Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinba- rung ab Werk/Lager ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Ver- packung, Versicherung, Aufstell- und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. 3.2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners sofort und ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Ver- tragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. 3.3. Im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum gel- tend zu machen. 3.4. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen. 3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 3.6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertrags- partner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Liefe- rung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraus- sichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangel- beseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, An- sprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behaf- teten – Lieferungen bzw. Leistungen steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinba- rung Vereinbarung ab Werk/Lager Werk jeweiliger Lieferant ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Ver- packungVerpackung, Versicherung, Aufstell- Versicherung und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Folgende Warengruppen werden ab 2 Stück versandkostenfrei an eine Abladestelle in Deutschland mit Ausnahme der deutschen Inseln ausgeliefert und frachtfrei berechnet: PKW-Reifen (Winter-, Xxxxxx- u. Ganzjahresreifen) / 4x4, SUV, Off-Road-Reifen / Motorradreifen / Van- u. C- Decken bis einschließlich 16’’ / Stahl- u. Alufelgen sowie Kompletträder. Einzelstücke aus den genannten Produktgruppen werden z. Zt. einheitlich mit 5,- € Frachtkosten berechnet. Bei Lieferungen bzw. Rückholungen auf die deutschen Inseln werden pro Paket grundsätzlich 15,- € berechnet. Die Berechnung kann entweder mit der Warenlieferung direkt oder im Anschluss daran nachberechnet werden. KFZ- Teile werden ab einem Bestellwert über 100 € netto an eine Ablieferstelle in Deutschland frachtfrei berechnet, bei einem Bestellwert unter 100 € netto werden aktuell € 5,50 Frachtzuschlag durch uns berechnet. Großreifen ab 17,5“ (Ackerschlepper-, Erdmaschinen-, Industrie-, LKW-Reifen) sind ab sofort einheitlich auf 15 € für das Einzelstück und frachtfrei ab 2 geregelt. Der Versand auf die deutschen Inseln erfolgt nach vorheriger Absprache der Versandkosten.
3.23.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung sofort und ohne Abzug fällig. Der Ein zusätzlicher Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungist grundsätzlich nicht möglich. Der Ver- tragspartner Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn sieben Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.3. Im Falle Soweit nichts anderes vereinbart ist und ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilt ist, erfolgt der Stundung sind wir berechtigtEinzug der Lastschrift 7 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Vertragspartner sichert zu, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum gel- tend die Deckung seines Xxxxxx zu machensorgen. Kosten, die aufgrund Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
3.4. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen.
3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertrags- partner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zuXxxxxx, es sei dennFelgen und Kompletträder und KFZ- Teile sind direkt bei der Anlieferung umgehend auf korrekten Typ, Anzahl und Zustand zu prüfen und vom anliefernden Logistikdienstleister bei Abweichungen entsprechend zu quittieren. Spätere Reklamationen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3.7. Rechnungen werden durch uns ausschließlich per E-Mail versandt. Sollte der Vertragspartner eine Versendung per Post wünschen, fallen hier weitere Kosten an, die Liefe- rung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem vom Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraus- sichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangel- beseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, An- sprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behaf- teten – Lieferungen bzw. Leistungen stehtübernehmen sind.
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Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinba- rung Vereinbarung ab Werk/Lager Werk jeweiliger Lieferant ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Ver- packungVerpackung, Versicherung, Aufstell- Versicherung und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Folgende Warengruppen werden ab 2 Stück versandkostenfrei an eine Abladestelle in Deutschland mit Ausnahme der deutschen Inseln ausgeliefert und frachtfrei berechnet: PKW-Reifen (Winter-, Xxxxxx- u. Ganzjahresreifen) / 4x4, SUV, Off-Road-Reifen / Motorradreifen / Van- u. C- Decken bis einschließlich 16’’ / Stahl- u. Alufelgen sowie Kompletträder. Einzelstücke aus den genannten Produktgruppen werden z. Zt. einheitlich mit 5,- € Frachtkosten berechnet. Bei Lieferungen bzw. Rückholungen auf die deutschen Inseln werden pro Paket grundsätzlich 15,- € berechnet. Die Berechnung kann entweder mit der Warenlieferung direkt oder im Anschluß daran nachberechnet werden. LKW-Reifen ab 17,5’’ und Tieflader-Reifen werden ab 4 Stück versandkostenfrei an eine Abladestelle in Deutschland ausgeliefert und frachtfrei berechnet. Einzelstücke werden z. Zt. mit 20,- € Frachtkosten berechnet, 2-3 Stück werden mit je 10,- € Frachtkosten je Stück berechnet. Der Versand auf die deutschen Inseln erfolgt nach vorheriger Absprache der Versandkosten. Der Vertragspartner hat gemäß seinem Zahlungswunsch die tatsächlich zusätzlich anfallenden Gebühren zu übernehmen, so beispielsweise Gebühren, die bei Billsafe, PayPal oder anderen Zahlungssystemen anfallen.
