Pfändung. Wenn ein Gläubiger des TIPS-Geldkontoinhabers einen Pfändungsbeschluss (einschließlich Arrestbeschlüssen, Beschlagnahmeanordnungen oder anderen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Rechte der Gläubiger des TIPS- Geldkontoinhabers) eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Regierungs-, Justiz- oder sonstigen öffentlichen Behörde in [Staat] gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht beantragt (nachfolgend als „Pfändung“ bezeichnet), stellen wir fest, dass [Analyse und Erörterung einfügen].
Appears in 4 contracts
Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Eröffnung Und Führung Eines Tipps Geldkontos in Target2 Bundesbank (Target2 Bbk)