Strafen Musterklauseln

Strafen. Bei einer Zeitstrafe gegen einen Spieler darf dieser sofort durch einen anderen Spieler seiner Mann- schaft ergänzt werden. Zeitstrafen gegen die Bank werden mit einem Penalty geahndet.
Strafen. 1. Im Falle einer verspäteten Erklärung wird Ecobatterien dem Vertragspartner eine schriftliche Mahnung schicken damit dieser seine Erklärung spätestens einen Monat nach Ablauf der normalen Frist einreicht. §2. Wenn der Vertragspartner seine Erklärung nicht einen Monat nach dem Ablauf der normalen Frist eingereicht hat, ohne einen objektiven Grund anzugeben, wird Ecobatterien einen Unternehmensprüfer damit beauftragen, die Erklärung des Vertragspartners zu erstellen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Unternehmensprüfer bestens zu unterstützen und ihm Zugang zu seinen Räumlichkeiten und allen betroffenen Buchhaltungsunterlagen zu gewähren. Die Kosten für das Einschreiten des Unternehmensprüfers gehen zu Lasten des Vertragspartners. §3. Falls Ecobatterien Unregelmäßigkeiten in den Daten feststellt, die ihr mitgeteilt wurden, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet einerseits den Teil der nicht bezahlten Recyclingbeiträge §4. Falls der Vertragspartner nicht binnen der vorgesehenen Frist zahlt, ist er automatisch und ohne Inverzugsetzung oder sonstige Formalitäten dazu gezwungen, die gesetzlichen Verzugszinsen bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Summe zu begleichen. §5. Wenn der Vertragspartner oder, im Automobilsektor, ein Mitglied seines luxemburgischen Netzwerks, Sammelunternehmen benutzt, die nicht von Ecobatterien beauftragt sind, wird diese den Vertragspartner per Einschreiben über sein Verfehlen betreffend dieses Vertrages unterrichtet und es wird ihm den Pauschalbetrag von 100 € pro Tonne Batterien oder Akkumulatoren, die durch die nicht beauftragten Sammelunternehmen eingesammelt wurden, in Rechnung gestellen. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet die Situation in kürzester Zeit in Ordnung zu bringen da er ansonsten durch Ausschluss und Übermittlung seiner Akte an die zuständigen Behörden weitergeleitet wird.
Strafen. 10. 1 Für tim-Fahrzeuge bestehen keine Parkausnahmeregelungen. Für zu entrichtende Parkgebühren bzw. Kurzparkzeiten hat der Kunde überall selbstständig Sorge zu tragen. Parkstrafen werden dem Kunden per E-Mail weitergeleitet und sind selbstständig vom Kunden zu begleichen. tim übernimmt hier keine Haftung und leistet keine Strafzahlungen vor. Für die Bearbeitung wird eine Bearbei- tungsgebühr gemäß der Gebührenpreisliste eingehoben.
Strafen. Die Zeitstrafenregelung erfolgt analog des IHF-Regelwerks.
Strafen. Schadenersatzansprüche, welche Entschädigungen mit Strafcharakter (z.B. "punitive" oder "exemplary damages") zur Folge haben, sofern ein gesetzliches Versicherungsverbot besteht.
Strafen. 10.1 Für Sanktionen gegen Einzelpersonen sowie die Konsequenzen für Mannschaften sind die Regelungen des Artikel 10 der ADR des Deutschen Handballbundes maßgebend.
Strafen. 1. Der Benutzer haftet vollumfänglich für jegliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmun- gen, insbesondere für Verstöße gegen die Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Der Benut- zer verpflichtet sich, das Autohaus von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Ge- bühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorge- nannten Verstöße erheben.
Strafen. 11.1 Bei Verstößen, die mit Strafgeld geahndet werden, ist der Betrag spätestens 3 Wochen, nach der Entscheidung des LJSA, auf das Konto des BVV einzuzahlen. Dies gilt auch, wenn gegen den Bescheid Protest eingelegt wird.
Strafen. 10.1 Für Sanktionen gegen Einzelpersonen sowie die Konsequenzen für Mannschaf-ten sind die Regelungen der Anti-Doping-Ordnung sowie der Rechts- und Schiedsord- nung des DSV e.V. maßgebend.
Strafen. Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe • Rückgabe der Scorekarte in der Scoring-Area. • Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler diesen Bereich verlassen hat. • Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden. • Es gelten die BWGV-Verhaltensvorschriften gemäß Regel 1.2, die in der vollständigen Ausgabe der Platzregeln eingesehen werden können.