3.23.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung sofort und ohne Abzug fällig. Der Ein zusätzlicher Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungist grundsätzlich nicht möglich. Der Ver- tragspartner Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.3. Im Falle der Stundung sind wir berechtigtWir haben die Möglichkeit, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum gel- tend Fristen bezüglich dem SEPA-Zahlungsverfahren in eigenem Ermessen auf das kürzeste zeitliche Maß zu machenreduzieren.
3.4. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen.
3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.6. Im Falle des Vorhandenseins Fall einer unberechtigten Annahmeverweigerung einer Lieferung durch den Vertragspartner sind wir berechtigt, vom Vertragspartner mindestens 15,- € pro Paket zzgl. mindestens 10 % Wiedereinlagerungsgebühr vom Bestellwert zu berechnen. Für den Fall einer von Mängeln steht dem Vertrags- partner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zuuns akzeptierten, es sei dennaber grundsätzlich unberechtigten Warenrücklieferung durch den Vertragspartner berechnen wir mindesten s 15,- € pro Paket zzgl. mindestens 10 % Wiedereinlagerungsgebühr vom Bestellwert. Selbiges gilt für eine einvernehmlich durchgeführte Stornierung.
3.7. Reifen, Felgen und Kompletträder sind direkt bei der Anlieferung umgehend auf korrekten Typ, Anzahl und Zustand prüfen und vom anliefernden Logistikdienstleister bei Abweichungen entsprechend zu quittieren. Spätere Reklamationen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3.8. Rechnungen werden durch uns ausschließlich per E-Mail versandt. Sollte der Vertragspartner eine Versendung per Post wünschen, fallen hier weitere Kosten an, die Liefe- rung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem vom Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraus- sichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangel- beseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, An- sprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behaf- teten – Lieferungen bzw. Leistungen stehtübernehmen sind.
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Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
3.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinba- rung Vereinbarung ab Werk/Lager Werk jeweiliger Lieferant ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Ver- packungVerpackung, Versicherung, Aufstell- Versicherung und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Folgende Warengruppen werden ab 2 Stück versandkostenfrei an eine Abladestelle in Ö s t e r r e i c h ausgeliefert und frachtfrei berechnet: PKW-Reifen (Winter- , Xxxxxx- u. Ganzjahresreifen) / 4x4, SUV, Off-Road-Reifen / Motorradreifen / Van- u. C- Decken bis einschließlich 16’’ / Stahl- u. Alufelgen sowie Kompletträder. Einzelstücke aus den genannten Produktgruppen werden z. Zt. einheitlich mit 5,- € Frachtkosten berechnet. Bei Lieferungen bzw. Rückholungen werden pro Paket grundsätzlich 15,- € berechnet. Die Berechnung kann entweder mit der Warenlieferung direkt oder im Anschluß daran nachberechnet werden. LKW-Reifen ab 17,5’’ und Tieflader-Reifen werden ab 4 Stück versandkostenfrei an eine Abladestelle in Österreich ausgeliefert und frachtfrei berechnet. Einzelstücke werden z. Zt. mit 20,- € Frachtkosten berechnet, 2-3 Stück werden mit je 10,- € Frachtkosten je Stück berechnet. Der Vertragspartner hat gemäß seinem Zahlungswunsch die tatsächlich zusätzlich anfallenden Gebühren zu übernehmen, so beispielsweise Gebühren, die bei Billsafe, PayPal oder anderen Zahlungssystemen anfallen.
3.23.3. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung sofort und ohne Abzug fällig. Der Ein zusätzlicher Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungist grundsätzlich nicht möglich. Der Ver- tragspartner Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn sieben Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.3. Im Falle Soweit nichts anderes vereinbart ist und ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilt ist, erfolgt der Stundung sind wir berechtigtEinzug der Lastschrift 7 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Vertragspartner sichert zu, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum gel- tend die Deckung seines Xxxxxx zu machensorgen. Kosten, die aufgrund Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
3.4. Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen.
