Platzregeln Musterklauseln

Platzregeln. Ausgrenzen werden durchgängig durch weiße Pfosten u./o. Linien markiert. Die innere Ausgrenze zwischen Bahn 14 x. Xxxx 11 gilt nur beim Bespielen der Bahn 14. Die hintere Ausgrenze bildet die Linie zwischen letztem weißen Pfosten und Fluchtpunkt am Waldrand der Bahn 11. Penalty Areas sind durch gelbe und rote Pfosten u./o. Linien gekennzeichnet. An Bahn 2 ist die Steinmauer die Grenze der Penalty Area. Es kann auch die Drop-Zone links hinter dem Grün benutzt werden. Brücken liegen im Bereich der Penalty Areas. Spielt ein Spieler den Ball an der Bahn 16 über die Penalty Area auf der rechten Seite und weiß nicht, ob dieser die Penalty Area vollständig überquert hat, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen.
Platzregeln. In allen BGV-Verbandsturnieren gelten die folgenden Platzregeln zusammen mit den durch die Spielleitung am jeweiligen Austragungsort veröffentlichten Ergänzungen: wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang. sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren. Liegt die Spielverbotszone im Aus, der Ball aber auf dem Platz außerhalb einer Spielverbotszone und der beabsichtigte Stand oder Schwung des Spielers ist durch etwas in der Spielverbotszone behindert, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f (2) in Anspruch nehmen. Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, kann das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.
Platzregeln. Die aktuellen Platzregeln sind am Infobrett des Golfclubs ausgehängt und im Internet veröffentlicht. Hinweis: Platzregeln können sich ändern. Daher gelten bei Widersprüchen die jeweils am Infobrett ausgehängten Platzregeln als aktuelle Regeln.
Platzregeln 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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