Preise. 3.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich Standardverpackung, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferung. 3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösen.
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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Sales Contracts
Preise. 3.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich Standardverpackung, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferung.
3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung Anhebung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigtberechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden bestimmen- den Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hatunterliegen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- materialHilfsmaterial, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- teProdukte, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämienVersicherungsprämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hungErhöhung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren bestimmenden Fakto- ren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösen.
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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, General Terms and Conditions, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Preise. 3.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenenange- gebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verstehen ver- stehen sich die Preise einschließlich StandardverpackungStandardverpa- ckung, jedoch aus- schließlich ausschließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet Rechtsho- heitsgebiet auf die Produk- te Produkte oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ernSteuern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung Verbin- dung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen erhobenen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen aufgeschla- gen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich aus- drücklich erwähnte Lieferung.
3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung Anhebung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigtberechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hatunterlie- gen. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- materialHilfsmaterial, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- tege- kaufte Produkte, Löhne und Gehälter, SozialversicherungsabgabenSozialversi- cherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten Frachtkos- ten und Versicherungs- prämienVersicherungsprämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hungErhöhung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden bestimmenden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösen.
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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Preise. 3.1 Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigem Nachlass in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Die Preise gelten ausschließlich für verarbeitungsgerecht konstruierte und Währungen der Produkte gefertigte Teile. Für zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie das Entfernen von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbartFarbe, verstehen sich Öl, Fett, Teer, Altmetallüberzügen und das nachträgliche Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern sowie die Preise einschließlich StandardverpackungErstellung von Prüfberichten, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf berechnen wir die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung vorher mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen Kunden vereinbarten Zuschläge, mangels solcher die in unserer Branche für solche Leistungen üblicherweise verrechneten Preise. Preise, die nur aufgrund einer Zeichnung oder eines Musters von uns angeboten werden, gelten nur dann, wenn die Ware in galvanisier fähigem Zustand angeliefert wird. Die Preise für Schleifarbeiten sind ausschließlich als Richtpreisen zu Lasten des Kunden verstehen und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferungnach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
3.2 Sofern An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von 3 Monaten bis Auftragserteilung gebunden.
3.3 Ändern sich für die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurdenPreisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigtwie zum Beispiel Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- materialKosten für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 5 %, sind wir zum Ausgleich solcher Kostensteigerungen befugt, vom Kunden in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer angemessener Preise zu verlangen. Dies gilt erst nach Ablauf von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te4 Monaten nach Vertragsabschluss. Kommt eine Einigung nicht zustande, Löhne sind wir und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Reduzierung der in Satz 1 genannten Kostenfaktoren hat in entsprechender Anwendung der vorstehenden Regelung der Kunde einen Anspruch auf Vereinbarung einer entsprechenden Preisreduzierung und mangels Einigung das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösenVertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche im Falle eines Rücktrittes vom Vertrag sind für beide Vertragsparteien auf jeden Fall ausgeschlossen.
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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Preise. 3.1 1. Die Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, freibleibend ab Werk (Ex Works) des Lieferers und Währungen schließen Kosten, wie Verpackung, Rollgeld, Fracht und Aufstellung, nicht ein. Zu den Preisen kommt die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer oder vergleichbare lokale Umsatzsteuer in der Produkte von DSM entsprechen den jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Grundlage der Preise sind die Gestehungskosten im Bestätigten Auftrag angegebenenZeitpunkt der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anderweitig vereinbartPreisänderungen durch den Lieferer sind zulässig, verstehen wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als zwei Monate liegen. Erhöhen sich in diesem Fall die Gestehungskosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer berechtigt, den vom Besteller geschuldeten Preis angemessen (§ 315 BGB) entsprechend den Änderungen der Kostenfaktoren herauf- oder herabzusetzen. Auf Verlangen wird der Lieferer dem Besteller die Gründe für eine Preisanpassung nachweisen. Der gleiche Vorbehalt gilt auch, wenn durch gesetzliche Maßnahmen für den Lieferer Ausgaben entstehen, durch welche sich die Preise einschließlich StandardverpackungGestehungskosten der zu liefernden Gegenstände erhöhen. Die Preisanpassung wird mit Zugang einer entsprechenden Preisanpassungserklärung des Lieferers beim Besteller wirksam. Aus einer Preiserhöhung gemäß vorstehendem Satz 1 und Satz 2 kann der Besteller nur dann ein Recht zum Rücktritt herleiten, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf wenn dadurch die Produk- te oder deren Weiterveräußerlichkeit nicht unerheblich beeinträchtigt wird.
3. Werden Frachtkosten, Ausfuhr-/Einfuhrabgaben, Zölle usw. ausnahmsweise vom Lieferer zu festen Sätzen übernommen, so gehen bis zur Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen eintretende Gebührenerhöhungen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat Bestellers.
4. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte LieferungUnfrei zurückgesandte Verpackung wird nicht angenommen.
3.2 Sofern 5. Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurdenSpannung 3 x 220, ist DSM 3 x 400 oder 3 x 500 Volt bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösen50 Hz beträgt.
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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Preise. 3.1 Die Preise (1) Wenn kein besonderer Preis vereinbart worden ist, gilt unser am Versandtage – für die gelieferten bzw. abgenom- menen Mengen – allgemein gültiger Preis als vereinbart.
(2) Sollten unsere Ware, ihre Vor- und Währungen Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Steuern, Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Um- schlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die sich dadurch für die verkaufte Ware ergebende Mehrbelas- tung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen. Das Gleiche gilt, wenn die Beschaf- fung oder Auslieferung unserer Ware, ihrer Vor- und Zwi- schenerzeugnisse oder Rohstoffe sich verteuert, z. B. durch erhöhte Kosten in Anschaffung, Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Verkauf oder durch Beteiligungen der Produkte Regierungen oder der von DSM entsprechen diesen Beauftragten in den im Bestätigten Auftrag angegebenenPro- duktionsländern am Eigentum oder Verkauf, an Gesellschaf- ten, Produktion, Lagerung, Transport oder Verarbeitung der Ware. Sofern nicht anderweitig vereinbartMehrkosten für notwendig werdende andere Trans- portwege oder -mittel und bei Wasserverladung etwaiger Minderbeladungs-, verstehen sich die Preise einschließlich StandardverpackungKleinwasser- und Eiszuschläge, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ernHafen- und Kaigebühren, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern Liegegelder, Löschkosten sowie sonstige Sonderkosten gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in Käufers, ohne dass es vor der Lieferung eines besonderen Hinweis es hierzu be- darf, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist; dies gilt nicht, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart war. Sollten sich aus den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf oben genannten Begebenheiten die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte LieferungKosten re- duzieren, so wird die Minderbelastung an den Käufer weiter- gegeben.
3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden(3) Soll zollbegünstigt und/oder auf Basis anderer Steuerver- günstigungen geliefert werden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 uns der dem Verwen- dungszweck entsprechende Erlaubnisschein oder ein für die steuerbegünstigte Lieferung erforderlicher Nachweis (zweiz. B. Ausfuhrnachweis) Monaten zur Anhe- bung rechtzeitig vorzulegen. Wird der Preise Erlaub- nisschein nicht erteilt oder wieder entzogen oder der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung Nach- weis nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich spätestens innerhalb von 2 (zwei) 6 Wochen nach Mitteilung Liefe- rung vorgelegt, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösenam Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Verbrauch- steuersätze und/oder anderen indirekten Steuersätze be- rechnen.
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Sources: General Terms and Conditions, Sales Contracts
Preise. 3.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, Alle Preisangaben verstehen sich die Preise einschließlich Standardverpackung, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher grundsätzlich in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Euro frachtfrei und versichert (benannter Bestimmungsort) (vgl. allerdings Ziffern 4.3 und 4.4) sowie zuzüglich vom Käufer zu tragenden Steuern und Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferungjeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
3.2 Sofern Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
3.3 Hat sich bei Einzellieferungen der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch Erhöhung der von in die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von Leistungserbringung einbezogenen Dritten (z.B. Export- /Import- / Strafzölle) verlangten Entgelte um mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung 10 % erhöht, gilt der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hathöhere Preis. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden Liegt dieser 25% oder mehr über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreitendem vereinbarten Preis, hat der Kunde Besteller das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3.4 Der Besteller hat die Möglichkeit, bei Abschluss eines Abrufvertrages (2.3) einen zusätzlichen Preisvorteil in der Preiserhöhung schriftlich jeweils in der Auftragsbestätigung Abrufvertrag genannten Höhe zu erlangen, wenn er sich für eine Vorabplanung der Liefertermine entscheidet. Eine solche Vorabplanung liegt vor, wenn eine verbindliche Bestimmung aller Liefertermine für die Vertragsmenge vorgenommen wurde. Die Absicht hierzu muss bereits bei der Anfrage übermittelt und anschließend in der Auftragsbestätigung Abrufvertrag vom Ver- trag zu lösenVerkäufer bestätigt werden. Ein Hinzufügen dieser Option nach Vertragsabschluss ist nicht möglich. Die Erstellung der Liefertermine erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden. Hierfür werden nach Vertragsabschluss im Kundenkonto des Online- Shops unter dem Bereich „Abrufe-> meine Abrufverträge“ Liefertermine erzeugt. Der Kunde kann dabei je Artikel Lieferintervalle festlegen und Mengen einstellen. In begründeten Fällen (bspw. kein oder nur mangelhafter Internetzugang) kann eine erstmalige Erstellung der Liefertermine durch den Kundenservice nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden vorgenommen werden. Die weitere Verwaltung obliegt dem Kunden, wobei die unter 2.3 genannten Möglichkeiten zur Änderung gelten. Werden keine Liefertermine hinterlegt, kann der zusätzliche Preisvorteil nicht gewährt werden. Dies gilt ebenfalls für Bestellungen, die der Kunde außerhalb der festgelegten Lieferintervalle erzeugt. Bei Abschluss eines Abrufvertrages erhält der Besteller je Lieferung eine separate Rechnung, die 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig wird.
