Platzsystem. A.4.2.2 Mit der Insassen-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein angegeben, gilt: Die Versicherungssumme verringert sich für den einzelnen Insassen entsprechend. A.4.2.3 Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), - die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder - in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Platzsystem. A.4.2.2 Mit der InsassenKfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein angegeben, gilt: Die Versicherungssumme verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend. A.4.2.3 Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), - die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder - in unmittelbarem ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung
Platzsystem. A.4.2.2 Mit der InsassenKfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte be- stimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein angegeben, gilt: Die Versicherungssumme verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend. A.4.2.3 Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), - die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten Verfügungsbe- rechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder - in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Platzsystem. A.4.2.2 Mit der InsassenKfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen Ausge- nommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug Fahr- zeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein Versiche- rungsschein angegeben, gilt: Die Versicherungssumme verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend. Was versteht man unter berechtigten Insassen? A.4.2.3 Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), - die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder - in unmittelbarem ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden.
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Platzsystem. A.4.2.2 Mit der InsassenKfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein angegeben, gilt: Die Versicherungssumme verringert sich die Versicherungssumme für den einzelnen ein- zelnen Insassen entsprechend. A.4.2.3 Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), - die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder - in unmittelbarem Zusammenhang Zusammen- hang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs Fahr- zeugs tätig werden.
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Samples: KFZ Versicherung