Preise. 1. Für die Berechnung von Dienstleistungen gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnet. 2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen: 2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten 3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterials
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Geschäftsbedingungen Für Die Berechnung Von Dienstleistungen
Preise. 1. Für die Berechnung von Dienstleistungen gelten die Alle Preise der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnetund Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO netto ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minutenunveränderter Bestellung Gültigkeit.
3. Nicht Xxxxxx zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so ist die Broich Premium Catering GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten der Broich Premium Catering GmbH höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7,5 % des vereinbarten Preises, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.
4. Verzögert sich der Beginn oder Xxxxxxxx der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der Broich Premium Catering GmbH zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze der Broich Premium Catering GmbH.
5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden sowie Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH sind, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen, als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im vereinbarten Festpreis enthalten Ausland.
6. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch gesondert zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontagevergüten. Für insoweit verauslagte Beträge ist die Broich Premium Catering GmbH berechtigt, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montageeine Vorlageprovision zu berechnen. Die Broich Premium Catering GmbH ist weiter berechtigt, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des VerpackungsmaterialsDrittunternehmen zu vergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 16.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen ab Werk, einschließlich Verpackung ohne Mehrwertsteuer. Für Die Mehrwertsteuer und sons- tige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen Montag bis Frei- tag zu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8 h/Tag) und die Berechnung der Leis- tungen nach dem angefallenen Zeitaufwand, zu den bei uns jeweils aktuell geltenden Stundensätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und sofern einschlägig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Abfahrt, Über- nachtung). Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitarbeitern an, ist die Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Gleiches gilt für Aufschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit werden entsprechend den jeweils gültigen Tarifbestimmungen der Bayerischen Metallindustrie berechnet. Der Käu- fer verpflichtet sich, Arbeitszeitbescheinigungen, die von Dienstleistungen gelten die Preise unseren Mitarbeitern erstellt werden, zu prüfen und gegenzuzeichnen. Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, haben wir Anspruch auf angemessene Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile der aktuell gültigen PreislisteLeistung bzw. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnetnach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, erste Teillieferung, Bereitstellung zur Abnahme, Abnahme).
2. Bei vereinbarten Festpreisen 6.3 Kostensteigerungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Käufers, insbesondere auch durch damit einhergehende zeitliche Verzögerungen entstehen, sind vom Käufer zu tragen.
6.4 Angemessene Preisänderungen entsprechend unseren Listenpreisen bleiben vorbehal- ten, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt und soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der Geste- hungskosten (Preise für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor MontagebeginnRoh-, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand Hilfs- oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender VoraussetzungenBetriebsstoffe, wie z.B. unfertiges LeitungsnetzMaterialpreiserhöhungen, unfertiger Installationsstandort tarifliche Lohnerhöhungen oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosenandere für den Vertragsgegenstand erforderliche Vor- leistungen) zurückzuführen sind, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterialsdie wir unserer Preisangabe bei Vertragsschluss zu- grunde gelegt haben.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Preise. 1Die Preise (einschließlich ggf. Produktionskosten) ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, ergänzend aus der jeweils aktuellen Preisliste des Verlags, und verstehen sich jeweils in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für bereits abgeschlossene Aufträge. Eine Preiserhöhung wird jedoch frühestens drei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Falls sich der Preis für einen bereits abgeschlossenen Auftrag um mehr als 5% erhöht, kann der Auftraggeber von dem Auftrag zurücktreten; bei einem Auftrag über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber zurücktreten, soweit einzelne Anzeigen von der 5% übersteigenden Preiserhöhung betroffen sind. Der Rücktritt ist innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu erklären. Bei Vereinbarung eines Konzernrabatts wird den konzernverbundenen Unternehmen der Rabatt nach Maßgabe dieser Bestimmung gewährt. Konzernverbundene Unternehmen sind Unternehmen, an denen das Unternehmen, mit dem der Konzernrabatt vereinbart wurde, direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält. Das den Rabatt beanspruchende Unternehmen hat den Konzernstatus in geeigneter Form (z.B. Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, notarielle Bestätigung oder Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges) innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auftrages nachzuweisen. Bei späterem Nachweis ist eine rückwirkende Anerkennung für bereits geschlossene Aufträge ausgeschlossen. Mit dem Ende der Konzernverbundenheit nach dieser Bestimmung endet automatisch auch die Konzernrabattierung für das betreffende Unternehmen; das Ende der Konzernzugehörigkeit ist dem Verlag unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Preis wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Custom Solution fällig. Ist Gegenstand des Auftrages die Veröffentlichung mehrerer Werbemaßnahmen, so ist der auf die einzelne Werbemaßnahmen entfallende Preis bei Veröffentlichung der jeweiligen Werbemaßnahme fällig, wenn Einzelpreise vereinbart sind, ansonsten in Höhe des Preises für die gesamte Custom Solution zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Werbemaßnahme. Rechnungen des Verlages sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen. Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird die Berechnung von Dienstleistungen gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
2. Bei vereinbarten Festpreisen Frist für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung Vorabankündigung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, TeilnehmernummerPre- Notification) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterials7 Tage verkürzt.
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Samples: Advertising Agreement, Werbevertrag
Preise. 1Die Preise gelten ab Werk bzw. Für ab Lager des Verkäufers und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer. Ist die Berechnung von Dienstleistungen gelten Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des letzten Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der aktuell gültigen PreislisteForderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Eurostat monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (HVPI 2015 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 5,0 % bleiben unberücksichtigt. Bei Einsätzen vor Ort Reparaturaufträgen werden die Anfahrtskosten gemvom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
2Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. Bei vereinbarten Festpreisen Der Aufwand für die Inbetriebnahme Erstellung von Hard- und Software Reparaturangeboten oder für Begutachtungen (Kostenvoranschlag) wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die von cs communication systems Leistungen in Teilen erbracht werden. Voxtronic Austria GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthaltenxxx.xxxxxxxxx.xxx 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0 FN: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn000000x, bei kompletten Kommunikationssystemen max. XX Xxxx DVR: 4019078 xxxxxx@xxxxxxxxx.xxx T +43 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT8174846 - 0 Steuer-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnetNr.: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterials476/6626 DUNS: 303635718 BIC: XXXXXXXX F +00 0 0000000 - 920 UID: AT U45844109 EORI: ATEOS1000033451 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)
Preise. 1Mit dieser Beschaffungsmaßnahme soll ein Rahmenvertrag über den Kauf von Lizenzen mit einer Laufzeit von 5 Jahren in unterschiedlicher Stückelung ausgeschrieben werden. Die Stückelung der Abrufe gestaltet sich in Zukunft wie folgt: einmalig 2 x 100 TByte Erweiterungspakete: 10 TByte Erweiterungspakete: 20 TByte Erweiterungspakete: 50 TByte Der Preis der Erweiterungspakete soll über ein Enterprise Agreement für die Laufzeit des Rahmenvertrages festgeschrieben bleiben. Bei Vertragsabschluss wird die einmalige Menge 2 * 100 TByte abgerufen. Für die Berechnung Dienstleistung bei der Installation und Integration der Softwarelösung wird der Preis für einen Tageseinsatz abgefragt. 20 TByte Erweiterungspaket 5 Die hier angegebenen Mengen sind kalkulatorisch und dienen nur zur Bewertung des Angebotes. Die tatsächlich abzurufende Menge kann in dem ausgeschriebenen Zeitraum variieren. Hinweise zum Ausfüllen Die Preistabelle ist vollständig auszufüllen. Das Fehlen von Dienstleistungen gelten Angaben führt zum Ausschluss von der Bewertung. Für alle Preisabfragen sind Netto-Preise anzugeben. Reise- und Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten sind Zusatzaufwendungen des Auftragnehmers, die Preise zur Erbringung von Lieferungen oder Leistungen notwendig sind. Reisekosten sind Aufwendungen des Auftragnehmers für An- und Abreise zum Ort der aktuell gültigen Preislistevereinbarten Leistung. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gemAufwendungen können sein: Übernachtungsgeld, Reisenebenkosten etc. der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und Die Abrufe aus diesem Rahmenvertrag werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnetfolgendem Verfahren durchgeführt: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand Übersendung eines Abrufscheins (siehe auch beigefügtes Muster in der Folge fehlender VoraussetzungenAnlage) durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Der Abrufschein wird als eingescanntes PDF-Dokument per E-Mail übersendet. Späteste Eingabe in das Bestellsystem des Herstellers durch den Auftragnehmer drei Werktage (Mo-Fr) nach Eingang des Abrufes Lieferscheine, wie z.B. unfertiges LeitungsnetzLizenzschreiben, unfertiger Installationsstandort oder unfertigeWartungsscheine sowie Rechnungen erhält ZB12/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie DosenKreditorenbuchhaltung (xxxxxxxx@xx.xxx.xx), Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterialsdiese sind darüber hinaus in Kopie per Email an das Referat 415 (xxxxxx.xxxxxxxxxx@xx.xxx.xx) von XX.XXX zu übermitteln.