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Preise. 3.1 1. Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, zuzüglich Umsatzsteuer. Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Bestätigten Auftrag angegebenenPreis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen. Sofern Die Kosten für Transport, Versicherung, Zoll etc. werden gesondert berechnet, sofern zwischen den Parteien nicht anderweitig abweichend vereinbart.
2. Liegen zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung mehr als vier Monate und treten in diesem Zeitraum Preiserhöhungen, verstehen insbesondere aufgrund von Lohnsteigerungen, Erhöhungen der Rohstoffkosten, allgemeinen Preissteigerungen durch Inflation oder vergleichbaren Umständen ein, ist HanProtec berechtigt, einen entsprechend höheren Preis zu berechnen. Dies gilt auch, wenn sich nach Abgabe des Angebotes durch HanProtec die Auftragsbestätigung oder nach Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch HanProtec die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware oder sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) ändern. HanProtec ist dann zu einer angemessen Erhöhung der Preise einschließlich Standardverpackungin dem Maße berechtigt, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in wie diese von der Kostensteigerung betroffen sind. HanProtec wird hierbei die berechtigten Interessen des Bestellers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggf. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet Preis, berücksichtigen. Die preisändernden Faktoren wird HanProtec dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Dies gilt umgekehrt zugunsten des Bestellers bei einer entsprechenden Preissenkung. Soweit einer Partei infolge der Preisanpassung ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, kann diese durch unverzügliche Erklärung gegenüber der anderen Partei vom Vertrag zurücktreten.
3. Bei Mengen- bzw. Gewichtsabweichungen, die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte LieferungRahmen der in Ziff. VIII. geregelten Toleranzen halten, erfolgt die Preisberechnung unter Zugrundelegung der tatsächlichen Liefermenge bzw. des tatsächlichen Liefergewichts.
3.2 Sofern die Preise 4. Bei aufgewickelten Produkten ist der Wickelkern im Bestätigten Auftrag Inneren der Rolle im Nettogewicht enthalten. Bei verpackten Produkten wird das Nettogewicht durch den rechnerischen Abzug des Gewichts der Verpackung vom Gesamtgewicht bestimmt. Das Gesamtgewicht besteht aus Nettogewicht und Verpackung und wird durch Wiegen bestimmt.
5. Ansprüche von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen HanProtec auf Zahlung des Kaufpreises verjähren abweichend von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (§ 195 BGB in fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösenJahren.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise. 3.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den 3.1. Preisangaben sind grund- sätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeord- nete Leistungen, die im Bestätigten ursprüng- lichen Auftrag angegebenenkeine Deckung fin- den, besteht Anspruch auf ange- messenes Entgelt.
3.3. Sofern nicht anderweitig vereinbart, Preisangaben verstehen sich die Preise einschließlich Standardverpackungzuzüglich der jeweils gelten- den gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“)Transport-. Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern Verladungs- und Ver- sandkosten sowie Zoll und Versi- cherung gehen zu Lasten des un- ternehmerischen Kunden. Verbrau- chern als Kunden gegenüber wer- den diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausver- handelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ver- pflichtet, Verpackung zurückzu- nehmen.
3.4. Die fach- und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem umweltge- rechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit be- auftragt, ist dies vom Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die zu- sätzlich im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferunghierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinba- rung angemessen zu vergüten.
3.2 Sofern 3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmög- lichkeit nicht in einer Entfernung von maximalermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszu- schlag von 0,6€ pro angefangenem Kilometer abzugelten. Ebenso be- steht ein Entgeltszuschlag von 15€ pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Ver- tragsleistungen zur Verfügung steht.
3.6. Wir sind aus eigenem berech- tigt, wie auch auf Antrag des Kun- den verpflichtet, die Preise vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Bestätigten Auftrag Ausmaß von DSM zumindest 15 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebs- vereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendi- ger Kostenfaktoren wie Material- kosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationa- len bzw Weltmarktpreise für Roh- stoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsab- schluss eingetreten sind. Die An- passung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstel- lungskosten im Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuld- verhältnissen wird als Festpreise gekennzeichnet wurdenwertgesi- chert nach dem VPI 2010 verein- bart und erfolgt dadurch eine An- passung der Entgelte. Als Aus- gangsbasis wird der Monat zu Grun- de gelegt, ist DSM in dem der Vertrag ab- geschlossen wurde.
