Common use of Planungssicherheit und weitere Mittel Clause in Contracts

Planungssicherheit und weitere Mittel. 5.1. Land und Hochschulen verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Für die Ver- tragsdauer wird das Land keine pauschalen Minderausgaben und Bewirtschaf- tungsauflagen zum Zwecke von Einsparungen oder sonstige Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft verfügen, soweit die Hochschule für Wirt- schaft und Recht Berlin ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat.

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Planungssicherheit und weitere Mittel. 5.1. Land und Hochschulen verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Für die Ver- tragsdauer wird das Land keine pauschalen Minderausgaben und Bewirtschaf- tungsauflagen zum Zwecke von Einsparungen oder sonstige Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft verfügen, soweit die Hochschule für Wirt- schaft Technik und Recht Wirtschaft Berlin ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat.

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Planungssicherheit und weitere Mittel. 5.1. Land und Hochschulen verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Für die Ver- tragsdauer wird das Land keine pauschalen Minderausgaben und Bewirtschaf- tungsauflagen zum Zwecke von Einsparungen oder sonstige Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft verfügen, soweit die Hochschule für Wirt- schaft und Recht Freie Universität Berlin ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat.

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Planungssicherheit und weitere Mittel. 5.1. Land und Hochschulen verfolgen das Ziel der Planungssicherheit. Für die Ver- tragsdauer wird das Land keine pauschalen Minderausgaben und Bewirtschaf- tungsauflagen zum Zwecke von Einsparungen oder sonstige Einschränkungen im Wege der Haushaltswirtschaft verfügen, soweit die Hochschule für Wirt- schaft und Recht Technische Universität Berlin ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt hat.

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