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Samples: Rahmenvertrag Über Einen Softwarebasierten S3 Object Storage
Preise. 14.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise in EURO ohne geltender – gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
4.2 Die genannten Preise verstehen sich ab Werk („EXW“ INCOTERMS 2010) bzw. Firmensitz von Rocksol-IT.
4.3 Die Kosten für Visualisierung und Kommunikation, die über ein Standardprotokoll hinausgehen, sowie die Kosten für Programmträger z.B. DVD, CD-ROM, USB-Stick usw. sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.4 Die Höhe der zu zahlenden Vergütung im Einzelnen sowie ggf. vereinbarte Abschlags- oder Teilzahlungen ergeben sich aus den Festlegungen in der Auftragsbestätigung.
4.5 Sämtliche Preise gelten zuzüglich der anfallenden Verpackungs-, Versicherungs-, Transport- und Portokosten.
4.6 Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Werkleistungen (Organisationsberatung, Projektmanagement, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von Rocksol-IT zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.
4.7 Die im Rahmen der Ausführung der vertraglichen Verpflichtungen anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten stellen wir direkt ohne Zuschlag in Rechnung. Reisezeiten gelten – sofern nichts Abweichendes vereinbart – als Arbeitszeiten.
4.8 Bei Überlassung von Standardsoftware verpflichtet sich der Kunde die in der Auftrags- oder Bestellbestätigung vereinbarte Lizenzgebühr an Rocksol-IT zu bezahlen. Die Lizenzgebühr kann aus einer einmaligen Zahlung bestehen, mit der der Kunde gemäß Punkte 8.1 u. 8.2 ein dauerhaftes Nutzungsrecht erwirbt oder aus laufenden Mietzinszahlungen, mit denen der Kunde gemäß Punkt 8.1 u. 8.2 ein Nutzungsrecht auf die bestimmte Dauer der Vertragslaufzeit erwirbt (Softwaremiete).
4.9 Allgemeine Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern und Abgaben, die zwischen dem Vertragsschluss und Rechnungslegung erfolgen, berechtigen zu einer entsprechenden Erhöhung des Preises.
4.10 Ändern sich im Zusammenhang mit Lohn- oder sonstigen Kostenänderungen die bei Rocksol-IT üblichen Mietzinse für Software, Vergütungen für Werkleistungen („Professional Services“) oder Softwarewartungsleistungen, so ist Rocksol-IT berechtigt, die in der Auftragsbestätigung angeführte Vergütung nach einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten entsprechend zu ändern. Falls Rocksol- IT die Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.
4.11 Für die Berechnung von Dienstleistungen In-House-Schulungen gelten die Preise ausschließlich für die Bereitstellung der aktuell gültigen PreislisteTrainer. Bei Einsätzen vor Ort Die erforderliche Infrastruktur ist vom Auftraggeber bereitzustellen. Allenfalls für den Transport von Ausrüstungsgegenständen anfallende Kosten werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste separat berechnet.
24.12 Wochenend- und Feiertagszuschläge: 50 Prozent vom Dienstleistungshonorar.
4.13 Sämtliche wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aufgrund dieser AGB (Softwaremietzinse, Wartungsgebühren, etc.) sind wertgesichert. Bei vereinbarten Festpreisen Die Wertsicherung erfolgt derzeit nach dem von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015). Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht den Monat Jänner im jeweiligen Jahr des Vertragsschluss errechnete Indexzahl.(z.B. Jänner 2019 = 105,5). Die Neuberechnung der Zahlungsverpflichtungen erfolgt einmal jährlich. Rocksol-IT ist berechtigt, die Wertsicherungsvereinbarung durch einen entsprechenden Nachfolgeindex (etwa durch den HICP - Harmonised Indices of Consumer Prices) zu ersetzen. Sollte vom wirtschaftlichen Ergebnis her kein vergleichbarer Index mehr verlautbart werden, so ist die Wertsicherung durch einen von den Vertragsparteien einvernehmlich zu bestellenden Sachverständigen nach jenen Grundsätzen zu ermitteln, die zuletzt von der Statistik Austria angewendet wurden, sodass die Kaufkraft des ursprünglich vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden Betrages erhalten bleibt. Einigen sich die Parteien nicht binnen vier Wochen auf die Person eines geeigneten Sachverständigen, so ernennt ihn über Xxxxxx jedes Vertragsteiles der jeweilige Präsident des Landesgerichtes Innsbruck. Sollte die Benennung nicht binnen vier Wochen nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch dem Ersuchen erfolgen, ist der Antrag um Bestimmung des Sachverständigen an die Xxxxxx der Wirtschaftstreuhänder zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etcrichten. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen Diese Vereinbarung gilt als Schiedsvertrag im Sinne des Verpackungsmaterials§ 577 ZPO.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 16.1. Für Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusiv Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Frachtspesen. Lieferungen und Leistungen, für die Berechnung von zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreisen bzw. nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen berechnet.
6.2. Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen gelten die Preise werden, soweit kein Festpreis und keine Rabatte vereinbart wurden, nach der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
26.3. ABRA ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsabschluss vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6.4. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen usw., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
6.5. Bei vereinbarten Festpreisen der Erbringung von Dienstleistungen ausserhalb der Räumlichkeiten von ABRA werden Reise- und Verpflegungsspesen nach effektivem Aufwand verrechnet. Allfällige Übernachtungsspesen und die damit verbundenen Verpflegungsspesen werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt. Sollten bei der Auftragserfüllung für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende VereinbarungenABRA zusätzliche Kosten durch Umstände entstehen, welche der Kunde zu vertreten hat (z.B. durch Nichterfüllung der vom Kunden gemäss Ziffer 3.4 oder4.12 zu erbringenden Obliegenheiten), ist ABRA berechtigt, diesen Aufwand separat in Rechnung zu stellen.