3.8. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung Änderung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigtKosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauer- schuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aus- handlung, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren Leistung in- nerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen zu erbringen ist.
3.9. Bogenförmig verlegte Leitun- gen werden im Außenbogen gemes- sen. Formstücke und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hatEinbauten werden im Rohrausmaß mitgemes- sen, jedoch separat verrechnet. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
3.10. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg ist eine gemeinsa- me Ermittlung der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreitenAufmaße ver- einbart, hat der Kunde das Rechtbei Fern- bleiben trotz zeitgerechter Einla- dung zu beweisen, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösendass die ermit- telten Ausmaße nicht richtig fest- gestellt wurden.
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Sources: General Terms and Conditions (Agb)
Preise. 3.1 1. Die Preise in unseren Verkaufs-Preislisten sind Bruttoverkaufspreise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenengelten abzüglich Rabatt, ab Lager/Werk, ausschließlich Fracht, Verpa- ckung und sonstiger Spesen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich Hinzu kommt die Preise einschließlich Standardverpackung, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferungjeweils gültige Umsatz- steuer.
3.2 Sofern 2. Unsere Preise gelten nur für die in der Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände und Mengen sowie für den dabei angegebenen Verwen- dungsort. Die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM verstehen sich, wenn nicht als Festpreise gekennzeichnet wurdenanders vermerkt, ist DSM bei Lieferfristen pro Mengeneinheit (wie z.B. Stück, lfdm. usw.).
3. Wird eine Leistungszeit (Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung) von mehr als 2 (zwei) vier Monaten zur Anhe- bung vereinbart, sind wir berechtigt, unseren Preis, um den Betrag anzupassen, um den sich zwischenzeitlich unsere Kosten für die vereinbarte Lieferung oder Leistung erhöht haben. Maßgeblich ist hierbei allein die Erhöhung der Kosten, die die vereinbarte Lieferung oder Leistung unmittelbar betreffen, namentlich die Erhöhung der Preise un- serer Vorlieferanten, der noch zu liefernden Produkte be- rechtigtTransportkosten (inkl. Versicherungskosten) oder der auftragsbezogenen öffentlichen Abgaben und Gebühren. Maßgeb- lich ist die Erhöhung dieser Kosten zudem nur, wenn und soweit die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung ur- sprünglichen Kosten im Angebot ausgewiesen sind. Erhöht sich hierdurch unser Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Vorstehendes gilt sinngemäß auch für eine Än- derung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.
4. Etwaig in der Auftragsbestätigung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hungausdrücklich benannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich zu den Anstieg am Liefertag für den angegebenen Verwendungsort gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und ‐leistungen. Für Über‐, Nacht‐, Sonn‐ und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Be- dingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn auf- geschlagen.
5. Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen oder Teilleistungen gesondert zu berechnen und fällig zu stellen.
6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den ge- setzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösenFristsetzung bleiben unberührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Sämtliche Preise verstehen sich wie vereinbart und Währungen exklusive Umsatzsteuer in Euro, sofern nicht eine andere Währung mit dem Kunden vereinbart wurde. Zahlungen dürfen nur in der Produkte von DSM entsprechen den dafür vereinbarten Währung erfolgen.
3.2 Zwischen Lieferwerk und Kunden besteht Einvernehmen darüber, dass vom Lieferwerk nicht sämtliche Waren, die Gegenstand dieses Vertrages sind, auf Lager produziert werden. Zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware können somit Umstände eintreten, welche die Herstellungskosten der zu produzierenden Waren wesentlich erhöhen und in der zu Grunde liegenden Preiskalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Berücksichtigung finden konnten. Tritt somit nach Vertragsabschluss, jedoch vor Durchführung der vereinbarten Lieferung eine wesentliche Änderung der Rohstoff-, Energie-, Transport- oder sonstigen direkten Kosten im Bestätigten Auftrag angegebenenUmfang von einzeln oder gesamt mehr als 10 % in Bezug auf die zu Grunde liegende Preiskalkulation auf, so ist das Lieferwerk berechtigt, für diese Lieferung einen Preis, der um jenen Betrag erhöht wird, welcher der Veränderung der genannten Kostenfaktoren entspricht, dem Kunden in Rechnung zu stellen und ist der Kunde verpflichtet, den geänderten Preis zu bezahlen. Für den Fall, dass derartige Änderungen der genannten Kostenfaktoren einzeln oder gesamt mehr als 20 % betragen, so stellt dies nach einvernehmlicher Auffassung der Vertragsparteien eine so massive Änderung von den bei Vertragsabschluss gegebenen bzw. vorhersehbaren Kosten für die genannten Kostenfaktoren dar, welche eine Zuhaltung des vorliegenden Vertrages unzumutbar macht. In diesem Fall kommt somit jeder Vertragspartei das Recht zu, den vorliegenden Vertag unmittelbar nach Bekanntwerden der massiven Änderung einer oder mehrerer der genannten Kostenfaktoren zu kündigen. Punkt 1.5 gilt sinngemäß im Falle einer Kündigung durch den Kunden.
