Common use of Pflichten nach Beendigung Clause in Contracts

Pflichten nach Beendigung. 20.1. Der Auftragnehmer wird im Falleder Beendigung des Vertrags enviaM – sofern nicht anderweitig von enviaM verlangt – unaufgefordert alle Informationen wie Dateien, Dokumente, elektronisch gespeicherte Daten und Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien, die der Auftragnehmer auf Grundlage des Vertrags erhalten oder angefertigt hat, an enviaM oder von enviaM bestimmte Empfänger herausgeben oder auf ausdrückli- chen Wunsch der enviaM stattdessen löschen. Zu den elektronisch gespeicherten Daten zählen insbeson- dere auch Anwendungsdaten, Datenbanken und Datenbankwerke sowie Daten, die im Rahmen der Daten- sicherung und Protokollierung erzeugt worden sind. Sie sind entsprechend des Wunsches von enviaM entweder in einem marktüblichen Format auf elektronischen Datenträgern herauszugeben oder online zu übertragen. 20.2. Vorbehaltlich der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen darf der Auftragnehmer die für die Geltendmachung oder Verteidigung gegen etwaige Ansprüche erforderlichen Informationen bis zum Ab- lauf der Verjährungsfrist der maßgeblichen Ansprüche aufbewahren. Ein Gleiches gilt für Informationen, die der Auftragnehmer aufgrund einer ihn treffenden gesetzlichen Pflicht aufbewahren muss, für die Dauer der maßgeblichen Aufbewahrungspflicht. 20.3. Nach vollständiger Herausgabe der in Ziffer 20.1 genannten Informationen, oder soweit enviaM auf die Her- ausgabe verzichtet hat, und gegebenenfalls nach dem Ablauf der in Ziffer 20.2 genannten Zeiträume, wird der Auftragnehmer, soweit er Kopien von diesen besitzt, diese Informationen unverzüglich und im Einklang mit datenschutzrechtlichen Regelungen löschen und enviaM die Löschung in Textform anzeigen. 20.4. Der Auftragnehmer wird außerdem die ihm möglichen Handlungen vornehmen, um die ununterbrochen fortgesetzte Erbringung der Vertragsleistungen nach Beendigung des Vertrags durch enviaM oder einen Dritten zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Erfahrungswerte, Fachwissen und Erkennt- nisse im Zusammenhang mit der bisherigen Leistungserbringung enviaM oder dem Dritten zur Verfügung zu stellen und im Übrigen bei der Überleitung der Vertragsleistungen mitzuwirken. Im Gegenzug verpflich- tet sich enviaM, dem Auftragnehmer dafür eine angemessene Vergütung nach den zuletzt zwischen den Parteien vereinbarten Regeln je nach Aufwand zu leisten. Ist keine Vergütung für die jeweils erforderlichen Leistungen vereinbart, gilt die angemessene Vergütung.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Pflichten nach Beendigung. 20.1. Der Auftragnehmer wird im Falleder Falle der Beendigung des Vertrags enviaM E.ON – sofern nicht anderweitig von enviaM E.ON verlangt – unaufgefordert alle Informationen wie Dateien, Dokumente, elektronisch gespeicherte Daten und Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien, die der Auftragnehmer auf Grundlage des Vertrags erhalten oder angefertigt hat, an enviaM E.ON oder von enviaM E.ON bestimmte Empfänger herausgeben oder auf ausdrückli- chen ausdrücklichen Wunsch der enviaM stattdessen E.ON stattdes- sen löschen. Zu den elektronisch gespeicherten Daten zählen insbeson- dere insbesondere auch Anwendungsdaten, Datenbanken und Datenbankwerke sowie Daten, die im Rahmen der Daten- sicherung Datensicherung und Protokollierung erzeugt worden sind. Sie sind entsprechend des Wunsches von enviaM E.ON entweder in einem marktüblichen Format auf elektronischen Datenträgern Da- tenträgern herauszugeben oder online zu übertragen. 