6.6. Wartungsverträge werden erst nach erfolgtem Zahlungseingang bei ABRA verlängert. Die Konsequenzen inklusive zusätzlicher Kosten aus der Nichtverlängerung beim Lizenzgeber infolge nicht erfolgtem oder verspätetem Zahlungseingang bei ABRA trägt der Kunde.
6.7. Die Rechnungsstellung erfolgt:
2.1 Im Festpreis a) für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken Produkte (Hardware, Lizenzen und Wartungsverträge) => bei Vertragsabschluss
b) für Wartungsverträge bei Vertragserneuerung => 60 Tage vor dem Datum der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor MontagebeginnErneuerung
c) für Dienstleistungen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht soweit im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden Einzelauftrag nicht abweichend geregelt => monatlich nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * DemontageAufwand
d) für Projektdienstleistungen, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * soweit im Werkvertrag nicht abweichend geregelt => 30% des Projektvolumens vor Projetstart => 30% des Projektvolumens nach Lieferung => 30% des Projektvolumens nach Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen finalen Version => 10% des VerpackungsmaterialsProjektvolumens 30 Tage nach go live
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Preise. 14.1 Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, beläuft sich das Honorar der Agentur nach einer taxmäßigen Vergütung. Für Auf Ziffer 4.4 wird hingewiesen.
4.2 Diese bestimmt sich nach der Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Auf Ziffer 4.4 wird hingewiesen.
4.3 Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer, gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein.
4.4 Sonstige Aufwendungen wie Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, auditive und audio- visuelle Werbeträger, Kurierkosten, Autorenkorrekturen, Anwaltskosten, Fahrtkosten, Spesen, Organi- sationsund Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Digitalisierung, Retuschen, Farbanpassung, Werkzeuge und Herstellung von Werbe- mitteln und Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen (z.B. Marktforschung) werden je nach entsprechendem Aufwand gesondert berechnet. Sie unterfallen nicht den Ziffern 4.1. und 4.2., da sie vom Honorar nicht umfasst sind. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen aus- drücklich, unter Angabe eines Preises, in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
4.5 Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die Berechnung von Dienstleistungen gelten die Preise Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der aktuell gültigen PreislisteHonoraran- spruch der Agentur hiervon unberührt. Bei Einsätzen vor Ort Im Falle der Nichtdurchführung werden die Anfahrtskosten gemDrittkosten voll- umfänglich durch den Kunden getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Gründe der aktuell gültigen Preisliste berechnetNichtdurchführung in der Sphäre des Kunden oder Dritten liegen, die der Kunde unmittelbar ohne Einschaltung der Agentur beauftragt hat.
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software 4.8 Wird das Agenturhonorar bei Mediaaufträgen mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen inner- halb eines Jahres geschaltet werden, um die von cs communication systems GmbH geliefert wurde der Agentur erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet die Agentur ihren Aufwand nach den in der Preisliste ausgewiesenen Hono- raren.
4.9 Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nicht- erfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand für Werbemaßnahmen in Printmedien wird durch die Agentur getragen, sofern ihr mindestens 15% Agenturprovision vom Herausgeber des Kunden gewährt werden. Werden diese nicht gewährt, so berechnet sie 15% Mittlerprovision an den Kunden. Werden diese nicht vollständig gewährt, so berechnet sie die bis zu 15 % reichende Differenz als Mittlerprovision an den Kunden.
4.10 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe orientiert sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung. Ein Abschlagsverlangen darf dieses Verhältnis nicht um mehr als 10 %, ge- messen an der bereits fertig gestellten Teilleistung, übersteigen. Soweit die Agentur für den Kunden Zahlungen gegenüber den eingesetzten Dritten zu erbringen hat, kann sie außerdem einen ange- messenen Vorschuss von dem Kunden verlangen.
4.11 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursach- ten evtl. Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginnauch Wiederholungen von Probeandrucken, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen wegen geringfügiger Abweichung von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des VerpackungsmaterialsVorlage verlangt werden.
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Preise. 1Alle Preisangaben auf der Webseite xxx.xxxxxx.xx sind Endpreise inkl. MwSt. in EURO. Für die Berechnung von Dienstleistungen Abgabe des verbindlichen Angebots des Kunden (Pkt. 3.) bei Online-Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung aktuellen auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Diese Preise gelten nur für Bestellungen im eCommerce (d.h. nicht für Bestellungen aus dem Katalog). Sollte sich der aktuell gültigen PreislisteUmsatzsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung. Aus systemtechnischen Gründen ist es möglich, dass die im Zuge der Auswahl der Waren die auf der Webseite angezeigten Preise von jenen Preisen, die im Einkaufswagen angezeigt werden, abweichen. In diesem Fall ist der verbindliche Preis jener des Einkaufswagens. Die jeweils im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise inkl. MwSt in EURO. Conrad Electronic ist bemüht, die Preise für die Gültigkeitsdauer des Katalogs zu garantieren. Insbesondere für Bauteile zeigt der Markt jedoch auch extreme Preisschwankungen. Xxxxxx Electronic gibt deshalb nachträglich eingeräumte Preissenkungen wie auch Preiserhöhungen des Marktpreises weiter. Durch extreme Kursschwankungen sind auch Preiskorrekturen nach oben oder unten möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich die im Katalog angegebenen Preise aus besonderen Umständen (beispielsweise Preiserhöhung oder Preisherabsetzung durch den Lieferanten) ändern. Jedenfalls werden mit Erscheinen eines neuen Katalogs alle früheren Preise ungültig. Für die Bestellung (d.h. die Abgabe des Angebots durch den Kunden) per E-Mail, Fax oder Post sowie bei telefonischer Bestellung gelten die am Tag der Bestellung aktuellen Tagespreise, die unter xxx.xxxxxx.xx oder telefonisch unter 050 – 20 40 40 abgefragt werden können. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gemPreisänderungen am Büchermarkt ist Xxxxxx Electronic aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preisänderungen gesetzlich verpflichtet. Sollten Preisangaben (auf der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand Webseite oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten Katalog) fehlerhaft sein, wird Xxxxxx Electronic den Kunden, der bereits ein verbindliches Angebot (Pkt. 3.) an Xxxxxx Electronic gerichtet hat, über den tatsächlichen Preis unverzüglich informieren. Der Kunde kann in diesem Fall sein Angebot zum mitgeteilten Preis nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls ist Xxxxxx Electronic zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, wobei davon Vorsatz und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontagegrobe Fahrlässigkeit, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterialssowie Personenschäden ausgenommen sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 17.1. Für die Berechnung von Dienstleistungen gelten Die durch Oasis Parcs veröffentlichen Preise sind nicht bindend. Oasis Parcs behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern und/oder einen Zuschlag zu berechnen, z.B. infolge (aber nicht beschränkt auf) einer Änderung der aktuell gültigen PreislisteEnergiepreise. Oasis Parcs behält sich das Recht vor, Rabattangebote und Regelungen zu ändern. Bei Einsätzen vor Ort der Buchung werden Sie über den dann geltenden Preis informiert. Der auf der Bestätigung/Rechnung angegebene Preis ist bindend. Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr berücksichtigt werden, nachdem die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnetBestätigung/Rechnung von Oasis Parcs verschickt wurde.
27.2. Bei Der Bucher schuldet Oasis Parcs den vereinbarten Festpreisen Mietpreis, Reservierungskosten, Touristenabgaben mit eventuell extra gebuchten Dienstleistungen, Aktivitäten und/oder Anlagen, wie in der schriftlichen Bestätigung neben der Buchungsrechnung angegeben.
7.3. Im Unterkunftsmietpreis inbegriffen (außer anders angegeben):
a) MwSt. gemäß den Richtlinien des Ziellandes
b) Die Miete der voll ausgestatteten Ferienunterkunft für die Inbetriebnahme von Hard- in der Reservierung angegebenen Personenzahl
c) Parkplatz für 1 Auto (gegebenenfalls)
d) Wasser, Strom und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:Gas (Normalverbrauch)
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung e) Die Nutzung eines Zentralschwimmbades (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minutensoweit vorhanden)
37.4. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten Mietpreis inbegriffen (außer anders angegeben):
a) Sonstige örtliche Abgaben
b) Bettwäsche, Handtuchpaket, Küchenpaket, Basis-Servicepaket. Bettwäsche und Endreinigung sind obligatorisch. Bettwäsche wird gemäß der Anzahl Gäste berechnet (siehe Artikel 12.10). Abhängig vom Unterkunftstyp müssen diese als optionale Zusatzdienstleistung dazu gebucht werden
c) Einrichtungen & Aktivitäten des Urlaubsresorts
d) Oasis Parcs Resort Sonderdienstleistungen
e) Haustiere: es gibt einen Oasis Parcs Resort Sonderzuschlag für Haustiere
f) Vorzugskosten für eine besondere Vorzugslage der Ferienunterkunft
g) Versicherungsprämien
h) Endreinigung der Ferienunterkunft
i) Angezogene Betten und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in die Erneuerung der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen Handtücher sowie des VerpackungsmaterialsKüchenkits
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1Mitgeteilte Richtpreise werden nur bei Vereinbarung Vertragsgrundlage. Für An Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von 4 Monaten gebunden. In der Auftragsbestätigung können wir auch auf unsere Preislisten verweisen. Eine etwaige vom Kunden gewünschte kurzfristige Fertigstellung wird unter Berücksichtigung der hierfür notwendigen Überstundenzuschläge und der dazugehörigen Gemeinkosten von uns berechnet. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand- und Verladekosten sowie Fracht und Versicherung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten ausschließlich für verarbeitungsgerecht konstruierte und gefertigte Teile. Das Entgelt für zusätzlich erforderliche Arbeiten (z.B. Entfernung von Farbe, Öl, Fett, Teer, Altmetallüberzügen etc.; nachträgliches Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern; Erstellung von Prüfberichten und Protokollen etc.) wird individuell vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt nach § 315 BGB ein billiges Entgelt als vereinbart. Sunfire Solingen GmbH | Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 13.01.2022 Seite 1/6 Sunfire Solingen GmbH Xxxxxxxxxxx Xxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Geschäftsführung: Xxxxx Xxxxxx T +00 000 00 000-0 F +00 000 00 000 E xxxxxxxx@xxxxxxx.xx W xxx.xxxxxxx.xx Landesbank Baden-Württemberg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXX000 Sitz: Solingen Amtsgericht: Wuppertal St.-Nr.: 203/118/13898 Sollten sich für die Berechnung Preisbildung maßgebliche Faktoren (z.B. Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter etc.) in der Zeit vom Vertragsschluss bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich erhöhen, dürfen wir vom Kunden zum Ausgleich von Dienstleistungen gelten Kostensteigerungen die Vereinbarung neuer Preise der aktuell gültigen Preislisteverlangen und bei Ausbleiben einer Einigung vom Vertrag zurücktreten. Bei Einsätzen vor Ort Kostenreduzierungen bestehen diese Rechte entsprechend auf Seiten des Kunden. Mengenmäßige und andere Abweichungen der Lieferung können aus technischen Gründen nicht völlig ausgeschlossen werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an daher vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen hinzunehmen, soweit dies den Vertragszweck, insbesondere die beabsichtigte Verwendung durch den Kunden, nicht beeinträchtigt. Die Preise dürfen in derartigen Fällen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterialsuns entsprechend angepasst werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 1Den Preisen ist die kollektivvertragliche normale Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche zugrunde gelegt. Für die Berechnung von Dienstleistungen gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnetEventuelle vom AG geforderte oder sich aufgrund vom AG angeordnete Beschleunigungsmaßnah- men ergebende Überstunden und Überstunden- zuschläge und alle Zuschriften laut KV sind vom AG zu vergüten.
2. Bei vereinbarten Festpreisen a) Verlegearbeiten an Bauteilen mit Kühl- und Heizsystemen jeglicher Art
b) Verlegearbeiten in Fertigteilen oder Gleit- und Kletterschalungen
c) Schweißarbeiten
d) Hilfskonstruktionen und Unterstellungen für die Inbetriebnahme Bewehrung sowie Abstandhalter aus Beweh- rungsstahl und Montagebewehrung, soweit diese in den Schnitt- und Biegelisten nicht enthalten sind.
e) Verlegen von Hard- Spannstahlunterstellungen
f) Bewehrung für Fertigteile
g) Die Verlegung von Ergänzungs- und Software die Zulagebe- wehrungen für Element-, Kassetten-, Hohldielen- und sonstige Fertigteildecken, sowie für Wan- delementfertigteile und Mantelbetonwände
h) Ausrichten von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:Anschlussbewehrung und Ste- ckeisen
2.1 Ii) Erschwernisse beim Verlegen der Bewehrung unter Einbauteilen oder Aussteifungskonstruktio- nen verlegen, im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken Inneren von Gebäuden oder un- ter Tag bzw. bei Sanierungen, Umbauten und Überkopfverlegen von Bewehrungen.
j) Einbau von Steckeisen nach Betonierbeginn (falls noch Eisenbieger auf der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor MontagebeginnBaustelle sind), bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage Pfahl- und Schlitzwandkörben: Seilklemmen, In- dianer, Bodenbleche und Flachstahlabstandhalter
k) Bewehrung an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung vorgespannten Bauteilen, Spalt- zugbewehrung, Bewehrung an Bauteilen mit Schubverbügelungen, WIB-Tragwerken, unter Hilfsbrücken, Wände höher 3,2m und Schneiden von Laufmeterpositionen
l) Fugenbandbügel, Stiegenläufe und Podeste
m) Bei Grundnetzbewehrungen mit DM von 8 mm und 10 mm ist ein vorhandenesAufpreis zu vergüten, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht der für alle im vereinbarten Festpreis enthalten Bauteil enthaltenen Bewehrungsteile gilt (z. B. auch im Plan enthaltene Stützen, Balken etc.)
n) Abgestufte Bewehrungen, Dachbodenbeweh- rung, Dachflächen und Sargdeckel (betrifft den gesamten Sargedeckel inkl. horizontalem Teil), 3D-Bügel und Radialbiegungen
o) Einzel- und Punktfundamente, Streifenfundamen- te und Köcherfundamente inkl. Köcherhälse
p) Trapezblechdecke, Brüstungen, Rinnen, Lauben- gänge, Attika, Parapet, Loggien und Balkone, Randbalken, Schächte, Kollektor, Pfahlroste, So- ckel jeder Art, Frostschürzen, Rostbewehrung, Gewölbearmierung
q) Decken mit Hohlkörpern (z. B. Cobiax), Durisol – und Rundwände
r) Geteilte Verlegung von Bewehrungsplänen (die Bewehrung des jeweiligen Planes wird nur in ei- nem Stück durchgängig verlegt. Die Beweh- rungspläne müssen daher immer mit den einzel- nen Betonier- bzw. Arbeitsabschnitten überein- stimmen).
s) Bewehrungsarbeiten, die Bestandteil des Auftra- ges an den AN sind und werden vom AG teilweise in ge- ringfügigem Ausmaß und nach tatsächlichem Aufwand vorheriger schrift- licher Zustimmung durch den AN, verlegt werden, müssen dem AN entsprechend einer zutreffen- den Vereinbarung vergütet werden. Wird keine Vereinbarung getroffen, gilt die vom AG verlegte Menge als vom AN verlegt und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterialswird ihm zur Gän- ze vergütet.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Bewehrungsarbeiten
Preise. 1Sie bitte an: Maschinenringe Deutschland GmbH - LandEnergie, Xxxxxxxxxxxxxxxx X 000, 00000 Xxxxxxx. Für Weitere Informationen und Kommunikationswege sind unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx ver-
4.1 Die Preise entnehmen Sie dem jeweils gültigem Preisblatt und den darin genannten Abrech- öffentlicht. nungsbedingungen. Zum reinen Strompreis werden Steuern, Abgaben, Umlagen oder ähnliche 8.2. Jeder Kunde ist berechtigt, die Berechnung Schlichtungsstelle Energie anzurufen. Ein solcher Antrag ist durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen hinzugerechnet. erst zulässig, wenn LandEnergie der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen
4.2 Bei einer Kostensteigerung durch Steuern, Abgaben, Umlagen, oder ähnliche durch Gesetz abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen ist LandEnergie berechtigt, die jewei- nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der lige Kostensteigerung unmittelbar an Sie weiter zu berechnen. Die vereinbarten Preise werden Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. entsprechend ermäßigt, falls die zu zahlenden Steuern Abgaben, Umlagen, oder ähnliche durch 8.3. Die Schlichtungsstelle ist zu erreichen unter Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstra- Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen ermäßigt werden oder wegfal- ße 133, 10117 Berlin, Telefon: 000 0000000-0, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, info@schlich- len. Hierunter fallen zB. Gesetzliche Bestimmungen zur Förderung regenerativer Energie (EEG) xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx. sowie zum Schutz von Dienstleistungen gelten die Preise Kraftwärmekoppelungsanlagen (KWKG). Die Höhe dieser Umlagen, ins- 8.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherser- besondere EEG und KWKG wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils am 15. Oktober vice der aktuell Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx, für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht. Diese Umlagen werden in Ihrer jährlichen Strom- Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice- abrechnung mit den jeweils gültigen PreislisteWerten für das Kalenderjahr berechnet. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnetxxxxxxx@xxxxxx.xx.
24.3 Die durch die Regulierungsbehörden genehmigten Netznutzungsentgelte des jeweiligen 9. Bei vereinbarten Festpreisen Schlussbestimmungen Netzbetreibers werden zum Verbrauchspreis hinzugerechnet. Im Fall einer nachträglichen Än- 9.1 Ihre Daten werden für die Inbetriebnahme interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von Hard- uns ge- derung der Höhe der Netznutzungsentgelte behält sich LandEnergie vor, diese Preisdifferenz mäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und Software genutzt.Sofern entsprechend nachzuberechnen. es erforderlich ist, werden Daten an die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken an der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung Abwicklung beteiligten Unternehmen (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen zur
4.4 LandEnergie ist außerdem bei Änderung der Marktverhältnisse zu einer Preisanpassung be- Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. rechtigt, worüber Sie mind. 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert werden. In diesem Fall haben 9.2 Der Eintritt eines anderen Unternehmens in den Vertrag an Stelle von LandEnergie ist ohne Sie das Recht, den Stromliefervertrag binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum Ihre Zustimmung möglich; in diesem Fall können Sie das Vertragsverhältnis binnen 4 Wochen ab Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Diese Regelung gilt nicht für Kenntnisnahme mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etcWirkung zum Eintritt des Unternehmens kündigen. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des VerpackungsmaterialsLandEnergie-Fix-Verträge.
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Samples: Stromliefervertrag
Preise. Für die Erzeugnisse unseres Hauses gelten die jeweiligen Preislisten ab dem Datum ihres Erscheinens, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Abrufaufträge. Sonderabmachungen und Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Viasit Bürositzmöbel GmbH Stand: 1. Für April 2022 Garantiebestimmungen und Pflegeanweisungen Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren wir für unsere Produkte Garantie- leistungen gegenüber unseren Fachhändlern und Endkunden. Die gesetzlich gültigen Gewährleistungsrechte sind durch unsere Garantiebestimmungen nicht eingeschränkt und gelten in der Europäischen Union, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die Garantiebestimmung gelten für alle von Viasit gelieferten Waren. Die Garantie wird gewährt von: Viasit Bürositzmöbel GmbH, Xxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxxxx. Die Voraussetzungen für unsere Garantieleistungen sind: Garantie-Ansprüche müssen mit dem Kaufbeleg und unter Angabe der sechsstelligen Fertigungs- Auftragsnummer (z.B. KA123456) geltend gemacht werden. Viasit muss über die Berechnung von Dienstleistungen gelten Umstände des Garantiefalls (Fehlerbeschreibung, Modellnummer, Anzahl, Hintergründe) eingehend informiert werden. Alle Angaben können einem Etikett entnommen werden, das an der Unterseite des Produkts festgeklebt ist. Die Rechte dieser Garantie sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Kunde ist zur sorgfältigen Untersuchung der gelieferten Produkte verpflichtet und hat den Lieferumfang zu prüfen. Ein Mangel ist spätestens drei Werktage nach Erhalt der Ware unserem Unternehmen anzuzeigen. Im Weiteren gilt § 377 HGB. E-Mail Xxxxxxx-xx@xxxxxx.xxx Telefon: + 00 (0)0000 00 00-000 Der Viasit Kundendienst wird durch unsere zentrale Kundendienststelle beauftragt. Unser Kundendienst darf nur die Preise der aktuell gültigen Preislistebeauftragten Arbeiten ausführen. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gemDer Zugang zu den betreffenden Gegenständen muss ermöglicht werden. der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
2Diese Garantiebestimmungen sind gültig für Bestellungen und Lieferungen ab 1. Bei vereinbarten Festpreisen Januar 2019. Die Garantiezeit beträgt fünf Jahre (CoreChair: acht Jahre) ab Auslieferdatum bzw. Gefahrenübergang für die Inbetriebnahme normale Nutzung. Werden die Produkte mehr als acht Stunden pro Tag (1-Schicht-Betrieb) eingesetzt, so verkürzt sich die Garantiezeit gemäß den Angaben der folgenden Tabelle. 1-Schicht-Betrieb 220 Tage/Jahr (8 h/Tag) 60 (CoreChair: 96) 2-Schicht-Betrieb 220 Tage/Jahr (16 h/Tag) 30 (CoreChair: 48) 3-Schicht-Betrieb 220 Tage/Jahr (24 h/Tag) 20 (CoreChair: 32) Dauernutzung (24/7) 365 Tage/Jahr (24h/Tag) 12 * *Arbeitsdrehstühle der Collection Scope mit 24h-Zertifizierung sind hiervon ausgenommen. Für sie gilt eine Langzeitgarantie bei Dauernutzung von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des VerpackungsmaterialsMonaten.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preise. 1Alle Warenpreise (Katalogpreise und andere Preislisten eingeschlossen) verstehen sich rein netto ab Domizil von EPC in Schweizer Franken (CHF) inkl. vorgezogener Recyclinggebühr ("vRG"). Sämtliche Nebenkosten wie Transport-, Verpackungs- und Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die von EPC erbrachten Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet, wobei die jeweils gültigen Stundensätze gemäss den aktuellen AGB zur Anwendung gelangen. Die jeweiligen Stundenansätze orientieren sich unter anderem an den Geschäftszeiten von EPC. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen oder -minderungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von EPC. Kosten, die bereits entstanden sind, kann EPC dem Kunden belasten. Ordentliche Geschäftszeiten: Sie erreichen uns über unsere Telefonhotline von Montag - Xxxxxxx von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Reaktionszeit auf Ihren Telefonanruf oder E-Mail Anfrage kann ohne Wartungsvertrag bis zu 1h dauern. - IT-Dienstleistungseinsatz vorort 160.- CHF pro 1h - Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 160.- CHF pro 1h - Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 80.- CHF pro 1/2h - Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 120.- CHF pro 3/4h - Es werden minimal 40.- CHF pro Fernwartungssupporteinsatz verrechnet Der Stundensatz für den IT-Dienstleistungseinsatz vorort versteht sich inklusive den üblichen Fahrzeitkosten. Für längere Einsätze gelten Spezialpreise, die Berechnung mit dem Kunden individuell festgelegt werden. Zuschläge ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten - Montag bis Xxxxxxx, 18:01 Uhr - 07:59 Uhr + 25% - Samstag + 25% - Sonntag und allg. Feiertage + 50% Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden MwSt., welche dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Die EPC AG ist berechtigt, ihre Preise aufgrund der jeweiligen Marklage jederzeit ohne vorherige Bekanntmachung und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Anpassungen der Stundenansätze für Dienstleistungen gelten erfolgen in der Regel jährlich. Die Bekanntgabe der neuen Preise richtet sich nach Ziffer 1 Absatz 3 AGB, wobei die angepassten Preise auch auf bereits abgeschlossene Verträge Anwendung finden. Die Angebote der aktuell gültigen PreislisteEPC sind unverbindlich. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor MontagebeginnEbenso sind Abbildungen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenesBeschreibungen, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit internMasse, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, Gewichte etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etcals Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des VerpackungsmaterialsWeb xxxxx://xxx.xxx.xx XX-0000 Xxxxxxxxx Fax +00 (0)00 000 00 00
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Preise. 1a) Unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich Mehrwe rtsteuer in gesetzlicher Hohe. Für die Berechnung Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt
b) Frankopreise gelten nur für den Bezug von Dienstleistungen gelten die Preise der aktuell gültigen Preislistevollen Ladungen von mindestens 25 t im Lastzug. Bei Einsätzen vor Ort Lieferung mit Solofahr- zeugen oder nur teilbeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt.
c) Die Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhalten der unter 4 e) geregelten Ladezeiten bleibt es dem Verkäufer vo rbehalten, die Anfahrtskosten gemStandzeit zu berechnen. Die Kosten etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der aktuell gültigen Preisliste Ware auf der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden dem Käuf er getrennt berechnet.
2d) Sonstige sich nach Vertragsabschluss ergebende Faktoren, die zu einer Änderung der Berechnungsgrund lagen führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, ein e Erhöhung der Mehrwertsteuer oder sonstige Umständ e berechtigen den Verkäufer zu einer angemessenen Preisanpassung. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung des Verkäufers innerhalb von 4 Monate n nach Vertragsschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der vier Monate zu ei ner Preisanpassung, so kann der Verbraucher von dem Vertrag zurücktrete n, wenn die Anpassung die Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten seit Vertragsabschluss nicht nur unerheblich überschreitet.
e) Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der Verkäufer vor, für Lieferungen, welche später als sechs Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, die Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Infolge von Veränderungen der offizi ellen LKW-, Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des Käufers . Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffs- bzw. Schiffszwischentransporten. Ergänzend ist Iit. f) S atz 2 zu beachten.
f) Mitgelieferte Transportverpackungen werden nach Maßgabe der Gesetze zurückgenommen; die Rücknahme u mfasst nicht den Ersatz der Kosten der Rücklieferung durch den K unden.
g) Die auf der Abgangsstation oder den Werken des Verkäufers ermittelten Mengen bzw. die durch beeidig te Wäger festge- stellten Gewichte sind für die Berechnung maßgebend . Für unsere Schüttgüter ist das bei der Verwiegung im Werk festge- stellte Gewicht maßgebend. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht Schiffsversand gilt das im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des VerpackungsmaterialsVerladehafen amtlich festgestellte Eichgewicht
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Preise. 15.1 Serviceleistungen werden grundsätzlich nach dem angefallenen Zeitaufwand (nachfolgend: „Arbeitszeit“) auf Grundlage von Stundensätzen berechnet. Angefangene Stunden werden in 1/10 Taktung (d.h. je angefangene sechs Minuten) anteilig in Rechnung gestellt.
5.2 Bei Serviceleistungen von Igepa Systems möglicherweise zu verwendende Ersatz- und Verschleißteile werden gesondert und nach Maßgabe der Regelungen dieser Ziffer 5. in Rechnung gestellt.
5.3 Die Preise (Stundensätze und Preise für Ersatz- und Verschleißteile) verstehen sich grundsätzlich in EUR. Diese ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen und vom Besteller zusätzlich geschuldet.
5.4 Erhält der Besteller abweichend von Ziffer 5.3 keine Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gilt der für die Erbringung von Serviceleistungen bei Igepa Systems übliche Stundensatz als vereinbart. Für etwaige Ersatz- und Verschleißteile gilt dann die Berechnung jeweils gültige Preisliste von Dienstleistungen Igepa Systems. Die jeweils gültige Preisliste kann bei Igepa Systems kostenlos angefordert werden.
5.5 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ausschließlich jeglicher Nebenkosten. Sämtliche im In- und Ausland anfallenden Nebenkosten, die Preise im Zusammenhang mit der aktuell gültigen PreislisteServiceleistung anfallen, sind vom Besteller zu tragen, insbesondere folgende Kosten in nachstehenden Umfang bzw. Bei Einsätzen vor Ort nachstehender Preisklasse: -An- und Abreise: An- und Abreisezeiten gelten als Dienstleistungsstunden und werden die Anfahrtskosten gem. entsprechend der aktuell gültigen Preisliste vereinbarten Stundensätze berechnet; -Auto: EUR 0,30 pro angefangenen Reisekilometer -Zug: Ticket zweiter Klasse; -Flugzeug: Economy-Class Ticket; -Übernachtung: Übernachtung in Standard-Messe-Hotel (z.B. Motel-One, Ibis, etc.).
5.6 Von Igepa Systems nicht zu vertretende Wartezeit beim Besteller gilt als Arbeitszeit und wird von Igepa Systems entsprechend berechnet.
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterials
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Samples: Service Agreement
Preise. 1Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen im Auftrag und Mietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungssystems der Volksbank ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen, die in den Rahmenvereinbarungen oder Preisblättern oder in individuellen Angeboten genannt sind, sowie aus den Händlerbedingungen. Für die Berechnung Abwicklung von Dienstleistungen gelten PIN autorisierten girocard-Transaktionen des girocard-Systems der deutschen Kreditwirtschaft (vgl. hierzu Bedingungen für die Preise Teilnahme am girocard- Volksbank Breisgau Nord eG, Xxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxxxx Telefon: 07641/000-0000, Telefax:07641/588-1399 xxxxxxxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxxx-xxxx.xx, xxx.xxxx-xxxxxxxx-xxxx.xx EBL10404 (1CS 492 004) Stand: 06.2021 Seite 1 von 13 System der aktuell gültigen Preislistedeutschen Kreditwirtschaft) ist es erforderlich, dass der Vertragspartner mit den kartenherausgebenden Zahlungsdienstleistern (im folgenden „Issuer“) eine Entgeltvereinbarung, über das Entgelt im Sinne von Ziffer 6 Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen) (nachfolgend: „girocard Händlerbedingungen“), besitzt. Sofern die Höhe dieses Entgeltes durch die Volksbank in Verbindung mit den weiteren technischen Netzbetreibern als sog. Händlerkonzentrator vereinbart wurde, ist diese Höhe maßgebend. Für Veränderungen der Entgelte gilt Ziffer 12. entsprechend. Das Entgelt im Sinne von Ziffer 6 der girocard Händlerbedingungen wurde als Interbankenentgelt im Sinne der Verordnung (EU) 2015/751 (vom 29.04.2015) definiert. Von diesem Entgelt kann die Volksbank in Verbindung mit den weiteren technischen Netzbetreibern als sog. Händlerkonzentrator gegenüber den Issuern einen Teilbetrag als Entgelt für die erbrachte Vermittlungsleistung einbehalten und muss nur den mit den Issuern vereinbarte Restbetrag an diese oder deren Beauftragten abführen. Zusätzlich kann die Volksbank mit dem Vertragspartner für die Abrechnung des Entgeltes im Sinne von Ziff. 6 der girocard Händlerbedingen ein Serviceentgelt für girocard-Zahlungen vereinbaren. Alle Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund der vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. des SEPA-Lastschrift-Mandats belastet. Verbrauchsabhängige Entgelte, wie Transaktions- und Autorisierungsgebühren, werden spätestens bis zum 10. des Folgemonats für den abgelaufenen Monat, alle anderen Entgelte spätestens zum 10. des jeweiligen Monats berechnet und im Lastschrifteinzugstext erläutert. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch die Volksbank erfolgt nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verlangt der Vertragspartner eine zusätzliche Rechnung, ist diese kostenpflichtig und der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Einsätzen vor Ort werden unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten kann, nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung, die Anfahrtskosten gemSperrung des Terminals und die Inrechnungstellung eines Schadenersatzes erfolgen. der aktuell gültigen Preisliste berechnet.Für den Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ist die Volksbank insbesondere berechtigt,
1. für jede auf die erste, kostenfreie Mahnung erforderliche Folgemahnung (folgende Mahnung) eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils 10,00 EUR zu erheben und/oder
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- abzurechnende Kartenumsätze mit der noch ausstehenden Terminalmiete oder sonstigen Gebühren und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 MinutenRücklastschriften aus dem Zahlverfahren zu verrechnen und/oder
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind die Hardware (Terminals) zu sperren und/oder bis zur vollständigen Bezahlung deren Herausgabe zu verlangen und/oder
4. die Wartung bis zur Zahlung der offenen Posten auszusetzen und/oder
5. jegliche Haftung der Volksbank auszuschließen und/oder
6. den Auftrag und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch Mietvertrag für die Nutzung eines kartengestützten Zahlungssystems mit sofortiger Wirkung zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etckündigen.
7. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen Die Geltendmachung eines weiteren aus dem Verzug des VerpackungsmaterialsVertragspartners resultierenden Schadenersatzanspruchs bleibt vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr
Preise. 16.1. Die Preise für Apparatur, Leitungs- und Montagematerial gelten ab Lieferwerk, ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Montage am Betriebsort. Für die Berechnung von Dienstleistungen gelten endgültigen Preise (Kauf, Miete, Service, Montage) sind die am Tag der Lieferung geltenden Materialpreise und Löhne maßgebend. Alle Preise sind in EURO angeführt und verstehen sich netto zuzüglich der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnetjeweiligen Umsatzsteuer.
26.2. Bei vereinbarten Festpreisen Die Materialpreise (Kaufpreise für die Inbetriebnahme Apparaturen, Leitungs- und Montagematerial sowie einmalige Preise für Programmüberlassung) unterliegen einer Anpassung in dem Ausmaß, in dem sich aufgrund der von Hard- der Unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaft und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis Arbeit auf Vorschlag des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs genehmigten Struktur einer Preisgleitformel für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken den Telekommunikationsbereich, Variante IV, Preiserhöhungen ergeben. Die Montagepreise basieren auf dem kollektivvertraglichen Mindestlohn eines Arbeitnehmers der gelieferten Hard- Beschäftigungsgruppe D (Grundstufe) der Elektro- und Software * Laden Elektronikindustrie Österreichs und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, unterliegen bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit Änderung desselben einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht Richtigstellung im gleichen Ausmaß.
6.3. Das Serviceentgelt gründet sich auf den am Abschlusstag dieses Vertrages geltenden kollektivvertraglichen Mindestlohn eines Facharbeiters der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs, Beschäftigungsgruppe D (Grundstufe); es unterliegt bei einer Änderung desselben einer Richtigstellung im gleichen Ausmaß. Die Miete gründet sich auf die am Abschlusstag dieses Vertrages geltenden Preise für Apparaturen und Ersatzteile und auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn eines Facharbeiters der Elektroindustrie Österreichs, Beschäftigungsgruppe D (Grundstufe); sie unterliegt bei einer Änderung derselben einer Anpassung in dem Ausmaß, in dem sich aufgrund der von der Unabhängigen Schiedskommission beim BMfwA auf Vorschlag des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs genehmigten Struktur einer Preisgleitformel für den Tele- kommunikationsbereich, Variante IV, Preiserhöhungen ergeben.
6.4. Alle Arbeiten, die über den vertraglich vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden Rahmen hinausgehen sowie die Errichtung des Leitungsnetzes, verrechnet Atos nach tatsächlichem Aufwand an Material und Verbrauch Arbeits- und Wegzeit zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- bei Arbeitsdurchführung geltenden Materialpreisen und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an Montagesätzen aufgrund der vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen bestätigten Stundennachweise. Hinsichtlich der Montagesätze gelangen die Sätze für „Montage-, Inbetriebsetzungs- und Servicetechniker“ (je nach System entweder für teilelektronische oder für vollelektronische Systeme) zur Anwendung.
6.5. Bei Pauschalmontagen wird dem Kunden zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand EUR 70,-- verrechnet.
6.6. Bei Bestellungen mit einem Auftragswert unter EUR 300,-- wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40,-- verrechnet
6.7. Die Verpackung und Zustellung werden zusätzlich in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etcRechnung gestellt. * Kosten für Fracht- Aus dem Titel Transport und Verpackung * Entsorgen des Verpackungsmaterialswird dem Kunden, abhängig vom Auftragsvolumen und Lieferort, ein bestimmter Prozentsatz vom Auftragswert (exkl. Dienstleistung) gemäß folgender Tabelle verrechnet. < 00.000€ 1,5% (min. 15 €) 2% (min. 30 €) 6% (min. 100 €) >= 00.000€ 1% (max. 0.000 €) 1,5% (max. 0.000 €) 4% (max. 20.000 €)
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Samples: Service Agreement
Preise. 1Der Verkaufspartner legt den Mindest- und Höchstpreis je Xxxxxx für seine Leads fest. Für Diese Einstellung kann jederzeit online geändert werden und wird dann für neu eingestellte Leads gültig. Der Preis für ein Lead fällt innerhalb der Zeitspanne der täglichen Haupthandelszeit (z.Zt. 12 Stunden) gleichmäßig vom eingestellten Höchstpreis bis auf den Mindestpreis. Ist das Lead bei Erreichen des Mindestpreises nicht verkauft, wird es dem VerkaufsPartner per Email zurückgeschickt und in der Datenbank von LEADSpool gelöscht. Der VerkaufsPartner kann in diesem Fall wieder frei über das Lead verfügen. LEADSpool vergütet dem VerkaufsPartner den Preis, abzüglich der vorher genannten Gebühren, zu dem ein Lead verkauft wurde. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzl. MWSt. Sollte ein Lead gleichzeitig über mehr als einen Verkaufspartner innerhalb von 90 Tagen eingehen, so gilt das Lead als verwertbar, welches lt. Datum und Uhrzeit als erstes in der Onlinebörse LEADSpool eingegangen ist. Das doppelte Lead wird, soweit es das System erkennt, sofort an den KaufPartner Ja Nein Der Partner möchte die Berechnung von Dienstleistungen gelten die Preise Kaufoption einrichten kostenlos ausgeliefert, der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
2. Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3das erste Lead erhalten hat. Nicht vergütet bzw. berechnet werden Leads, die vom KaufPartner vor Abrechnung reklamiert wurden und die (nachfolgend KaufPartner genannt) Reklamation von LEADSpool oder vom VerkaufsPartner anerkannt wurde. Ja Nein Der Partner möchte die Verkaufsoption einrichten (nachfolgend VerkaufsPartner genannt) Die Einrichtung ist kostenlos, d.h. es entstehen keine Kosten oder Gebühren . Der KaufPartner geht mit diesem Vertrag keinerlei Kaufverpflichtung ein. LEADSpool behält sich vor, jederzeit eine Sperrung ohne nähere Angabe von Gründen vorzunehmen, insbesondere jedoch bei einer Rücklastschrift oder bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung für KaufPartner und VerkaufsPartner. LEADSpool bietet dem VerkaufsPartner und dem KaufPartner eine Plattform für Leads (Anfragen zur privaten Krankenversicherung sowie Vorsorge) aus dem Internet im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch Rahmen der Onlinebörse von LEADSpool. Je LEAD entsteht eine Einstellgebühr von € 1,- zzgl. MwSt zzgl. einer Verkaufsprovision von 20% (wenn der VerkaufsPartner die Reklamationen selbst bearbeitet. Der VerkaufsPartner hat sich dabei an die Reklamationsbedingungen, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, zu halten) oder 25% (wenn LEADSpool die Reklamationen bearbeitet) zzgl. MwSt auf den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontagejeweiligen Verkaufspreis für den VerkaufsPartner. Der VerkaufsPartner kann jederzeit online einstellen, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etcwer die Reklamationen bearbeitet. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etcDie Änderung wird vom Die Abrechung erfolgt wöchentlich. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in Die Bezahlung der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des VerpackungsmaterialsLeads erfolgt ausschließlich im Abbuchungsverfahren.
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Samples: Online Börse Agreement
Preise. 14.1 Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten erfolgen nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten gültigen Preisen. Berechnet werden Reisekosten mit Nebenaus- gaben, Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen, Auslösung, Entgelt für Rüst- und Abwicklungszeiten, eventuell anfallende Erschwerniszuschläge sowie bei Reparaturen die Preise für aus- getauschte oder neu eingebaute Teile und die Kosten für deren Transport.
4.2 Zu den Reisekosten gehören insbesondere die Fahrtkosten. Beförderungskosten für Gepäck und Werkzeug, Gepäck- und Flugversicherung, die weiterlaufenden Personalkosten für die einzusetzenden Mitarbeiter, die Vorhaltekosten für die einzu- setzenden Sachen. INFICON kann die weiterlaufenden Personal- kosten nach den Montage-/Wartungs-/Reparaturkostensätzen ab- rechnen, soweit diese nicht höher sind als die entstandenen Kosten.
4.3 Die Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen sowie die Aus- lösung ergeben sich aus den jeweils gültigen INFICON- Kostensätzen. Für Arbeit über die Berechnung von Dienstleistungen gelten im Betrieb des eingesetzten INFICON-Mitarbeiters übliche Arbeitszeit hinaus sehen die Preise Kostensätze Zuschläge vor. Im Falle besonderer Erschwernisse, z. B. bei gesundheitsschädlichen, besonders schmutzigen, ge- fährlichen oder unter besonderer Hitzeeinwirkung stehenden Arbeiten sehen die Kostensätze Erschwerniszuschläge vor. Die Höhe der aktuell gültigen Preisliste. Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der aktuell gültigen Preisliste berechnetZuschläge bemisst sich nach dem in den jeweiligen Kostensätzen niedergelegten Grundlagen.
24.4 Die Preise für Austauschteile, neu eingebaute Teile und andere Materialkosten verstehen sich ab Werk bzw. Bei vereinbarten Festpreisen für Herstellwerk (INCO- TERMS 2010) ausschließlich Verpackung, Versicherung und Einbau. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sollte der Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, versichert INFICON die Inbetriebnahme zur Montage/Wartung/- Reparatur außerhalb des Werkes von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in einen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (Betriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) * Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, INFICON benötigten Austauschteile etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Fracht- und Verpackung * Entsorgen des VerpackungsmaterialsAuftraggebers gegen die üblichen Transportrisiken einschließlich Bruchschaden.
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Samples: Service Agreement