3.3 Sofern vom Lieferwerk nicht anderweitig vereinbartanders schriftlich vereinbart (insbesondere in Form von INCOTERMS), verstehen sich die in der Preisliste angeführten und bestätigten Preise einschließlich Standardverpackungals unverzollt, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher inklusive Standardverpackungs-, Makulaturbögen, Verladungs-, Transport- und allfälliger Standardformatschneidekosten, auf Basis 30 Tage netto. Darüber hinaus anfallende Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen.
3.4 Wurde eine andere Währung als Euro mit dem Kunden vereinbart, und wertet diese Währung gegenüber dem Euro nach Vertragsabschluss in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden Ausmaß von 5 Prozent und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die mehr im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte LieferungVergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, so ist das Lieferwerk berechtigt, eine dieser Abwertung entsprechende Preiserhöhung festzulegen und diese in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde zumindest 10 Tage vor erhöhter Inrechnungstellung darüber in Kenntnis gesetzt wird.
3.2 3.5 Sofern nicht in der Auftragsbestätigung oder anderweitig anders vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung jeweils gültige Preisliste des Lieferwerks einschließlich der darin angegebenen Zu- und Abschläge. Die auf der Preisliste oder auf der MMK digital Plattform des Lieferwerks angezeigten Preise sind nicht bindend für das Lieferwerk und unterliegen jedenfalls der Anpassung durch das Lieferwerk im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung Falle offensichtlicher Fehler.
3.6 Abweichungen des fakturierten Preises gegenüber jenem in der Preise der noch Auftragsbestätigung durch vertragliche Serviceentgelte wie z.B. Lagergeld oder Liefermengenzu-/abschläge sind vom Kunden zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss akzeptieren.
3.7 Abrufaufträge sind an das Vorliegen einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hunggültigen Lagervereinbarung gebunden, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag separat zwischen Lieferwerk und Kunden zu lösenvereinbaren ist.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den 3.1. Es gelten die im Bestätigten Auftrag angegebenenAngebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine Preise genannt, gelten die tatsächlichen Preise, die von ▇▇▇▇▇▇▇ zum Zeitpunkt des Angebots oder der Auftragsbestätigung angewendet werden.
3.2. Unbeschadet des Vorgenannten ist ▇▇▇▇▇▇▇ jederzeit berechtigt, die Preise anzupassen, falls dies erforderlich ist, um eine Erhöhung der eigenen Kosten auszugleichen, u. a. im Falle von Kostensteigerungen bedingt durch:
(i) eine Preissteigerung bei den Rohstoffen, Waren oder Dienstleistungen, die verwendet werden, um die Waren herzustellen, beispielsweise eine Erhöhung der Lohnkosten,
(ii) Änderungen an der Art, dem Design, der Qualität, den Verpackungs-, Versand- und Liefermodalitäten oder jeder anderen Spezifikation mit Bezug zu den Waren, welche Teil des Angebots oder der Bestellung sind;
(iii) Anforderung von Überstunden;
(iv) Fehlmengen;
(v) unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle von ▇▇▇▇▇▇▇, welche die Erfüllung der Verkaufsvereinbarung seitens ▇▇▇▇▇▇▇ schwieriger gestalten. ▇▇▇▇▇▇▇ wird den Käufer über solche Preisanpassungen einschließlich des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens informieren. Nach Erhalt einer solchen Information ist der Käufer berechtigt, die Kaufvereinbarung und/oder jede anhängige Bestellung im Rahmen der Kaufvereinbarung zu kündigen, indem er ▇▇▇▇▇▇▇ mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich informiert. Es versteht sich jedoch, dass Bestellungen, die innerhalb der vorgenannten Frist von fünfzehn (15) Tagen zur Lieferung vorgesehen sind, zu den nicht angepassten Preisen ausgeführt werden.
3.3. Sofern nicht anderweitig vereinbartausdrücklich anders im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben, verstehen sich sind die geltenden Preise einschließlich Standardverpackung, jedoch aus- schließlich Nettopreise. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te sonstige Abgaben sowie keine anderen Kosten oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ernAusgaben; dazu zählen u. a. Kosten für Handhabung, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Verarbeitung, Verpackung, Lagerung, Transport, Einfuhr und Versicherung. All diese Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferung.
3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten Kosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösenAusgaben gehen separat zulasten des Käufers.
