Preis der Dienstleistung Musterklauseln

Preis der Dienstleistung. Es gelten die gültigen Preisbestimmungen der MediData gemäss «Produktblatt Mitteilung für Leistungserbringer».
Preis der Dienstleistung. Es gelten die Konditionen gemäss der auf der Webseite von MediData publizierten Preisbestimmungen.
Preis der Dienstleistung. Der Dienstleister legt für das Einrichten und die Erbringung der Dienstleistung den Preis fest. Der Preis ist nach Einzelabonnement zu entrichten. Eine ausführliche Preisliste der angebotenen Dienstleistungen ist abrufbar über die Homepage des Dienstleisters xxxx://xx.xxxxxx.xx Die Anlage zum Abonnementsvertrag enthält eine ausführliche Preisliste der Dienstleistungen, die einen untrennbaren Bestandteil des Abonnementsvertrages bildet. Den Preis für die Dienstleistung oder einzelne seiner Elemente kann der Dienstleister einseitig abhängig von Veränderungen auf dem Geld- bzw. Ersatzteilmarkt ändern. Das Dienstleistungsunternehmen ist dazu verpflichtet, den Abonnenten von der Änderung schriftlich spätestens 8 Tage im Vorhinein zu unterrichten. Die Preisänderung betrachtet das Dienstleistungsunternehmen seitens des Abonnenten als akzeptiert, insofern der Abonnent entsprechend die Dienstleistung auch weiterhin in Anspruch nimmt.
Preis der Dienstleistung. Der Dienstleister legt für das Einrichten und die Erbringung der Dienstleistung den Preis fest. Der Preis ist nach Einzelabonnement zu entrichten. Eine ausführliche Preisliste der angebotenen Dienstleistungen ist abrufbar über die Homepage des Dienstleisters xxxx://xx.xxxxxx.xx Die Anlage zum Abonnementsvertrag enthält eine ausführliche Preisliste der Dienstleistungen, die einen untrennbaren Bestandteil des Abonnementsvertrages bildet. Den Preis für die Dienstleistung oder einzelne seiner Elemente kann der Dienstleister einseitig abhängig von Veränderungen auf dem Geld- bzw. Ersatzteilmarkt ändern. Das Dienstleistungsunternehmen ist dazu verpflichtet, den Abonnenten von der Änderung schriftlich spätestens 8 Tage im Vorhinein zu unterrichten. Die Preisänderung betrachtet das Dienstleistungsunternehmen seitens des Abonnenten als akzeptiert, insofern der Abonnent entsprechend die Dienstleistung auch weiterhin in Anspruch nimmt. 24 Stunden ununterbrochen die Dienstleistung, insofern der Abonnent die Vorbedingungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung gemäß der Ziff.5.1 der AGBs und des Abonnementsvertrags erfüllt hat. Das Dienstleistungsunternehmen ergreift im Interesse der Gewährleistung einer entsprechenden Qualität der Dienstleistung alle erforderlichen Maßnahmen insbesondere eine ständige Überprüfung und Wartung des WebEye Systems. o behördliche Maßnahmen im In- und Ausland o Naturkatastrophen o vis maior o Fehler oder Unterbrechung der Datenübertragungsanlagen oder des Telekommunikationsnetzes o Störung in der Leistung der GPS Satelliten o Besonderheiten der GPS- Technologie und deren Genauigkeit o Unterbrechung der GPS- Dienstleistung o Ständige oder temporäre Unterbrechung des GMS/GPRS- Empfanges o Fehler oder Unterbrechung des GMS-/GPRS-Dienstleistung o Fehler oder Unterbrechung der Internetdienstleistung Der Dienstleister haftet desweiteren nicht für Betriebsstörungen und/oder Schäden, die verursacht worden sind dadurch, - dass der Abonnent, der Drittschuldner oder dessen Beauftragter bzw. andere, vom Dienstleister weder beauftragte noch autorisierte Personen, Einbauten vorgenommen haben - dass nach Einbau durch den Dienstleister oder von Ihm beauftragten oder autorisierten Personen der Abonnent, der Drittschuldner oder dessen Beauftragte nachträglich von den Dienstleister nicht genehmigte elektronische Geräte eingebaut hat. Der Abonnent hat dem Dienstleister sämtliche Schäden aus der vorzeitigen Beendigung des Vertrages zu ersetzen.
Preis der Dienstleistung. Es gelten die gültigen Preisbestimmungen der MediData.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.