3.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.6. Im Falle des Vorhandenseins Fall einer unberechtigten Annahmeverweigerung einer Lieferung durch den Vertragspartner sind wir berechtigt, vom Vertragspartner mindestens 15,- € pro Paket zzgl. mindestens 10 % Wiedereinlagerungsgebühr vom Bestellwert zu berechnen. Für den Fall einer von Mängeln steht dem Vertrags- partner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zuuns akzeptierten, es sei dennaber grundsätzlich unberechtigten Warenrücklieferung durch den Vertragspartner berechnen wir mindestens 15,- € pro Paket zzgl. mindestens 10 % Wiedereinlagerungsgebühr vom Bestellwert. Selbiges gilt für eine einvernehmlich durchgeführte Stornierung.
3.7. Reifen, Felgen und Kompletträder sind direkt bei der Anlieferung umgehend auf korrekten Typ, Anzahl und Zustand prüfen und vom anliefernden Logistikdienstleister bei Abweichungen entsprechend zu quittieren. Spätere Reklamationen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
3.8. Rechnungen werden durch uns ausschließlich per E-Mail versandt. Sollte der Vertragspartner eine Versendung per Post wünschen, fallen hier weitere Kosten an, die Liefe- rung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem vom Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraus- sichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangel- beseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, An- sprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behaf- teten – Lieferungen bzw. Leistungen stehtübernehmen sind.
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Preise, Zahlungsbedingungen, Nacherfüllungsvorbehalt. 3.12.1. Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
2.2. Unsere Preise verstehen sich vorbehaltlich gesonderter Vereinba- rung Vereinbarung ab Werk/Lager Werk ausschließlich Porto, Versand, Fracht, Ver- packungVerpackung, Versicherung, Aufstell- und Montageleistungen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.22.3. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Material- oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für Preiserhöhungen nach Abschluss des Vertrages, wenn von uns nicht zu vertretende Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen.
2.4. Wir können die Fertigung der bestellten Waren von der vorherigen Anlieferung der benötigten Edelmetallmenge durch den Käufer abhängig machen. Die Anlieferung des Edelmetalls erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Anlieferung geht das Edelmetall in unser Eigentum über. Es wird dem Käufer auf dem Metallkonto gutgeschrieben. Bei verspäteter Anlieferung ist der Käufer verpflichtet, uns einen etwaigen, hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere eine etwaige Nachversteuerung durch die Finanzverwaltung, wenn diese das Facongeschäft nicht als Werkleistung anerkennen sollte.
2.5. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen sind Zahlungen des Vertragspartners Edelmetalle sofort und ohne Abzug rein netto, Warenlieferungen innerhalb 10 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher VereinbarungVereinbarungen. Der Ver- tragspartner Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen unsererseits zehn Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.
3.32.6. IDer Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den Kaufpreis zu den banküblichen Debet-Zinsen, mindestens jedoch mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, zu verzinsen. Dasselbe gilt im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen entsprechend den gesetzlichen Verzugszinsen für den Stundungszeitraum gel- tend zu machenverspäteter Akzepthergabe.
3.42.7. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen, gehen zu Lasten des Käufers.
2.8. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Der Diskont, die Spesen und die mit der Einziehung des Wechsels- und Scheckbetrages in Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen und sofort zur Zahlung fällig. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit Einlösung der Schecks bzw. Wechsel und unserer Befreiung aus jeglicher Haftung ein.
2.9. Wir sind auch nach Vertragsabschluss berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zuzüglich des darauf entfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrages zu verlangen., insbesondere dann, wenn erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird. Wir können dem Vertragspartner eine angemessene Frist setzen, in welcher dieser Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Xxxxxxxxxxx sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit wir unsere Leistung schon erbracht haben, können wir daraus resultierende noch nicht fällige Forderungen einschließlich solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen. Stattdessen sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht zur vorzeitigen Fälligstellung von Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis steht uns ferner schon dann zu, wenn der Vertragspartner mit mindestens 25% seiner uns gegenüber bestehenden Gesamtverbindlichkeiten (einredefreie Hauptforderungen) länger als 6 Wochen in Zahlungsverzug geraten ist. Entsprechendes gilt, wenn uns bekannt wird, dass Wechsel protestiert oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Vertragspartner eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt. Ein Rücktrittsrecht steht uns ferner zu, wenn der Vertragspartner über die seine Kreditwürdigkeit begründenden Tatsachen schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
3.52.10. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertrags- partner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Liefe- rung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Vertragspartner steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme unserer Leistungen zu; in einem solchen Fall ist der Vertragspartner nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraus- sichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangel- beseitigung) steht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, An- sprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behaf- teten – Lieferungen bzw. Leistungen steht.
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