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Sources: Sales Contracts
Preise. 3.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich Grundsätzlich gelten die Preise einschließlich Standardverpackungvon STYLE WORK für Lieferungen ab Werk exklusive Verpackung, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ernTransport, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf Versand, Aufbau und Montage zuzüglich der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferunggesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Sofern Kosten des Transports für die Preise iZu- und Rücksendung von Entwürfen, Zeichnungen und Mustern sowie auch von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.
3.3 Von STYLE WORK gefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Modelle und Prototypen werden dem Kunden in jedem Falle in Rechnung gestellt – und zwar auch dann, wenn ein weitergehender Auftrag nicht erteilt wird.
3.4 Im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurdenFalle eines Widerrufs durch den Kunden nach Vertragsschluss, ist DSM bei Lieferfristen STYLE WORK dazu berechtigt, alle Kosten z.B. Kosten für Projektplanung, Datenerstellung, Material, Produktion etc., welche nach Vertragsschluss entstanden sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.5 Vorschläge und Weisungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
3.6 Wenn ein Preis in ausländischer Währung vereinbart wird, trägt der Kunde das Wechselkursrisiko.
3.7 Für den Fall, dass sich nach einem Zeitraum von mehr als 2 (zwei) 3 Monaten nach Vertragsschluss unvorhersehbare Kostenerhöhungen ergeben haben, ist STYLE WORK berechtigt, eine Preiserhöhung um die eingetretene Kostendifferenz durchzuführen. Der Kunde wird unverzüglich über den betreffenden erhöhten Preis informiert. Findet sich zwischen den betreffenden Parteien keine Einigung zur Anhe- bung Preisanpassung, ist STYLE WORK berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche jeglicher Art aufgrund der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigtNichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
3.8 Sollten sich nach Ablauf eines Zeitraumes von mehr als 3 Monaten nach Vertragsschluss Veränderungen von Steuern, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen Zöllen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hatWechselkursschwankungen etc. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hungergeben haben, die sich unmittelbar auf den Anstieg geschlossenen Vertrag beziehen, so werden die geltenden Preise am Auslieferungstag abgerechnet.
3.9 Sind für den Fall des Aufbaus bzw. der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darfMontage weitere technische Leistungen wie Statik- Berechnungen, Strom-, Wasser- und Druckluftanschlüsse, Deckenabhängungen, Hebemittel, Traversen-Systeme usw. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreitenvonnöten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb werden diese nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt oder direkt von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösendem betreffenden Dienstleister gegenüber dem Kunden abgerechnet.
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Preise. 3.1 3.1. Das Honorar von WBC bestimmt sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung. Ist ein solches vertraglich nicht vereinbart, erhält WBC eine taxmäßige Vergütung, welche sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Preisliste richtet.
3.2. Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich Standardverpackungjeweils zzgl. Umsatzsteuer, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- erngelten ab Werk und schließen Verpackung, Gebühren oder Abgaben Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein.
3.3. Sonstige Aufwendungen wie Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, auditive und audiovisuelle Werbeträger, Kurierkosten, Autorenkorrekturen, Anwaltskosten, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahme, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeuge und Herstellung von Werbemitteln und Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und z.B. Marktforschung) werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat je nach entsprechendem Aufwand gesondert berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte LieferungSie unterfallen nicht Teil III, Ziffer 3.1., da sie vom Honorar nicht umfasst sind. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich, unter Angabe eines Preises, in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
3.2 Sofern 3.4. Kommt eine von WBC ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung WBC nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von WBC hiervon unberührt. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert Im Falle der Nichtdurchführung werden die Drittkosten vollumfänglich durch den Kunden über diese Erhö- hunggetragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Gründe der Nichtdurchführung in der Sphäre des Kunden oder Dritten liegen, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Rechtunmittelbar ohne Einschaltung von WBC beauftragt hat.
3.5. Vorschläge des Kunden hinsichtlich Gestaltung oder Text, seine sonstige Mitarbeit oder Korrektur haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.6. WBC ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe orientiert sich innerhalb am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Soweit WBC für den Kunden Zahlungen gegenüber den eingesetzten Dritten zu erbringen hat, kann sie außerdem einen angemessenen Vorschuss von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösendem Kunden verlangen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die 4.1 Sämtliche für die von SMOS zu erbringenden Leistungen von SMOS genannten oder mit SMOS vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den verstehen sich grundsätzlich inklusive aller im Bestätigten Auftrag angegebenenZeitpunkt der Bekanntgabe durch SMOS oder des Vertragsschlus- ses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie zum Beispiel Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, usw. Sofern jedoch exklusiver der gesetzlichen Umsatzsteuer. Davon abweichend sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes von SMOS genannte bzw. angebo- tene Preise Bruttopreise, enthalten also neben allen sonstigen Abgaben und Zuschlägen auch die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2 SMOS ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht anderweitig beein- flussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kosten-
4.3 Wegen der Lohnintensität der nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erfolgt bei einer Änderung der Tariflöhne, der Sozialbeitrags- leistungen oder sonstiger gesetzlicher Mehrleistungen, jeweils eine Ände- rung des vereinbarten Preises um den Prozentsatz der Lohnerhöhung bzw. der Sozialbeitragsleistungen oder sonstiger gesetzlicher Mehrleistungen. Die Änderung des Preises tritt mit dem 1. des Monats in Kraft, in dem jeweils eine Änderung eines oder mehrerer der oben genannten Faktoren erfolgt ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber recht- zeitig schriftlich von einer derartigen Änderung zu unterrichten.
