Planrechtfertigung Musterklauseln

Planrechtfertigung. Das Vorhaben trägt seine Rechtfertigung nicht in sich, sondern bedarf der Planrecht- fertigung als ungeschriebene Voraussetzung jeder Fachplanung und als Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, das mit Einwirkungen auf Rechte Dritter einhergeht. Das Erfordernis ist erfüllt, wenn für das beabsichtigte Vorhaben gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes ein Bedarf besteht und die geplante Maßnahme erforderlich ist.16 Die Planrechtfertigung lässt sich in zwei Elemente unterteilen: Die Übereinstimmung des Vorhabens mit den 16 BVerwG, 26.4.2007, 4 C 12/05, NVwZ 2007, 1074 Rn. 45. Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes und die Frage nach dem konkreten Be- darf.17 Voraussetzung für die Planrechtfertigung ist nicht die Unausweichlichkeit des Vorhabens, sondern dass das Vorhaben gemessen an den Zielen des jeweils zugrunde liegenden Fachplanungsgesetzes vernünftigerweise geboten ist.18 Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Planung den Zielsetzungen des Fachplanungsrechts, also hier des WHG und des NWG, dient und die mit dem Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen generell geeignet sind, etwa entgegenstehende Eigentumsrechte zu überwinden.19 Die Planrechtfertigung ist vorliegend gegeben, denn das planfestgestellte Vorhaben entspricht diesen Anforderungen, weil es zum Zweck des Hochwasserschutzes, einem in § 6 Abs. 1 Nr. 6 WHG enthaltenen Bewirtschaftungsgrundsatz des Wasserrechts, erfolgt. Weite Teile des Wohngebietes Silbernkamp der Stadt Neustadt am Rüben- berge werden bei einem einhundertjährlichen Hochwasser (HQ100) bis über 1,0 m über- flutet. Es besteht daher konkreter Bedarf für einen geeigneten Hochwasserschutz in diesem Bereich. Das Planungsgebiet liegt innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Die Leine wird im Planungsgebiet durch ein festes Wehr bei Station 46+750 aufgestaut und ein Teil des Abflusses oberhalb des Wehres über die Kleine Leine abgeleitet. Bei der Planung des Hochwasserschutzdeiches wurde als Bemessungshochwasserab- fluss (BHQ1) der sogenannte HQ100-Wert zugrunde gelegt, der einem Abfluss, der im statistischen Mittel einmal in hundert Jahren eintritt, entspricht. Dieser wurde vom Ge- wässerkundlichen Landesdienst mit 1.040 m³/s angegeben. Die HQ100-Wasserstände wurden im Planungsraum im Rahmen der Ermittlung des Überschwemmungsgebietes der Leine berechnet.20 Am Pegel Neustadt am Rübenberge liegt der Bemessungsab- fluss höher als der Abfluss bekannter Hochwasserer...
Planrechtfertigung. Für den geplanten Neubau und Betrieb der Gasversorgungsleitung TENP III, Projekt Mittelbrunn – Au am Rhein (DN 1.000, DP 70), Abschnitt Mittelbrunn – Klingenmünster besteht vor dem Hintergrund der in § 1 Abs. 1 EnWG beschriebenen Ziele eine ausrei- chende Planrechtfertigung. Ein Vorhaben entspricht dem Gebot der Planrechtfertigung, wenn es den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes entspricht und danach vernünftigerweise geboten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. XXXXXX, XXX (Hrsg.): Praxis des Fachplanungsrechts, München 2004, Rand-Nr. 623 [mit zahlreichen weite- ren Nachweisen]). Somit müssen die Errichtung und der Betrieb von Gasversorgungs- leitungen den Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG entsprechen. Ziel ist gemäß § 1 Abs. 1 EnWG die möglichst sichere, preisgünstige, verbraucher- freundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der All- gemeinheit mit Gas. Wahrgenommen wird diese Aufgabe gemäß § 2 Abs. 1 EnWG durch die Energieversorgungsunternehmen, hier durch die Trans-Europa-Naturgas- Pipeline GmbH & Co. KG im Rahmen des Betriebs von Ferngasleitungsnetzen zur Ver- sorgung der Allgemeinheit mit Gas. Die in Rede stehende Maßnahme ist erforderlich, um eine sichere, preisgünstige, effi- ziente, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Gas langfristig sicherzustellen sowie das deutsche Ferngasleitungsnetz in das in- ternationale Verbundnetz einzubinden. Das geplante Leitungsvorhaben von der Verdichterstation Mittelbrunn nach Au am Rhein, Abschnitt Mittelbrunn – Klingenmünster [DN 1.000 / DP 70, ca. 51 km Länge, bestehend aus Mittelbrunn – Schwanheim (NEP ID-552-01) und Schwanheim – Au am Rhein NEP (ID-602-02)] ist Teil des Leitungssystems der Trans Europa Naturgas Pipe- line GmbH & Co. KG, welches beginnend an der deutsch-niederländischen Grenze auf einer Strecke von etwa 500 km Erdgas in Richtung Schweiz und Italien transportiert. Mit der Leitung kann das Erdgas auch in der entgegengesetzten Richtung von der Schweizer Grenze nach Norden transportiert werden, nachdem die Leitung im Zuge eines sog. Reversierungsprojektes dahingehend ertüchtigt worden ist. Vier Verdichter- standorte entlang der Pipeline sorgen für den notwendigen Transportdruck. Der Neubau des Leitungsvorhabens TENP III von der Verdichterstation Mittelbrunn nach Au am Rhein, Abschnitt Mittelbrunn – Klingenmünster (DN 1.000 / DP 70) ist zu- sammen mit weiteren TENP III Netzausbaumaßnahmen notwendig, ...

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Bezugsberechtigung Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsberechtig- ter). Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb können Sie Ihre Bestim- mung bis zum Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Versicherungsfall ein. Nach dem Tod der versi- cherten Person kann das Bezugsrecht für die Todesfall-Leistung nicht mehr widerrufen werden. Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geän- dert werden.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Verfügungsberechtigung Zur Verfügung über das Konto ist lediglich der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Verfügung über dieses Konto erteilt wurde; sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Bei Vorsorgevollmachten, deren Wirksamkeit (insbesondere der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit) im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert wurde, genügt eine Vollmacht, die allgemein die Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers umfasst.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.

  • Einzugsermächtigung Der Netznutzer bevollmächtigt den Netzbetreiber mit Unterzeichnung dieses Vertrages, Ent- gelte nach diesem Vertrag, die der Netznutzer auf Grund dieses Vertrages dem Netzbetreiber schuldet, von nachfolgendem Konto abzubuchen:

  • Jederzeitiges Kündigungsrecht Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

  • Außerordentliche Kündigung Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29 34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. 34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen? 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Sie sind: a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder Ihr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen. b. Es liegen die Voraussetzungen vor nach Pkt. 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Grund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns BilliTel angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.