Preise und weitere vom Kunden zu zahlende Kosten Musterklauseln

Preise und weitere vom Kunden zu zahlende Kosten. Die Führung des Xxxxxx ist kostenfrei. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank sind im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx einsehbar. Die Änderungen von Preisen und Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgen nach Maßgabe der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz entsprechend den Verhältnissen am Geld- und/oder Kapitalmarkt unter Berücksichtigung der Refinanzierungsmöglichkeiten durch Erhöhung oder Senkung anzupassen. Das jeweilsgültige „Preis- und Leistungsverzeichnis" kann der Kunde auf der Internetseite der Bank unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses dem Kunden zusenden. Während der Vertragslaufzeit werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ auf Wunsch des Kunden erneut zugesendet. Kosten, die nicht von der Bank abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z.B. Telefon, Internet, Porti), hat der Kunde selbst zu tragen.
Preise und weitere vom Kunden zu zahlende Kosten. Die Führung des Xxxxxx ist kostenfrei. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank sind im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx einsehbar. Die Änderungen von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Vertrages erfolgt nach Maßgabe der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Das je- weils gültige „Preis- und Leistungsverzeichnis" kann der Kunde auf der Internetseite der Bank unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses dem Kunden zusenden. Während der Vertragslaufzeit werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und das „Preis- und Leistungsverzeichnis“ auf Wunsch des Kunden erneut zugesendet. Kosten, die nicht von der Bank abgeführt oder in Rechnung gestellt werden (z.B. Telefon, Internet, Porti), hat der Kunde selbst zu tragen.
Preise und weitere vom Kunden zu zahlende Kosten. Für die Teilnahme am Online-Banking-Service/HBCI gelten Hard- und Softwarevoraussetzungen, wodurch Kosten entstehen können. Diese Kosten sind von den Hard- und Software- komponenten abhängig. Des Weiteren können durch die Nut- zung eines Internet-Providers separate Kosten entstehen, welche beim Provider zu klären sind. Kosten für eine Online- Banking- Software und den HBCI-Kartenleser sowie Kosten, die beim Kunden selbst anfallen (z.B. Ferngespräche, Internet und Porti), sind vom Kunden selbst zu tragen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.