4.4 Ferner wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderungen von SMOS gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als Maßstab der Be- rechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statisti- schen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Berechnungsbasis für den jeweili- gen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl bis ausschließlich 3 % bleiben jedoch unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach unten oder nach oben neu zu berechnen, verstehen wobei stets die erste au- ßerhalb des jeweils geltenden Spielraums von 3 % gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraum bildet. Die sich die Preise einschließlich Standardverpackungso ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden. Erfolgt keine Geltend- machung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehr- forderung durch SMOS, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“)Wertsicherung. Alle Die sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferungdrei Jahren.
3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 1. Die Preise verstehen sich rein netto ab unserem Werk (entsprechend Incoterms 2010, EXW Herdwangen), ausschließlich Verpackung, Fracht und Währungen etwaiger Versicherung. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird zusätzlich verrechnet. Die vereinbarten Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen durch die Lieferwerke, der Produkte von DSM entsprechen den im Bestätigten Auftrag angegebenenErhöhung der Frachten und Zölle, Änderung der offiziellen Fremdwährungskurse und der sonstigen Einführungsspesen oder Steuern.
2. Sofern sich für Waren, über die wir Listenpreise führen, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Listenpreise erhöht haben, sind wir berechtigt, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, um welchen sich unsere Listenpreise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erhöht haben. Bei anderen Waren, insbesondere Sonderanfertigungen, gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, Erhöhungen unserer Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.
3. Ausländische Kunden haben, soweit wir nicht anderweitig vereinbartselbst versenden, verstehen sich für den zur Umsatzsteuerbefreiung notwendigen Ausfuhrnachweis selbst zu sorgen und uns diesen zuzusenden. Wird der Ausfuhrnachweis nicht beigebracht, so ist uns, wie bei inländischen Kunden, die Preise einschließlich StandardverpackungUmsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu bezahlen.
4. Sofern nichts anders vereinbart ist, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer oder anderer ähnlicher ist die Vergütung in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ern, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“)Euro wie folgt fällig: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung 2/3 bei Meldung der Versandbereitschaft. Alle in Verbindung mit dem Verkauf Die Zahlung erfolgt durch ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv der Produkte erho- benen Steuern Commerzbank Sigmaringen. Die Kosten des Akkreditivs gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte Lieferung.
3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösen.Bestellers
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Sources: Sales Contracts
Preise. 3.1 2.1 Die Preise und Währungen der Produkte von DSM entsprechen den gelten, falls nichts anderes vereinbart zuzüglich gesetzlicher USt. Alle Preise verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit nicht anders verein- bart, für die jeweilige Messelaufzeit.
2.2 Nicht im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig Preis enthalten sind, sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise einschließlich Standardverpackungmesse- seitigen Anschlusskosten, jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer Kosten für Genehmigungsverfahren (z. B. Statik) sowie die Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften (auch der Messe Wels GmbH in ihrer Eigenschaft als Messeveranstalter oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf Flächenvermieter), Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden etc. erhoben werden.
2.3 Neue Belastungen der Mietsache, die Produk- te durch Erhöhung der USt, Beförde- rungssteuer, Zölle, Ausfuhr-Abgaben, Überseefrachten oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ernähnliche behördliche Maßnahmen oder Anordnungen nach Vertragsabschluss entstehen, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder Kunden.
2.4 Wir sind berechtigt, Erhöhungen unserer Einkaufspreise gegenüber dem Stand zum Vertragsabschluss dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen, soweit diese auf Änderungen gemäß Ziffer 2.3 beruhen.
2.5 Eine Preisanpassung kann jeder Vertragsteil nach Ablauf von DSM separat 4 Monaten nach Vertragsschluss verlangen, wenn sich die Preise für das benötigte Material oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5 % verändert haben. Der Vertragsteil, der die Anpassung verlangt, hat die Voraussetzungen hierfür nachzuweisen.