20.2. Vorbehaltlich der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen darf der Auftragnehmer die für die Geltendmachung Geltend- machung oder Verteidigung gegen etwaige Ansprüche erforderlichen Informationen bis zum Ab- lauf Ablauf der Verjährungsfrist Verjäh- rungsfrist der maßgeblichen Ansprüche aufbewahren. Ein Gleiches gilt für Informationen, die der Auftragnehmer aufgrund einer ihn treffenden gesetzlichen Pflicht aufbewahren muss, für die Dauer der maßgeblichen AufbewahrungspflichtAufbewah- rungspflicht. 20.3. Nach vollständiger Herausgabe der in Ziffer 20.1 genannten Informationen, oder soweit enviaM E.ON auf die Her- ausgabe Herausgabe verzichtet hat, und gegebenenfalls nach dem Ablauf der in Ziffer 20.2 genannten Zeiträume, wird der AuftragnehmerAuftragneh- mer, soweit er Kopien von diesen besitzt, diese Informationen unverzüglich und im Einklang mit datenschutzrechtlichen datenschutzrecht- lichen Regelungen löschen und enviaM E.ON die Löschung in Textform anzeigen. 20.4. Der Auftragnehmer wird außerdem die ihm möglichen Handlungen vornehmen, um die ununterbrochen fortgesetzte fortge- setzte Erbringung der Vertragsleistungen nach Beendigung des Vertrags durch enviaM E.ON oder einen Dritten zu ermöglichenermög- lichen. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Erfahrungswerte, Fachwissen und Erkennt- nisse Erkenntnisse im Zusammenhang mit der bisherigen Leistungserbringung enviaM E.ON oder dem Dritten zur Verfügung zu stellen und im Übrigen bei der Überleitung der Vertragsleistungen mitzuwirken. Im Gegenzug verpflich- tet verpflichtet sich enviaMX.ON, dem Auftragnehmer dafür eine angemessene Vergütung nach den zuletzt zwischen den Parteien vereinbarten Regeln je nach Aufwand zu leisten. Ist keine Vergütung für die jeweils erforderlichen Leistungen vereinbart, gilt die angemessene Vergütung.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Pflichten nach Beendigung. 20.1. Der Auftragnehmer wird im Falleder Falle der Beendigung des Vertrags enviaM E.ON – sofern nicht anderweitig von enviaM E.ON verlangt – unaufgefordert alle Informationen wie Dateien, Dokumente, elektronisch gespeicherte Daten und Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien, die der Auftragnehmer auf Grundlage des Vertrags erhalten oder angefertigt hat, an enviaM E.ON oder von enviaM E.ON bestimmte Empfänger herausgeben oder auf ausdrückli- chen ausdrücklichen Wunsch der enviaM E.ON stattdessen löschen. Zu den elektronisch gespeicherten Daten zählen insbeson- dere insbesondere auch Anwendungsdaten, Datenbanken und Datenbankwerke sowie Daten, die im Rahmen der Daten- sicherung Datensicherung und Protokollierung erzeugt worden sind. Sie sind entsprechend des Wunsches von enviaM E.ON entweder in einem marktüblichen Format auf elektronischen Datenträgern herauszugeben oder online zu übertragen. 20.2. Vorbehaltlich der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen darf der Auftragnehmer die für die Geltendmachung oder Verteidigung gegen etwaige Ansprüche erforderlichen Informationen bis zum Ab- lauf Ablauf der Verjährungsfrist der maßgeblichen Ansprüche aufbewahren. Ein Gleiches gilt für Informationen, die der Auftragnehmer aufgrund einer ihn treffenden gesetzlichen Pflicht aufbewahren muss, für die Dauer der maßgeblichen Aufbewahrungspflicht. 20.3. Nach vollständiger Herausgabe der in Ziffer 20.1 genannten Informationen, oder soweit enviaM E.ON auf die Her- ausgabe Herausgabe verzichtet hat, und gegebenenfalls nach dem Ablauf der in Ziffer 20.2 genannten Zeiträume, wird der Auftragnehmer, soweit er Kopien von diesen besitzt, diese Informationen unverzüglich und im Einklang mit datenschutzrechtlichen Regelungen löschen und enviaM E.ON die Löschung in Textform anzeigen. 