Portfolioaufbau Musterklauseln

Portfolioaufbau. Die Emittentin verfolgt ein Beteiligungs- und Investmentmodell, welches im Wesentlichen darauf ausgerichtet ist, sich an Unternehmen zu beteiligen oder neue Unternehmen zu gründen, und die Wertentwicklung dieser Unternehmen durch die Erstellung und Umsetzung einer kapitalmarktlichen Entwicklungsstrategie insbesondere unter Nutzung ihrer Erfahrungen, ihrer Expertise und ihres Netzwerks zu fördern. Dabei sucht die Emittentin grundsätzlich nach Unternehmen, die bereits ein etabliertes Geschäftsmodell vorweisen können, von Fall zu Fall kann eine Beteiligung aber auch bereits in der Frühphase der unternehmerischen Entwicklung erfolgen. Auch eine Beteiligung erst im Rahmen eines Börsengangs ist möglich, allerdings strebt die Emittentin grundsätzlich keinen erstmaligen Beteiligungserwerb an Unternehmen an, deren Anteile bereits an einer Börse gehandelt werden. Je nach Einzelfall kann eine Beteiligung in der Form einer Mehrheits- oder einer Minderheitsbeteiligung erfolgen. Entsprechend ihrem grundsätzlich verfolgten Beratungsmodell, berücksichtigt die Emittentin dabei auch, ob das Portfoliounternehmen oder ggf. die Alt- bzw. Mitgesellschafter voraussichtlich Beratungsleistungen von der Emittentin in Anspruch nehmen werden, welche die Emittentin anbietet und ggf. auf Grundlage von separaten Beratungsverträgen erbringt. Die Emittentin verfolgt grundsätzlich eine langfristige Beteiligungs- und Investmentstrategie mit dem Ziel, Portfoliounternehmen an die Börse zu verhelfen und über die Kapitalmärkte weiter wachsen zu lassen. Ein Börsengang ist somit nicht zwingend mit dem Ausstieg der Emittentin aus dem Unternehmen verbunden. Vielmehr entscheidet die Emittentin stets im jeweiligen Einzelfall, auf welchem Weg sie an generierten oder nach ihrer Einschätzung noch erzielbaren Wertsteigerungen optimal partizipieren kann. In Abhängigkeit von den jeweiligen Opportunitäten wird sie aber auch stets einen teilweisen oder vollständigen Exit prüfen, unabhängig davon, ob ein Börsengang möglich erscheint oder bereits erfolgt ist. In Bezug auf die bisherigen Portfoliounternehmen der Emittentin erfolgte ein vollständiger Exit der Emittentin bislang lediglich bei der Consus AG. An der publity AG blieb die Emittentin stets unmittelbar beteiligt. Bei der PREOS AG und der GORE AG zog sich die Emittentin zwar als unmittelbare Aktionärin zurück, bleibt aber bis heute mittelbar über ihre Beteiligung an der publity AG an diesen Gesellschaften beteiligt (siehe hierzu auch Abschnitt VI.1.a. s...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.