Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. 3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. 3.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. 3.4. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen. 3.5. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein. 3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhenändern, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk Werk/Lager ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung, Aufstell- und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.4. Im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum geltend zu machen.
3.5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen.
3.53.6. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein.
3.63.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.8. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferungen bzw. Leistungen steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhenändern, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk Werk/Lager ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung, Aufstell- und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.4. Im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum geltend zu machen.
3.5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen.
3.53.6. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein. Avalkosten werden gemäß den tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
3.63.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.8. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhenändern, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk Werk/Lager ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung, Aufstell- und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Wir versenden unsere Rechnungen grundsätzlich im Wege des elektronischen Rechnungsversands. Der Vertragspartner erklärt sich hiermit einverstanden.
3.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.4. Im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum geltend zu machen.
3.5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages Mehrwertsteuer- betrages zu verlangen.
3.5. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein.
3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.7. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferungen bzw. Leistungen steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhenändern, wenn wenn, nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kosten- senkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen Tarifab- schlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner Vertrags- partner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk Werk/ Lager ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung, Aufstell- und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen vorge- schriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und Vertrags- partners innerhalb von acht Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen übrigen die gesetzlichen BestimmungenBe- stimmungen.
3.4. Im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum geltend zu machen.
3.5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden ent- fallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen.
3.53.6. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei grundsätzlich nicht akzeptiert. Es bedarf vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein.
3.63.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche Gegenan- sprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.8. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verwei- gerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertrags- partner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im ange messenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferun- gen bzw. Leistungen steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen Verlan- gen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils je- weils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung Rech- nung gestellt. Die Preise gelten für die mit dem Vertragspartner vereinbarte Auslieferung des Gesamtauftrags. Auch wenn wir nachträglich einer vom Vertragspartner gewünschten Teilung des Gesamt- auftrages zustimmen, sind die hierdurch entstehenden Mehr- kosten (Unterbrechung der Abwicklung und Fertigung, Ver- sendung in Teillieferungen) vom Vertragspartner zu überneh- men.
3.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen Die Zahlungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und ohne Abzug nach Rechnungszugang zur Zah- lung fällig. Der Abzug Nur bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungauf den Nettowarenwert gewährt. Der Dies gilt nicht für unsere Rechnungen über Provisio- nen und Werkzeuge. Ist eine Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen jeweils nach Rechnungsdatum geleistet, kommt der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen Erklärung unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hatVer- zug. Für Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen betref- fend die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen BestimmungenZahlungsverzugs.
3.4. Im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entspre- chend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeit- raum geltend zu machen.
3.5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen Anzahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages Mehrwertsteuerbe- trages zu verlangen, falls ein sachlich berechtigeneder Grund vorliegt und keine überwiegenden Belange des Vertragspartners entgegenstehen. Wir können Ab- schlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden ge- setzlichen Mehrwertsteuerbetrages verlangen, soweit die- se nicht wesentlich höher sind als der durch unsere ver- tragsgemäß erbrachte Leistung beim Vertragspartner er- folgende Wertzuwachs.
3.53.6. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommenangenom- men, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher jegli- cher Haftung ein.
3.63.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts Zurückbehaltungs- rechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.8. Im Falle fehlender Vertragsgemäßheit der Lieferung oder Leistung steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Ver- hältnis zur fehlenden Vertragsgemäßheit (insbesondere einem Mangel) und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Vertrags- partner ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen feh- lender Vertragsgemäßheit geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag trotz der fehlenden Vertragsgemäßheit in einem angemessenen Ver- hältnis zu dem Wert der nicht vertragsgemäßen Lieferungen bzw. Leistungen steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk Pforzheim ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.4. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen.
3.5. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein.
3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhenändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung ab Werk ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Verpackung, Versicherung, Aufstell- und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen Die Zahlungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum frei unserer Zahlstelle zu leisten. Außer bei Edelmetall- und ohne Abzug fälligWerkzeugrechnungen werden bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto gewährt. Der Abzug Ist eine Zahlung nicht innerhalb von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der 30 Tagen jeweils nach Rechnungsdatum geleistet, kommt der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen Erklärung unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen BestimmungenZahlungsverzugs.
3.4. Im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum geltend zu machen.
3.5. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen, falls ein sachlich berechtigender Grund vorliegt und keine überwiegenden Belange des Vertragspartners entgegenstehen. Wir können Abschlagszahlungen zzgl. des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages verlangen, insoweit diese nicht wesentlich höher sind als der durch unsere vertragsgemäß erbrachte Leistung beim Vertragspartner erfolgende Wertzuwachs.
3.53.6. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein.
3.63.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.8. Im Falle fehlender Vertragsgemäßheit der Lieferung oder Leistung steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zur fehlenden Vertragsgemäßheit, (insbesondere einem Mangel) und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen fehlender Vertragsgemäßheit geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige aber nicht geleistete Betrag trotz der fehlenden Vertragsgemäßheit in einem angemessenen Verhältnis zu den nicht vertragsgemäßen Lieferungen bzw. Leistungen steht.
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