2.6 Bei Systemständen werden Planänderungen nach der dritten Änderung mit einer Pauschale von EUR 25,00 zzgl. USt. je Änderung berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte LieferungAb dem Auf- baubeginn werden Änderungen am Standlayout bei System- und Designständen nur unter Vorbehalt der Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten (Stunden- satz zzgl. Material zzgl. USt.
3.2 Sofern die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM nicht als Festpreise gekennzeichnet wurden, ist DSM bei Lieferfristen von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösenausgeführt.
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Sources: Messebauvertrag
Preise. 3.1 1. Alle vom Verkäufer in einer Einladung oder auf andere Weise kommunizierten Preise verstehen sich in € (EURO), sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
2. Die auf der Website genannten Preise und Währungen werden ohne Mehrwertsteuer, umsatzabhängiger Steuern, Zollgebühren oder sonstige Kosten wie beispielsweise gemäß Artikel 6 Absatz 3 (Lieferung) ausgewiesen. Mehrwertsteuer, umsatzabhängiger Steuern, Zollgebühren oder sonstige Kosten, wie beispielsweise gemäß Artikel 6 Absatz 3 (Lieferung), sind vom Käufer zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen. Falls die Steuer- oder Zollbehörden aus jedwedem Grund feststellen,
(1) dass der Produkte von DSM entsprechen den Verkäufer als Importeur zu qualifizieren ist beziehungsweise in der Vergangenheit im Bestätigten Auftrag angegebenen. Sofern nicht anderweitig vereinbartRahmen dieses Vertrags anstelle des Käufers als Importeur hätte qualifiziert werden müssen, verstehen sich ODER
(2) dass der Verkäufer für die Preise Transaktion die Mehrwertsteuer hätte berechnen müssen, und infolgedessen (rückwirkend) eine Mehrwertsteuer (einschließlich StandardverpackungEinfuhrumsatzsteuer), jedoch aus- schließlich Mehrwertsteuer andere umsatzabhängige Steuern oder anderer ähnlicher in einem bestimmten Rechtshoheitsgebiet auf die Produk- te oder deren Lieferung erhobenen anwendbaren Steu- ernZollgebühren festsetzen und vom Verkäufer einschließlich Verzugszinsen und Bußgeldern verlangen muss, Gebühren oder Abgaben (nachfolgend „Steuern“). Alle in Verbindung mit dem Verkauf muss der Produkte erho- benen Steuern gehen zu Lasten des Kunden Käufer den Verkäufer entschädigen und werden entweder in den einzelnen Rechnungen aufgeschlagen oder dem Kunden von DSM separat berechnet. Ein von DSM gewährter Preisnachlass bezieht sich ausschließlich auf die gegenüber jeglichen Schäden im Bestätigten Auftrag ausdrücklich erwähnte LieferungZusammenhang und infolge derartiger Einschätzungen schadlos halten (zum Beispiel bei Festsetzung zusätzlicher Mehrwertsteuerbeträge oder Zollgebühren).
3.2 Sofern 3. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind nur bei Bestätigung einer Bestellung durch den Verkäufer gemäß Artikel 4, Abschnitt 2 bindend.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise im Bestätigten Auftrag von DSM Falle unvorhergesehener Umstände außerhalb seiner Kontrolle anzupassen, einschließlich, aber nicht als Festpreise gekennzeichnet wurdenbeschränkt auf die Abwertung des Euros, den Anstieg der Rohstoffpreise und die Erhöhung der Transportkosten.
5. Ungeachtet der in Absatz 4 genannten Fälle ist DSM bei Lieferfristen der Verkäufer jederzeit berechtigt, die geltenden Preise anzupassen, wenn der Käufer im Rahmen eines Dauervertrags mehrere Käufe tätigt, indem er dem Käufer die ab diesem Zeitpunkt für neue Käufe oder Bestellungen geltenden Preise mitteilt. Im Falle einer Anpassung auf der Grundlage dieses Absatzes ist der Käufer berechtigt, den Dauervertrag zu kündigen, wenn eine Erhöhung von mehr als 2 (zwei) Monaten zur Anhe- bung der Preise der noch zu liefernden Produkte be- rechtigt, wenn 5 % gegenüber den zuletzt geltenden Preisen vorliegt und die den Gestehungspreis bestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss einer Erhöhung unter- liegen und DSM diese Erhöhung nicht zu vertreten hat. Zu diesen Faktoren zählen insbesondere Roh- und Hilfs- material, Energie, auf unvorhergesehene Umstände im Sinne von DSM bei Dritten gekaufte Produk- te, Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsabgaben, behördliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungs- prämien. DSM informiert den Kunden über diese Erhö- hung, die den Anstieg der den Gestehungspreis bestim- menden Faktoren nicht übersteigen darf. Sollte eine Preiserhöhung 5% (fünf Prozent) überschreiten, hat der Kunde das Recht, sich innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Ver- trag zu lösenArtikel 5.4 zurückzuführen ist.
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