nutzer schriftlich benennen, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde verpflichtet sich ferner, KDS jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung dieser Nutzer, schriftlich mitzuteilen.
5.1.2 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben.
5.1.3 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Kaufsoftware Mietsoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
5.1.2 5.1.4 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte Dritter beachtet werden.
5.1.3 5.1.5 die Kaufsoftware Mietsoftware nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von KDS schädigen können.
5.1.4 5.1.6 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von KDS betrieben werden, werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in die Datennetze von KDS unbefugt einzudringen.
5.1.5 5.1.7 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken („Spamming“) nutzen.
5.1.6 5.1.8 KDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Kaufsoftware Mietsoftware durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Kaufsoftware Mietsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht, KDS hierüber unverzüglich zu unterrichten.
5.1.7 5.1.9 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
5.1.8 5.1.10 die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Kaufsoftware Mietsoftware aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
5.2 KDS ist berechtigt, bei rechtswidrigem oder schwerwiegendem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten berechtigten Nutzer gegen eine der in IIIII. 5.1 festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang auf die Einräumung Mietsoftware ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Nutzungsrechte an der betroffenen Kaufsoftware außerordentlich zu beendenVerstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber KDS voraussichergestellt ist. In Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Nutzungspreise zu zahlen. Im Fall der fristlosen Kündigung darf der Kunde die Kaufsoftware Mietsoftware in keiner Weise weiter benutzen und hat die Kaufsoftware auf dem Originaldatenträger einschließlich des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation an KDS zurückzugeben oder zu löschen und KDS die Löschung schriftlich zu bestätigenbenutzen.
5.3 KDS ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen III. 5.1.4 – 5.1.7 die betroffenen Daten zu löschen.
5.4 Liegt in den Fällen von IIIII. 5.1 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde verpflichtet jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 30.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt KDS vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
5.4 5.5 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in IIIII. 5.1 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer, wird der Kunde die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und Ahndung eines solchen Verstoßes gegen den Nutzer ergreifen und KDS über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
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Samples: Lieferbedingungen Für Software
Pflichten des Kunden, Vertragswidrige Nutzung. 5.1 Der Kunde wird die ihn zur Leistungserbringung und -abwicklung des Vertrages treffenden Pflichten erfüllen. Der Kunde wird insbesondere
5.1.1 alle von ihm für die Nutzung der Mietsoftware vorgesehenen berechtigten Nutzer schriftlich benennen, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde verpflichtet sich ferner, KCH jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung dieser Nutzer, schriftlich mitzuteilen.
5.1.2 die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben.
5.1.3 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Kaufsoftware Mietsoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
5.1.2 5.1.4 dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte Dritter beachtet werden.
5.1.3 5.1.5 die Kaufsoftware Mietsoftware nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von KDS KCH schädigen können.
5.1.4 5.1.6 den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von KDS KCH betrieben werden, werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in die Datennetze von KDS KCH unbefugt einzudringen.
5.1.5 5.1.7 den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken („Spamming“) nutzen.
5.1.6 KDS 5.1.8 KCH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Kaufsoftware Mietsoftware durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Kaufsoftware Mietsoftware verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht, KDS KCH hierüber unverzüglich zu unterrichten.
5.1.7 5.1.9 vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
5.1.8 5.1.10 die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Kaufsoftware Mietsoftware aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.
5.2 KDS KCH ist berechtigt, bei rechtswidrigem oder schwerwiegendem Verstoß des Kunden oder der von ihm benannten berechtigten Nutzer gegen eine der in IIIII. 5.1 festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang auf die Einräumung Mietsoftware ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Nutzungsrechte an der betroffenen Kaufsoftware außerordentlich zu beendenVerstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung die Wiederholungsgefahr durch KDS vorausAbgabe einer angemessenen strafbewährten Unterlassungserklärung gegenüber KCH sichergestellt ist. In Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Nutzungspreise zu zahlen. Im Fall der fristlosen Kündigung darf der Kunde die Kaufsoftware Mietsoftware in keiner Weise weiter benutzen und hat die Kaufsoftware auf dem Originaldatenträger einschließlich des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation an KDS zurückzugeben oder zu löschen und KDS die Löschung schriftlich zu bestätigenbenutzen.
5.3 KCH ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen III. 5.1.4 – 5.1.7 die betroffenen Daten zu löschen.
5.4 Liegt in den Fällen von IIIII. 5.1 ein schuldhafter Verstoß des Kunden vor, ist der Kunde verpflichtet jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR CHF 30.000,00 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt KDS KCH vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
5.4 5.5 Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in IIIII. 5.1 festgelegten Pflichten durch einen Nutzer, wird der Kunde die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und Ahndung eines solchen Verstoßes gegen den Nutzer ergreifen und KDS KCH über die durchgeführten Maßnahmen informieren.
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