Preise / Konditionen Musterklauseln

Preise / Konditionen. Der Auftragnehmer gibt im Rahmen des Vergabeverfahrens seinen Gebotspreis gemäß vorgegebe- nem Preisblatt als Nettogrundpreis und zusätzlich Zeitlohnstundensätze ab. Verkehrssicherungsmaßnahmen und Maßnahmen ohne aufgearbeitete Sortimente werden im Zeit- lohn gemäß angebotener Preise vergütet. Hierüber stimmen sich Auftragnehmer und Auftraggeber zu Beginn der Auftragsausführung ab. Zeitlohn wird im abgestimmten Umfang und auf Basis eines von der Einsatzleitung des AG gegengezeichneten Nachweises vergütet. Die Leistungsabrechnung nach Mengen erfolgt auf der Grundlage der angebotenen Preise je BHD Stufe. Vor Arbeitsbeginn wird vor Ort die für die Ermittlung des durchschnittlichen BHD relevante Ab- rechnungseinheit von den Vertragsparteien festgelegt. Die Ermittlung des durchschnittlichen BHD erfolgt in der Regel und unter den in Absatz (5) genannten Voraussetzungen durch Harvestervermes- sung. Auf den im Angebot des Auftragnehmers genannten Nettogrundpreis werden vom Auftraggeber fol- gende Konditionen gewährt. Die Konditionen werden grundsätzlich je Abrechnungseinheit ermittelt. Die Abrechnungseinheit im Kalamitätsfall wird zu Beginn der Auftragsausführung zwischen den Ver- tragsparteien einvernehmlich festgelegt:
Preise / Konditionen. 4.1 Alle Leistungen und Lieferungen werden zu den Preisen und Konditionen gemäß des schriftlichen Angebotes oder, vorrangig zu diesem, gemäß der schriftlichen Auftragsbestätigung der nextevolution erbracht bzw. geliefert. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Skonto wird nicht gewährt.
Preise / Konditionen. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Die MWST wird auf den Verkaufsbelegen und der Rechnung separat ausgewiesen. Verpackungskosten werden nach Aufwand verrechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Verpackungen können nicht zurückgenommen und gutgeschrieben werden, mit Ausnahme von Mehrweg-Gebinde. Diese müssen innerhalb eines Jahres nach der Lieferung retourniert werden, ansonsten entfällt eine Gutschrift.
Preise / Konditionen. Concardis erbringt die nachfolgenden Dienstleistungen zu den in der Registrierungswebseite sowie der Ver- tragsbestätigung genannten Preisen. Ergänzend gelten die Preise und Konditionen des Preis- und Leistungsver- zeichnisses der Concardis GmbH in der jeweils gültigen Fassung, welches unter xxx.Xxxxxxxxx.xxx abrufbar ist.
Preise / Konditionen. (1) Der vertraglich vereinbarte Preis ist bindend. Der Geschäftspartner ist jedoch verpflichtet, den Preis zu ermäßigen, soweit er vor oder nach Bestellungseingang, jedoch vor Auslieferung an Xxxxx seine Listenpreise ermäßigt. Preiserhöhungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Xxxxx.
Preise / Konditionen. 1. Lieferungen und Leistungen von ROESER erfolgen zu den am Tage des Versandes, der Abholung, der Lieferung oder der Leistungserbringung gültigen Preisen und Bedingungen. Die Preise von XXXXXX verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Verpackungskosten.
Preise / Konditionen. 1. Lieferungen und Leistungen von OPTISERV erfolgen zu den am Tage des Versandes, der Abholung, der Lieferung oder der Leistungserbringung gültigen Preise und Bedingungen. Die Preise von OPTISERV verstehen sich stets ohne Zölle, Abgaben und ggf. anfallende Einfuhrumsatzsteuern, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und einschließlich Verpackungskosten.
Preise / Konditionen. Preise im jeweiligen Preiskatalog sind die zurzeit gültigen Brutto-Preise ohne MwSt. von HELLA Sto- ren AG. Die Preise von XXXXX Xxxxxx AG verstehen sich ab Werk, bzw. ab dem Hauptsitz Schweiz für Fachhandel exkl. Steuern und Transport-versicherung. Die XXXXX Xxxxxx AG behält sich vor, die Preise bei Vorliegen besonderer Umstände (u.a. starke Rohstoff-Preisschwankungen) anzupassen. · Rabattvereinbarung: Die Rabatte werden gemeinsam mit dem Fachhändler auf Basis eines prognostizierten Jahresumsatzes vereinbart. Die vereinbarten Rabatte gelten bis auf Widerruf durch die XXXXX Xxxxxx AG. Die XXXXX Xxxxxx AG behält sich vor, bei Umsatzeinbussen die Rabattabstu- fung unter dem Jahr neu anzupassen. · Kleinaufträge: Netto-Mindestfakturabetrag CHF 65.00 · Mengenrabatte: Mengenrabatte werden pro Bestellung gewertet und sind ebenfalls vom Jah- resumsatz abhängig. Die Rabatte sowie die jeweiligen Bonus % finden Sie auf dem separaten Neu- kundenformular vereinheitlicht.
Preise / Konditionen. Alle Preise am Automaten verstehen sich inkl. MwSt. Heiflgetr‰nke : lt. Anlage 1 Kaltgetr‰nke : lt. Anlage 2 Süflwaren: : lt. Xxxxxx 0 Lebensmittel : lt. Xxxxxx 0 Backwaren : lt. Xxxxxx 0 Non-Food Artikel : lt. Anlage 6 Die Kalkulation ist Bestandteil dieses Vertrages und in Anlage 7 geregelt. Der Kunde zahlt einen Fixkostenzuschuss von Euro/Monat zuzgl. MwSt. Der Kunde zahlt einen Artikelzuschuss von Euro/Stück zuzgl. MwSt. Der Dienstleister zahlt eine Provision von Euro/Stück/Monat/Jahr. Bei wesentlicher Verschiebung der Kalkulation nach oben oder nach unten beh‰lt sich der Dienstleister nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden das Recht einer Angleichung vor. Einmal im Jahr erfolgt eine Nachkalkulation.
Preise / Konditionen. Sämtliche von Allix angegebene Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, zuzüg- lich der gesetzlichen MWSt sowie zuzüglich allfälliger Transportkosten, welche detailliert aus- gewiesen werden. Verkaufspreise für Produkte jeglicher Art schliessenkeinerlei Dienstleistungen und/oder Spe- sen ein. Solche werden separat und detailliert in Rechnung gestellt. Falls nicht anders vereinbart gilt Reisezeit als Arbeitszeit der Mitarbeitenden von Allix und wird zum normalen Stundensatz, wie er im Leistungsschein ausgewiesen ist, in Rechnung gestellt. Spesen jeglicher Art, wie Fahrzeug-Km, öffentliche Verkehrsmittel, Mahlzeiten, Übernachtun- gen, etc., welche der Allix im Zusammenhang mit einem Auftrag des Kunden entstehen, wer- den vollumfänglich und detailliert ausgewiesen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Warenbestellungen gilt, falls nicht anders vereinbart, Vorausbezahlung. Rechnungen sind netto zahlbar innert 10 Tagen nach Erhalt. Wiederkehrend verrechnete Dienstleistungen und Services werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt und müssen spätestens am ersten Tag der jeweiligen Leistungsperiode bei Allix auf dem Konto eingegan- gen sein.