20.4. Der Auftragnehmer wird außerdem die ihm möglichen Handlungen vornehmen, um die ununterbrochen fortgesetzte Erbringung der Vertragsleistungen nach Beendigung des Vertrags durch enviaM E.ON oder einen Dritten zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Erfahrungswerte, Fachwissen und Erkennt- nisse Erkenntnisse im Zusammenhang mit der bisherigen Leistungserbringung enviaM E.ON oder dem Dritten zur Verfügung zu stellen und im Übrigen bei der Überleitung der Vertragsleistungen mitzuwirken. Im Gegenzug verpflich- tet verpflichtet sich enviaMX.ON, dem Auftragnehmer dafür eine angemessene Vergütung nach den zuletzt zwischen den Parteien vereinbarten Regeln je nach Aufwand zu leisten. Ist keine Vergütung für die jeweils erforderlichen Leistungen vereinbart, gilt die angemessene Vergütung.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Pflichten nach Beendigung. 20.119.1. Der Auftragnehmer wird im Falleder Falle der Beendigung des Vertrags enviaM Regionetz– sofern nicht anderweitig von enviaM Regionetz verlangt – unaufgefordert alle Informationen wie Dateien, Dokumente, elektronisch gespeicherte Daten und Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien, die der Auftragnehmer auf Grundlage des Vertrags erhalten oder angefertigt hat, an enviaM Regionetz oder von enviaM Regionetz bestimmte Empfänger herausgeben oder auf ausdrückli- chen ausdrücklichen Wunsch der enviaM Regionetz stattdessen löschen. Zu den elektronisch gespeicherten Daten zählen insbeson- dere insbesondere auch Anwendungsdaten, Datenbanken und Datenbankwerke sowie Daten, die im Rahmen der Daten- sicherung Datensicherung und Protokollierung erzeugt worden sind. Sie sind entsprechend des Wunsches von enviaM Regionetz entweder in einem marktüblichen Format auf elektronischen Datenträgern herauszugeben oder online zu übertragen. 20.219.2. Vorbehaltlich der anwendbaren datenschutzrechtlichen Regelungen darf der Auftragnehmer die für die Geltendmachung oder Verteidigung gegen etwaige Ansprüche erforderlichen Informationen bis zum Ab- lauf Ablauf der Verjährungsfrist der maßgeblichen Ansprüche aufbewahren. Ein Gleiches gilt für Informationen, die der Auftragnehmer aufgrund einer ihn treffenden gesetzlichen Pflicht aufbewahren muss, für die Dauer der maßgeblichen Aufbewahrungspflicht. 20.319.3. Nach vollständiger Herausgabe der in Ziffer 20.1 19.1 genannten Informationen, oder soweit enviaM Regionetz auf die Her- ausgabe Herausgabe verzichtet hat, und gegebenenfalls nach dem Ablauf der in Ziffer 20.2 19.2 genannten Zeiträume, wird der Auftragnehmer, soweit er Kopien von diesen besitzt, diese Informationen unverzüglich und im Einklang mit datenschutzrechtlichen Regelungen löschen und enviaM Regionetz die Löschung in Textform anzeigen. 20.419.4. Der Auftragnehmer wird außerdem die ihm möglichen Handlungen vornehmen, um die ununterbrochen fortgesetzte Erbringung der Vertragsleistungen nach Beendigung des Vertrags durch enviaM Regionetz oder einen Dritten zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Erfahrungswerte, Fachwissen und Erkennt- nisse Erkenntnisse im Zusammenhang mit der bisherigen Leistungserbringung enviaM Regionetz oder dem Dritten zur Verfügung zu stellen und im Übrigen bei der Überleitung der Vertragsleistungen mitzuwirken. Im Gegenzug verpflich- tet verpflichtet sich enviaMXxxxxxxxx, dem Auftragnehmer dafür eine angemessene Vergütung nach den zuletzt zwischen den Parteien vereinbarten Regeln je nach Aufwand zu leisten. Ist keine Vergütung für die jeweils erforderlichen Leistungen vereinbart, gilt die angemessene Vergütung.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen