Common use of Preise Clause in Contracts

Preise. 11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions

Preise. 11.1 Alle Preise von ENIP AG verstehen sich mangels abweichender Angaben in Euro undSchweizer Franken, sofern nicht ausdrücklich anders angegebennetto, ohne Umsatzsteuerexklusive Mehrwertsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenSämtliche Nebenkosten etc. wie Versicherungen, es sei dennSteuern, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden seinMehrwertsteuer, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, FrachtenAbgaben, Zölle, Ein- Gebühren für Bewilligungen oder AusfuhrabgabenBescheinigungen gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden. Die Preise gelten unter der Bedingung, Reise- dass die Arbeit während der ortsüblichen normalen Arbeitszeit ohne Unterbruch geleistet und Nächtigungskostenabgeschlossen werden kann. Bei vom Besteller angeordneter oder zu vertretender Überstundenarbeit sind die Zuschläge der ENIP AG vom Besteller zu bezahlen. Nicht im Voraus vereinbarte Arbeiten und Leistungen, Verpackungs-insbesondere vom Besteller gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesenwerden nach Aufwand zu ENIP AG Tarifsatz verrechnet. Mehrleistungen als Folge mangelhafter oder fehlender Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen oder zum Bauwerk, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit welchem die Leistungen ausgeführt werden, werden vom Besteller nach Aufwand vergütet. Der Mindest- Rechnungsbetrag beträgt, auch wenn der Wert der Bestellung unter CHF 50.00 liegt, in jedem Fall CHF 50.00 exklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlungen sind ohne ausdrückliche andere Regelung ohne jeden Abzug nach Erbringung einer Leistung oder Teilleistung fällig und innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Der in der Rechnung genannte Zahlungstermin gilt als Verfalltag. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten Rückstand oder muss ENIP AG aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründeneines Umstandes ernstlich befürchten, die Eurofit Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbrachterhalten, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkostenist sie ohne Einschränkung ihrer gesetzlichen Rechte ohne weiteres befugt, die durch eine Änderung weitere Ausführung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umständevertraglichen Arbeiten auszusetzen und vom Besteller Sicherheiten zu verlangen. Erhält ENIP AG keine genügenden Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Ferner hat der Besteller, hält er die Eurofit vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, ohne Mahnung vom vereinbarten Fälligkeitstermin einen Verzugszins von 10% p.a. zu vertreten hat, entstehenentrichten. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etcDer Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene VeränderungZurückbehaltung von Zahlungen bzw. eine Verrechnung durch den Besteller wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Verkauf , Installation Und Dienstleistung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. 11.1 4.1 Alle von Smals Dredging angebotenen und mit Smals Dredging vereinbarten Preise verstehen sich in Euro undund zuzüglich MwSt. (sofern zutreffend). Sonstige Kosten (darunter die Kosten für die Mobilisierung und Demobilisierung von Gerät, sofern Hafenliegegelder, Hafenlotsen und andere gleichartige Kosten) und aufgrund des Gesetzes geschuldete Steuern, Abgaben, Verbrauchssteuern und sonstige (Import-)Zölle sind nicht ausdrücklich anders angegebenim Preis inbegriffen und gehen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt zudem das Wechselkursrisiko im Falle der Bezahlung in einer anderen Währung als in Euro, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht wobei das Datum des Zustandekommens des Vertrages als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetStichtag gilt. 11.2 In den Preisen 4.2 Änderungen der Kraftstoffpreise können mit dem von Smals Dredging angebotenen und mit Smals Dredging vereinbarten Preis verrechnet werden. 4.3 Alle von Smals Dredging angebotenen und mit Smals Dredging vereinbarten Preise basieren auf der kostenlosen Verfügbarkeit des benötigten Materials zur Assistenz bei der (De-)Mobilisierung und täglich wiederkehrenden Aktivitäten, darunter, aber nicht enthaltene Lieferungen ausschließlich das Verlagern von Ankern, das Einlagern von Dieseltreibstoff und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach das Bringen von Verschleißteilen an Bord. 4.4 Die Preise basieren auf der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich Ausführung der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit Dienstleistungen während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr in Artikel 3.4 dieser Geschäftsbedingungen festgelegten Stundenanzahl pro Woche. Dabei wurde eine Verzögerung von zweieinhalb (2,5) Stunden pro Woche unter anderem, aber nicht ausschließlich wegen physischen Verunreinigungen berücksichtigt. Wenn von einer Verzögerung von mehr als zweieinhalb (2,5) Stunden die Rede ist, ist Smals Dredging befugt, die dadurch verursachten Kosten für das Personal und Material dem Auftraggeber in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnetRechnung zu stellen. 11.3 4.5 Die von Smals Dredging angebotenen Preise und Tarife können indexiert werden. Smals Dredging kann in diesem Zusammenhang beschließen, dass monatlich eine Indexierung der Lohn- und Kraftstoffkosten auf der Grundlage der monatlich von CROW veröffentlichten Indexierungen stattfindet, wobei das Datum des Angebots als Stichtag gilt und unter Berücksichtigung des Anteils der Lohn- und Kraftstoffkosten am Preis. Als Alternative kann Smals Dredging beschließen, jährlich anhand des vom niederländischen Statistischen Zentralamts veröffentlichten Verbraucherpreisindexes (CPI) mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages als Stichtag eine Indexierung vorzunehmen. 4.6 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 4.5 dieser Geschäftsbedingungen hat Smals Dredging das Recht, zwischenzeitlich einseitig Preisänderungen hinsichtlich eines Produkts und/oder einer Dienstleistung vorzunehmen, falls sie durch staatliche Maßnahmen, geänderte Qualitäts- und/oder Sicherheitsvorschriften, Gerichtsurteile oder andere unvorhergesehene Umstände angemessenerweise dazu gezwungen wird. Eine derartige Preisänderung verleiht dem Auftraggeber niemals das Recht, den Vertrag aufzulösen. 4.7 Alle von Smals Dredging in dem Vertrag genannten Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten unter Vorbehalt von Druck- und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und SteuernRechenfehlern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 11.1 Alle 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich in Euro undzzgl, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetGrunde gelegt. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen 10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisbe- rechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- Leistung mehr als 4 Monate liegen. 10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Höhe Energiekosten, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderun- gen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingun- gen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderun- gen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei ei- ner Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Aus- gleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Ener- giekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kos- tensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisän- derung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kosten- erhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Um- fang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn die Kostenänderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemesse- nen Frist dem AG gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden. 10.5 Liegt der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden seinneue Preis auf Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist Eurofit der AG zum Rücktritt berechtigt, . Der AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten Mitteilung des erhöhten Prei- ses und werden in gleicher Höhe abgerechnetHinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro undEuro, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Sollte ein Kunde dennoch eine Überweisung an hali in einer Fremdwährung tätigen, ist jener Betrag zur Anweisung zu verstehenbringen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetder dem Rech- nungsbetrag in Euro zuzüglich anfallender Konvertierungsspesen bzw. sonstiger Kosten in diesem Zusammenhang entspricht. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im WartungsvertragDie Preise von hali verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, DAP. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, Montagekosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher nur dann inkludiert, wenn dies gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuerschriftlich vereinbart wurde. 11.3 Steuern, FrachtenVertragsgebühren, ZölleAus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. Diesbezüglich ist auch der Kunde für die Beibringung von allenfalls notwendigen Zertifizierungen, Bestätigungen oder Ausfuhrabgaben, Reise- Einfuhrdokumentenwelcher Art auch immer verant- wortlich und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden trägt die Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuerndafür. 11.4 Wird die Leistung aus GründenDie Preise von hali sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erhöhen sich diese nachträglich, die Eurofit nicht ist hali berechtigt, Anpassungen vorzunehmen und diese dem Kunden zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises verrechnen. Dasselbe gilt bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung anderen von Frachten, hali unbeeinflussbaren Änderungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife. 11.5 Einmal eingeräumte Rabatte und Gebühren sowie bei MehrkostenSkontigelten nur für das jeweilige Geschäft und begründen keinen Rechtsanspruch für Folgegeschäfte. Sonderkonditionen, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gewährt werden, gelten bis auf Widerruf durch hali. 11.6 Jedenfalls gelten die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungvereinbarten Preise maximal zwei Monate ab Offertlegung durch hali.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich in Euro undohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Etwas anderes gilt nur für den Fall, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, dass der AG dem AN vor Rechnungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetgesetzliche Umsatzsteuer (netto). 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen 10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten Leistung mehr als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet2 Monate liegen. 11.3 Alle Preise verstehen 10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich mit Preisstellung ab z. B. die Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesenBei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Preisen nicht enthalten und AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuerals Kostenerhöhungen, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuernalso Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenommen werden, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle angemessenen Frist dem AG gegenüber angezeigt und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungnachgewiesen werden.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 11.1 1. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten vom Besteller mitgeteilten Auftragsdaten unverändert bleiben. 2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Fracht, Verpackung, Porto, Transportversicherung und sonstigen Versandkosten sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3. Alle unsere Preise beruhen auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere unseren Geste- hungskosten, d.h. den Preisen für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe sowie den Lohn- und Gehaltskosten. Sollten sich die genannten Gestehungskosten in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Herstellung aus Gründen verändern, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen, soweit sich die Änderung in den Gestehungskosten auf den Preis auswirkt. Diese der Preiserhöhung zugrunde liegenden Parameter werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Befinden wir uns zum Zeitpunkt der Herstellung bereits in Verzug führen solche Kostenerhöhungen, die erst nach Beginn des Verzuges eintraten und sich auf den Endpreis auswirken, nicht zu einer Preiserhöhung. 4. Alle Preise verstehen sich in Euro undsich, sofern sich nicht ausdrücklich anders angegebenvereinbart, ohne Umsatzsteuerab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage und Mehr- wertsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht Bei allen Bestellungen mit einem Nettowert von weniger als Pauschalpreis zu verstehen300,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 50,00 Euro erhoben. Sollte sich die Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistungen durch Verschulden des Käufers verzögern oder weitere Anfahrten nötig sein, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetgelten die Stundensätze gemäß unserer Montagebedingungen. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen 5. Inbetriebnahmen werden direkt nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach Erbringung der jeweiligen Vereinbarung im WartungsvertragVertrag vereinbarten Leistung durchgeführt. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassendies nicht möglich sein werden die zusätzlichen Kosten gem. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnetunseren Montagebedingungen verrechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.

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Sources: Sales Contracts

Preise. 11.1 4.1 Alle Preise des Verkäufers lauten in euro (€) und verstehen sich in Euro und, sofern exklusive Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders angegebenetwas anderes vereinbart wird, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis gehen alle Verpackungskosten, Versandkosten, Ein- und Ausfuhrzölle und Verbrauchsabgaben sowie alle sonstigen auf die3 Ware und deren Transport erhobenen Abgaben oder Steuern zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetLasten des Käufers. 11.2 4.2 Nach Annahme des Vertrags bzw. nach Unterbreitung eines nicht unverbindlichen Angebots ist der Verkäufer weiterhin berechtigt, den Kaufpreis etwaigen Änderungen der Kosten oder des in euro (€) lautenden Preises für Fracht, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern und sonstigen Aufwendungen anzupassen, auch wenn diese Änderungen lediglich auf eine Abwertung des euro (€) gegenüber der Währung, in welcher diese Frachtkosten, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern und sonstige Aufwendungen zu entrichten oder zu begleichen sind, zurückzuführen sind. 4.3 Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, den Kaufpreis etwaigen Wechselkursschwankungen anzupassen, falls - nach Abschluss des Kaufvertrags und noch vor Lieferung der Ware - der Selbstkosten- bzw. Verkaufspreis aufgrund von Änderungen des Wechselkurses deseuro (€) bzw. des im Vertrag festgelegten Umrechnungskurses der Währung um mehr als 3% vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis abweicht. In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt all diesen Fällen ist der Verkäufer wahlweise berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung Ware noch nicht im WartungsvertragBesitz des Käufers befindet. 4.4 Dem zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbarten bzw. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich dem zum Zeitpunkt des Verkaufs geltenden Kaufpreis liegt der Preisverrechnung getroffen worden seinzwischen dem Verkäufer und dem Zulieferer vereinbarte Kaufpreis zugrunde. Wenn es aufgrund von Umständen, so die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, wie z. B. ein Mangel an Ware oder ein Vertragsbruch seitens des Zulieferers, zu Preisänderungen kommt, ist Eurofit der Verkäufer berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassenden Kaufpreis entsprechend anzupassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände Der Verkäufer ist in diesem Sinne gilt auch Fall verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene VeränderungPreisänderung möglichst gering zu halten.

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Sources: General Terms and Conditions of Sale

Preise. 11.1 Alle Die im Zeitpunkt der Anbotslegung bestehende allgemeine Kostensi- tuation für Personal, Material und Hilfsmittel gilt als Ausgangsbasis für die Erstellung der Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuervon ÖWD. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen sind sämtliche Lohnkosten, alle gesetzlichen betrieblichen Abgaben, sämtliche kol- lektivvertraglichen Zulagen, alle Geräte-, Material- und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt Transportkos- ten sowie die Versicherungskosten enthalten, außer ein Kostenfaktor wird gesondert ausgewiesen. Die Preise beziehen sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassenauf Normalar- beitsstunden an Werktagen. Für die Nacht- und Überstunden bzw. Sonn- und Feiertagsleistungen werden Mehrkosten verrechnet. Unberührt von Eurofit während dieser Preisbestimmung bleiben Pauschalvereinbarungen, wel- cher der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zuAG mit ÖWD abschließen kann. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten Pauschalvereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1nur nach vorheriger Besichti- gung des Auftragsobjektes durch ÖWD abgeschlossen. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, Betriebsur- laube und Fenstertage sind in den Preisen der Monatspauschale bereits berück- sichtigt. Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht enthalten enthalten. Die Mo- natspauschale geht vom jeweils vereinbarten Leistungsumfang aus und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuerist auch dann vollständig zu bezahlen, Frachtenwenn eine Leistung, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit welche ÖWD nicht zu vertreten hat, entstehennicht erfolgt; In diesem Fall ist ÖWD nicht zu einer Ersatzvornahme verpflichtet. Als Bei Verän- derungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts, welche mit zusätzlichem Aufwand für ÖWD verbunden ist, ist ÖWD berechtigt, Regieleistungen zusätzlich in Rechnung zu stellen, sofern keine neue Pauschale vereinbart wird. Der ÖWD ist jedenfalls berechtigt, das Entgelt in jenem Ausmaß anzupassen, in welchem eine Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt Löhne im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene VeränderungGebäudereinigungsgewerbe eintritt. Der ÖWD ist darüber hinaus berechtigt, das Entgelt zu erhöhen, wenn eine sonstige allgemeine Kostensteigerung eintritt.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro undEuro, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Sollte ein Kunde dennoch eine Überweisung an hali in einer Fremdwährung tätigen, ist jener Betrag zur Anweisung zu verstehenbringen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetder dem Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich anfallender Konvertierungsspesen bzw. sonstiger Kosten in diesem Zusammenhang entspricht. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im WartungsvertragDie Preise von hali verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, DAP. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, Montagekosten sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher nur dann inkludiert, wenn dies gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuerschriftlich vereinbart wurde. 11.3 Steuern, FrachtenVertragsgebühren, ZölleAus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. Diesbezüglich ist auch der Kunde für die Bei- bringung von allenfalls notwendigen Zertifizierungen, Bestätigungen oder Ausfuhrabgaben, Reise- Einfuhrdokumenten welcher Art auch immer verantwortlich und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden trägt die Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuerndafür. 11.4 Wird die Leistung aus GründenDie Preise von hali sind nach den im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erhöhen sich diese nachträglich, die Eurofit nicht ist hali berechtigt, Anpassungen vorzunehmen und diese dem Kunden zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises verrechnen. Dasselbe gilt bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung anderen von Frachten, hali unbeeinflussbaren Änderungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife. 11.5 Einmal eingeräumte Rabatte und Gebühren sowie bei MehrkostenSkonti gelten nur für das jeweilige Geschäft und begründen keinen Rechtsanspruch für Folgegeschäfte. Sonderkonditionen, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie Rahmen einer laufenden Geschäftsbe- ziehung gewährt werden, gelten bis auf Widerruf durch hali. 11.6 Jedenfalls gelten die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungvereinbarten Preise maximal zwei Monate ab Offertlegung durch hali.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle Preise verstehen (1) Der Gesamtpreis ergibt sich aus Grund- und Arbeitspreis. Der Netto-Preis enthält die Kosten für die Energiebeschaf- fung (inklusive SLP-Bilanzierungsumlage, Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsent- gelt sowie Konvertierungsumlage, die Kosten aus dem Kauf von CO2-Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissi- onshandelsgesetz (CO2-Kosten) – soweit diese bei EED anfallen, die Konzessionsabgabe, die Kosten für Messstel- lenbetrieb und Messung - soweit diese Kosten EED in Euro undRechnung gestellt werden - die Kosten für die Abrechnung sowie das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzu- gangsentgelt sowie die Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent pro kWh). Der Brutto-Preis ergibt sich aus dem Netto-Preis zuzüglich der Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Sofern sich die Steuer- sätze und gesetzlichen Abgaben ändern, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetändert sich auch der Brutto-Preis. 11.2 In (2) Sofern ein Preisgarantie-Zeitraum vereinbart ist, können nach Ablauf dieses Datums Preisänderungen erfolgen. Wenn keine Preisgarantie vereinbart ist, können Preisan- passungen jederzeit stattfinden. (3) Wird die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in Ziffer 4.1 nicht genann- ten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich das vom Kun- den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt ent- sprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferleg- ten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgel- der o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die hat. Die Weitergabe in der jeweils geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstattungen (z. B. in Form negativer Umlagen) zu einer entsprechenden Preisreduzie- rung. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehr- kosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der jeweiligen Vereinbarung im WartungsvertragWeiterberechnung ent- gegensteht. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der Preisverrechnung getroffen worden seingesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Ent- stehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert. (4) EED ist verpflichtet, so ist Eurofit berechtigtden Grundpreis und den Arbeitspreis nach Ziffer 4.1 – nicht hingegen etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen Ziffer (2) sowie die gesondert in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zuHöhe an den Kunden weitergegebene Umsatzsteuer nach Ziffer 6.1 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach bil- ligem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhun- gen oder Ermäßigungen). In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf Anlass für eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch solche Preisan- passung ist ausschließlich eine Änderung der Transportverhältnisse in Ziffer 4.1 genannten Kosten. Hinsichtlich der CO2-Kosten gilt dies für Lieferungen ab 01.01.2026 oder sonstiger Umstände, wenn die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehenÄnderung der CO2-Kosten von der bereits im Vertrag festgelegte Erhö- hung abweicht. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch EED überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer solchen Preisanpassung ist auf die Veränderung der Lohnkosten Kosten nach Ziffer 4.1 seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Ziffer 4.4 bzw. – sofern noch keine Preisanpassung nach dieser Ziffer 4.4 erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpas- sung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkun- gen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldie- ren. Die einseitige Leistungsbestimmung von EED nach bil- ligem Ermessen bezieht sich auch auf die jeweiligen Zeit- punkte einer Preisanpassung; diese sind so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungüns- tigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kosten- erhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in glei- chem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhun- gen. (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen 5) Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens von EED gerichtlich überprüfen zu lassen. Änderungen des Grundpreises und des Arbeitspreises nach dieser Ziffer 4.4 sind nur zum Mo- natsersten möglich. (6) Preisanpassungen nach Ziffer 4.3 oder 4.4 werden nur wirk- sam, wenn die EED dem Kunden die Änderungen spätes- tens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von EED in der Branche)Mitteilung gesondert hingewiesen. Ändern sich innerhalb eines Ab- rechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etcdie neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeit- anteilig berechnet. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie Jahreszeitliche Verbrauchsschwankun- gen werden auf der Grundlage der für vergleichbare Kun- den maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen berück- sichtigt. Zudem können die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungnach der Preisänderung anfal- lenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden.

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Sources: Erdgasliefervertrag

Preise. 11.1 Alle Die Preise verstehen sich in Euro undbasieren auf den SH POWER im Zeitpunkt der Festlegung bekannt gemachten Verhältnisse beim Kunden. Als Grundlage für die Installations- und Serviceaufträge dienen die allgemeinen SIA-Verordnungen und Bran- chentarife, sofern im Einzelfall nichts Anderes vereinbart wurde. Sämtliche nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im WartungsvertragPreis eingeschlossenen Nebenkosten wie Montage, Verpackung, Transport, Ver- sicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Be- willigungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Kunden. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich Ebenso hat der Preisverrechnung getroffen worden seinKunde alle Arten von Steuern, so ist Eurofit berechtigtAbgaben, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten Gebühren, Zöllen und dergleichen zu erfassen. Für tragen, die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallen. Ist der Vertragsabwicklung treffenden Lieferant hierfür leistungspflichtig geworden, sind ihm diese Kosten aufgrund gegen Nachweis zurückzuerstatten. In Abhängigkeit vom Umfang des Auftrags kann eine Pauschale für Kleinmaterial und Entsorgung verrechnet werden. Für Kleinaufträge kann eine Auftragspauschale erhoben werden. Falls sich die der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten)Preisbildung zugrundeliegenden Ver- hältnisse, sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung insbesondere Währungsparitäten oder Durchführung des Vertrages anfallenden KostenSteu- ern, Abgaben, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus GründenZölle usw. zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Liefertermin ändern, die Eurofit nicht zu vertreten ist SH POWER berechtigt, Preise und Bedingungen den veränderten Verhältnissen anzu- passen. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen im Angebot hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit SH POWER bei der Vereinbarung von Globalpreisen und Einheitspreisen Anspruch auf eine die Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, geschuldeten Vergütungen an die durch eine Änderung Teuerung nach Mass- gabe der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung Teuerungsregelung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungentsprechenden Bran- chenregelungen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich in Euro undzzgl, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetGrunde gelegt. 11.2 In 10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisbe- rechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen. 10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialab- gaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kos- tensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Preisen Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rück- läufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, er- folgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht enthaltene Lieferungen durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise aus- geglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wäh- len, dass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk- sam werden wie Kostenerhöhungen. 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn die Kostenänderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- innerhalb einer angemesse- nen Frist dem AG gegenüber angezeigt und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach nachgewiesen werden. 10.5 Liegt der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden seinneue Preis auf Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist Eurofit der AG zum Rücktritt berechtigt, . Der AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten Mitteilung des erhöhten Prei- ses und werden in gleicher Höhe abgerechnetHinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle 1. Die Preise verstehen sich gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, freibleibend ab Werk (Ex Works) des Lieferers und schließen Kosten, wie Verpackung, Rollgeld, Fracht und Aufstellung, nicht ein. Zu den Preisen kommt, falls gesetzlich vorgeschrieben und nicht anders vereinbart, die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer und / oder andere lokale Steuern in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetder jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich 2. Grundlage der Preise sind die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung Gestehungskosten im WartungsvertragZeitpunkt der Auftragsbestätigung. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden seinPreisänderungen durch den Lieferer sind zulässig, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten wenn zwischen Vertragsabschluss und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später vereinbartem Liefertermin mehr als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehenliegen. Als Änderung sonstiger Umstände Erhöhen sich in diesem Sinne gilt auch Fall die Veränderung Gestehungskosten bis zum Zeitpunkt der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in Lieferung durch Erhöhung der Branche)Abgaben, der Kosten Preise für zur Leistungserbringung erforderlicher TeileRohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, FremdarbeitenFrachten oder Löhne, Finanzierungist der Lieferer berechtigt, Versand und Transporte etcden vom Besteller geschuldeten Preis angemessen (§ 315 BGB) entsprechend den Änderungen der Kostenfaktoren herauf- oder herabzusetzen. Auf Verlangen wird der Lieferer dem Besteller die Gründe für eine Preisanpassung nachweisen. Der gleiche Vorbehalt gilt auch, wenn durch gesetzliche Maßnahmen für den Lieferer Ausgaben entstehen, durch welche sich die Gestehungskosten der zu liefernden Gegenstände erhöhen. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie Preisanpassung wird mit Zugang einer entsprechenden Preisanpassungserklärung des Lieferers beim Besteller wirksam. Aus einer Preiserhöhung gemäß vorstehendem Satz 1 und Satz 2 kann der Besteller nur dann ein Recht zum Rücktritt herleiten, wenn dadurch die seit Vertragsabschluss eingetretene VeränderungWeiterveräußerlichkeit nicht unerheblich beeinträchtigt wird. 3. Werden Frachtkosten, Ausfuhr-/Einfuhrabgaben, Zölle usw. ausnahmsweise vom Lieferer zu festen Sätzen übernommen, so gehen bis zur Lieferung eintretende Gebührenerhöhungen zu Lasten des Bestellers. 4. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Unfrei zurückgesandte Verpackung wird nicht angenommen. 5. Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die Spannung 3 x 220, 3 x 400 oder 3 x 500 Volt bei 50 Hz beträgt.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 11.1 Alle 7.1 Die Preise verstehen richten sich nach der Vereinbarung der Vertragsparteien; wurde hierzu keine Rege- lung getroffen gelten die in Euro und, sofern den aktuellen Preislis- ten des Lieferanten zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführten Preise. Festpreise bedürfen der aus- drücklichen Vereinbarung in Textform zwischen dem Lieferanten und dem Kunden. 7.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegebenetwas anderes ge- regelt ist, ohne Umsatzsteuersind alle Preise Nettopreise in EURO ab Lager. Preisangaben sind grundsätzlich Beim Versendungskauf (Ziff. 6 Abs. 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten der Transportversicherung. Sofern der Lieferant nicht die im Einzelfall tatsächlich ent- standenen Transportkosten in Rechnung stellt, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließ- lich Transportversicherung) iHv. 19,00 EUR pro Bestellung als Pauschalpreis zu verstehenvereinbart. Etwaige Zölle, es sei dennGebühren, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetSteuern und sonstige öffentliche Abgaben ein- schließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe trägt der Kunde. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so 7.3 Der Lieferant ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausfüh- rung der Leistung, den vereinbarten Preis in Einheiten der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemei- nen, außerhalb der Kontrolle des Lieferanten ste- henden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, 7.4 Sofern der Lieferant ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz eine erbrachte Leistung zurücknimmt, hat der Lieferant Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Minuten 10 % des Rechnungswertes der jeweiligen Leistung. Der Betrag ist zu erfassen. Für reduzieren, wenn der Kunde nach- weist, dass der tatsächliche Aufwand niedriger ist, als der Pauschalbetrag nach Satz 1. 7.5 Preisangaben für Dienstleistungen, die gemäß Vereinbarung der Vertragsparteien auf Kosten des Kunden für den Lieferanten von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zuDritten im Unterauftrag abgewickelt werden, sind lediglich Richtpreise. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung diesem Fall gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten die Preise und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1Bezugsbedingungen der jeweils ausführenden Unternehmen. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-Anfallende Versand-, Transport- und VersandkostenVersicherungskosten für diese Leistungen, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit die von Dritten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Unterauftrag ausgeführt wer- den, werden zusätzlich zu den für die Dienstleis- tungen angegebenen Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuernin Rechnung ge- stellt. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb)

Preise. 11.1 Alle Unsere Preise verstehen sich netto ab unserem Werk/Lager Schierling bzw. unserer Vertragspartner zzgl. Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro undEURO. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, sofern nicht ausdrücklich anders angegebendass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, ohne Umsatzsteuerlängstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebots beim Vertragspartner. Preisangaben sind grundsätzlich nicht Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Pauschalpreis zu verstehenVertragspartner, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Vertragspartners einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertragdem Ver- tragspartner berechnet. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung Als nachträgliche Änderung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Vertragspartner wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Vertrags- partner veranlasst sind, werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1berechnet. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften Gleiches gilt für Datenübertragungen (z.B. EntsorgungskostenISDN). Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung die Material- oder die Lohnkosten in unserem Lieferwerk, so wie Zölle und sonstige Nebenkosten sowie alle Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben sind wir im Zusammenhang mit Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, zur Erhöhung der Errichtung Preise nach billigem Ermessen berechtigt. Gleiches gilt, wenn die Lieferung vom Vertragspartner nicht binnen 4 Monaten nach Vertragsabschluss abgerufen wird oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit im Risikobereich des Vertragspartners liegen, nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach bei Vertragsabschluss erbrachtvorgesehenen Bedingungen erfolgen kann. Des weiteren behalten wir uns eine Preisänderung im Einzelfall vor, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch wenn eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger UmständeRohstoffpreise eingetreten ist, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehensowie wechselkursbe- dingte Preisanpassungen nötig sind. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung Bei einer Preissteigerung von mehr als 10 % ist der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in Vertragspartner berechtigt innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Branche), Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungnichtabgenommenen Menge zurückzutreten.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 11.1 Alle Preise verstehen sich sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in Euro undgesetzlicher Höhe. Bei Lieferungen mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln ist der AN berechtigt Zuschläge in Rechnung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im WartungsvertragEinzelfall bis zu 50 % des Auftragswertes erreichen können, was vom AN nachzuweisen ist. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich Bei Lieferungen, deren Preis vertragsgemäß durch Marktnotierungen bestimmt ist, ist der Preisverrechnung getroffen worden seinAN berechtigt den vereinbarten Preis anzupassen, so wenn zwischen Bestellung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 21 Tagen liegt. Gleiches gilt für Rahmenverträge. Bei Sonderanfertigungen, bei denen die Kosten nicht im Voraus ermittelt werden können, ist Eurofit der AN berechtigt, den Preis nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten billigem Ermessen zu erfassenbestimmen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen Sonstige sich mit Preisstellung ab nach dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus GründenVertragsschluss ergebende Faktoren, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der WechselkurseBerechnungsgrundlage führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, eine Erhöhung der Umsatzsteuer, höhere Treibstoffkosten oder sonstige Umstände berechtigen den AN zu einer angemessenen Preisanpassung, wenn zwischen Vertragsabschluss und Änderung der Berechnungsgrundlage ein Zeitraum von 3 Monaten liegt. Vorstehende Regel gilt nicht, wenn es sich bei einer Änderung dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung innerhalb von Frachten4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der 4 Monate zu einem Anspruch auf Preisanpassung, Steuernden der AG bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte, Zölle kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anpassung mehr als 10 Prozent der vereinbarten Preise seit Vertragsabschluss überschreitet. ▇▇▇▇-▇▇▇-Preise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen im Sattel/Zug. Bei Lieferung mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. Die Preise und Gebühren sowie bei MehrkostenLieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhaltung der Ladezeiten bzw. Abladezeiten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit AN nicht zu vertreten hat, entstehenbleibt es dem AN vorbehalten, die Standzeit zu berechnen. Als Änderung sonstiger Umstände Die Kosten etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in diesem Sinne den Transportkosten nicht enthalten und werden dem AG getrennt berechnet. Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der AN vor, für Lieferungen, welche später als 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, die Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Lieferung infolge von Veränderungen der offiziellen LKW-, Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des AG. Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffszwischentransporten. Unterlagen, die Veränderung Bestandteil des Angebots sind, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zwischen den Parteien nicht verbindlich. Bei Lieferungen ab Werk, Grube oder Lager (Abholung) verstehen sich unsere Preise frei Fahrzeug verladen. Sind keine Frachtsätze oder Freibaustellenpreise vereinbart, berechnen wir den jeweils am Liefertag gültigen Frachtsatz oder Richtsatz. Im Preis enthalten ist eine Verweildauer an der Lohnkosten (z.B. Baustelle von maximal 15 Minuten, bei Asphaltmischgut von 30 Minuten, bei Beton von 5 Minuten pro m³. Die Verweildauer an der Baustelle beginnt mit der Ankunft an der Baustelle; sie endet mit Entladungsende. Diese Zeit ergibt sich aus den Lieferscheinen, die Grundlage der Berechnung ist. Eine über 15 Minuten bzw. bei Asphaltmischgut 30 Minuten Verweildauer an der Baustelle ist vom AG besonders zu vergüten, auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), Grundlage der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etcgeltenden Preisliste des AN. Die Anpassung erfolgt auf den Abgangsstationen oder den Werken des AN ermittelten Mengen bzw. die durch beeidigte Wäger festgestellte Gewichte sind für die Berechnung maßgebend. Für Schüttgüter ist das bei Verwiegung im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene VeränderungWerk festgestellte Gewicht maßgebend.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 7.1. Alle vereinbarten Preise verstehen sich beruhen auf den Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Steuerlasten und weiteren preisbestimmenden Faktoren, sowie diese am Tag des Abschlusses der Vereinbarung gelten. Wenn nach drei Monaten nach dem Zustandekommen des Vertrages die Kosten dieser preisbestimmenden Faktoren steigen, ist Convoi nach diesem Zeitraum berechtigt, die vereinbarten Preise mit gleichzeitiger Weiterverrechnung der MWST ebenfalls zu erhöhen. Bei erheblicher Erhöhung in der Zwischenzeit von einem oder mehreren preisbestimmenden Faktoren hat Convoi ebenfalls Anrecht auf eine Preiserhöhung in diesem Sinne. 7.2. Alle vereinbarten Preise gelten in Euro. Wenn die Preise in einer Fremdwährung ausgedrückt sind und der Kurs dieser Währung während des Angebotes bzw. nach Abschluss der Vereinbarung zum Nachteil von Convoi verändert wurde, hat Convoi das Recht, die Preise dementsprechend zu ändern, so dass der Gegenwert in Euro unddem Wert während des Angebotes bzw. während des Abschlusses der Vereinbarung entspricht, sofern nicht ausdrücklich außer wenn dies anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetvereinbart wurde. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach 7.3. Außer wenn dies anders vereinbart wurde, enthält der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden seinPreis nicht: • Zollkosten, so ist Eurofit berechtigtZollpassierscheinkosten, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von FrachtenBegleitkosten Sondertransport, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei MehrkostenErhebungen, Einfuhrrechte, Anzahlungsprovision, Kosten, die durch eine Änderung mit dem Aufstellen der Transportverhältnisse notwendigen Dokumente zusammenhängen, zusätzliche Versicherungen, oder sonstiger UmständeKosten, die Eurofit nicht zu vertreten von öffentlichen Organen angerechnet werden; • Garantien oder Sicherheiten, die Convoi Drittparteien gewähren muss. Diese Posten werden immer getrennt in Rechnung gebracht, wobei Convoi das Recht auf eine Vorzahlung hat, entstehenauf das Gewähren von Sicherheiten oder die Bildung einer Hinterlegung (von Anzahlungen) durch den Auftraggeber. Als Änderung sonstiger Umstände Wenn von Convoi eine Zahlung im Voraus oder die Sicherheitsgewährung oder eine Hinterlegung (von Anzahlungen) verlangt wird, ist die Ausführung der Vereinbarung aufgehoben, bis die Zahlung(en) stattgefunden hat(haben). 7.4. Außer wenn dies ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart ist, gelten bei Durchführung der Vereinbarung außerhalb der normalen Arbeitszeiten (07:30 – 17:00 Uhr) folgende Preiserhöhungen pro Mannstunde: • An Werktagen von montags bis freitags: 30%. • An Samstagen: 50%. • An Sonntagen: 100%. • An Feiertagen: 200%. 7.5. Der vereinbarte Preis beruht auf den von Convoi ununterbrochenen, folgerichtigen und aufeinanderfolgenden Ausführung der in diesem Sinne gilt der Vereinbarung beschriebenen Tätigkeiten, den damit zusammenhängenden Tätigkeiten und zu erbringenden Dienste Wenn bei der Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten und oder Dienste für die Mitarbeiter und/oder das Material von Convoi, sowie auch für das von Convoi für die Veränderung Ausführung der Vereinbarung eingestelltem Personal und Material bzw. für die eingeschalteten Subunternehmer oder Drittparteien, aus einer vom Auftraggeber oder einem eingeschalteten Subunternehmer oder Drittparteien, begründeten Ursache, welche in der Risikosphäre des Auftraggebers oder der von ihm eingeschalteten Dritten liegen, Wartezeiten entstehen bzw. die ungestörte, folgerichtigen und aufeinanderfolgende Ausführung der Vereinbarung gestört ist, so dass während einer bestimmten Zeit keine produktive Arbeit/Tätigkeit verrichtet werden kann, muss der Auftraggeber Convoi diese Wartezeit bzw. Wartestunden zum vereinbarten Preis vergüten. Die Stunden werden spezifisch auf der Grundlage der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in des Personals und des Mietpreises/Einsatzkosten Material. 7.6. Bei der Branche)Feststellung / beim Umgehen mit Preisen und der vereinbarten Preise ist Convoi von der Voraussetzung ausgegangen, dass der Standort, an dem die vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt werden müssen, gut erreichbar und befahrbar sind, sowie dass der Standort geeignet ist für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten. Wenn sich während der Ausführung oder vor der Ausführung der Vereinbarung ergibt, dass die Erreichbarkeit und/oder Befahrbarkeit und/oder der Standort nicht oder nur teilweise geeignet ist für die Ausführung, dann hat Convoi das Recht, zu den Preisen alle dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etchinzufügen. 7.7. Die Anpassung erfolgt iIm gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene VeränderungKapitel II dieser Allgemeinen Lieferbedingungen können spezifische Preisklauseln aufgenommen werden.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Preise. 11.1 Alle Preise (1) Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu ver- stehen, wir behalten uns Preisänderungen ausdrücklich vor. (2) Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemes- senes Entgelt. (3) Preisangaben verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegebenan- gegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetzuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer sowie ab Lager. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag(4) Wir liefern grundsätzlich ab Werk (Klausel EXW). Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- Transport-, Verladungs- und Versandkosten, Versicherungskostenallfällige Import- & Exportspesen, BarauslagenZoll, Diskont- Versicherung sowie alle sonstigen Gebühren und BankspesenAbgaben gehen zu Lasten Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit wenn dies einzel- vertraglich ausverhandelt wurde. (5) Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpa- ckungen zurückzunehmen. (6) Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten. (z.B. Entsorgungskosten)7) Wir sind aus eigenem berechtigt, sonstige Nebenkosten sowie alle wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern.Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründena) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in b) anderer zur Leistungserbrin- gung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Branche)Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im gleichen prozentuellen Ausmaß wie Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tat- sächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. (8) Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpas- sung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. (9) Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3 Absatz 7 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3 Absatz 8 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die seit Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss eingetretene Veränderungzu erbringen ist. (10) Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zu- grunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und aus- geklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfrie- dungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewicht erfolgt durch Wägung. Ist eine Wägung nicht möglich, ist das Handelsgewicht maßgeblich. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N/m² anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmit- tel 10-30% zugeschlagen; der Zuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt 15-45%.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle Der Vergütungsberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise verstehen ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zugrunde gelegt. Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass der AG dem AN vor Rechnungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto). Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 2 Monate liegen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich in Euro undz. B. die Energiekosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegebender Ölpreis je Barrel, ohne Umsatzsteuerder Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach des Tarifvertrages zur Regelung der jeweiligen Vereinbarung Mindestlöhne im WartungsvertragBaugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der bauwirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden seinSteigerungen bei einer Kostenart, so ist Eurofit berechtigtz. B. den Energiekosten, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen dürfen nur in Einheiten von 30 Minuten zu erfassendem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in Bei Kostensenkungen, z. B. den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesenEnergiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Preisen nicht enthalten und AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuerals Kostenerhöhungen, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den Kostensenkungen mindestens in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etcgleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungvorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenommen werden, wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemessenen Frist dem AG gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich in Euro undohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Et- was anderes gilt nur für den Fall, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, dass der AG dem AN vor Rech- nungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetgesetzliche Umsatzsteuer (netto). 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen 10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermes- sen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberech- nung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten Leis- tung mehr als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet2 Monate liegen. 11.3 Alle Preise verstehen 10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich mit Preisstellung ab z. B. die Energiekosten, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elekt- rohandwerk, die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umwelt- auflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu ei- ner veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Be- lastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kosten- art, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohn- kosten, erfolgt. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesenBei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Preisen nicht enthalten und AG ungünstigeren Maß- stäben Rechnung getragen werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuerals Kostenerhöhungen, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuernalso Kos- tensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei Vertragsschluss ent- standen sind und innerhalb einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle angemessenen Frist dem AG ge- genüber angezeigt und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungnachgewiesen werden.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle 1. Die Preise verstehen sich in Euro undgelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, sofern jedoch ausschließlich Verpackung, zuzüglich gesetzlicher Mehr- wertsteuer entsprechend den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Liefer- oder Leistungslandes. Sofern die Vergütung des Lieferers nicht ausdrücklich anders angegebenfest vereinbart ist, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetseine am Liefertag gültigen Preise maßgebend. 11.2 In den Preisen 2. Ingenieur-Leistungen, Montage und Inbetriebnahme werden gesondert berechnet. Die Berechnung kann pauschal erfolgen oder nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Reisekosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Überstunden, Sonn- und Feier- tags-Zuschlägen. 3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Monate liegen. Der Lieferer ist zu einer Preisanpassung in der Weise berechtigt, dass sich der neue Preis zum ursprünglich vereinbarten Preis gleich verhält wie der Preis der Lieferung und Leistung gemäß der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste zum Preis der Liefe- rung gemäß der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Hinsichtlich sonstiger, nicht enthaltene Lieferungen in einer Preisliste geführten Lie- ferungen und Leistungen werden ist der Lieferer zu einer den Umständen nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit angemessenen Preisanpassung berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.14. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind Sind in den Preisen nicht Kosten oder Gebühren enthalten und werden daher gesondert verrechnet erhöhen sich diese nach Vertragsabschluß, oder fallen diese zusätz- lich nach Vertragsabschluß an, ist der Lieferer berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, Mehrbelastung an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuernden Besteller zu berechnen. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen5. Ist der Lieferer auf Wunsch des Bestellers zu einem Umtausch bereit, ist der Lieferer berechtigt, die Eurofit nicht angefallenen Kosten zu vertreten hat (also auch aus berechnen, mindestens jedoch den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung Betrag der infolge Alterung und Benutzung eingetretenen Wertminderung zuzüglich 10,0 % des vereinbarten Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die des ursprünglich vereinbarten Liefergegenstandes zur Abgeltung des durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etcden Umtausch beim Liefe- rer entstandenen Aufwands. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungvorgenannte Kostenpauschale kann der Lieferer nicht verlangen, wenn der Besteller nach- weist, dass dem Lieferer kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

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Sources: Sales Contracts

Preise. 11.1 1. Alle Preise verstehen sich in Euro undzuzüglich Verpackungs-, Transportkosten und der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Kosten einer vom Kunden gewünschten Fracht- und Transportversicherung und des Versandes ins Ausland und im Inland trägt ebenfalls der Kunde. 2. Alle Lieferungen erfolgen per Rechnung. 3. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung mehr als vier Monate, gelten die Preise der neuesten Preisliste. 4. Für Abrufbestellungen aufgrund von Rahmenverträgen dient die Preisliste bei Vertragsabschluß als Preisgrundlage, sofern nicht ausdrücklich anders angegebenim Vertragszeitraum keine Preiserhöhung um mehr als 5 % erfolgt, ohne Umsatzsteuerwobei dann die jeweils aktuelle Preisliste Gültigkeit hat. 5. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenTritt der Kunde von seinem Auftrag zurück, es sei dennwird eine Summe von 50 % des Auftragswertes für den unnötig entstandenen Aufwand und entgangenen Gewinn, sofort mit einer Rücktrittserklärung zur Zahlung fällig. Dieses gilt auch für Abrufbestellungen. 6. Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist ab 3 Monaten oder bei Sukzessivliefervereinbarungen (unabhängig von Lieferfristen) nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung eine erhebliche Erhöhung der Beschaffungskosten von COCO (auch Wechselkursänderungen) ein Preis wird oder werden die vom Hersteller empfohlenen Preise erheblich erhöht, ist COCO zur entsprechenden Preisanpassung, der Käufer dagegen unter Ausschluß weitergehender Rechte zum Rücktritt berechtigt. Als erheblich gelten Erhöhungen ab 5 % bezogen auf den Nettopreis. Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetsolche vereinbart werden. Auch in diesen Fallen gelten die für Nachbestellungen und bei (jeder) nachträglichen Änderung von Liefermengen und -fristen durch den Kunden geltenden Regelungen. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen7. Für Aufträge unter € 200,- betragen die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den Porto- und Verpackungskosten mindestens jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet€10,-. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.18. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, ZölleNicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge Ausfuhrgebühren sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und SteuernWährungsparitäten berechtigen COCO zu einer entsprechenden Preisanpassung. 11.4 Wird 9. Bei Überschneidungen der Auftragserteilung mit dem Erscheinen einer Preisliste ist der bei der Bestellung angegebene bzw. vereinbarte Preis gültig. Eine Gutschrift für die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle Differenzsumme zwischen dem neuen und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung dem berechneten Preis erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungnicht.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle 8.1. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Berücksichtigung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Rabatte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne ab Verladestation von Simon GmbH zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 8.2. Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Kunden. 8.3. Verpackung, Fracht und Versicherung werden gesondert berechnet. 8.4. Wir sind bei einem Schuldverhältnis, das kein Dauerschuldverhältnis ist, berechtigt, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Im Falle einer Preiserhöhung gilt dies nicht, wenn unsere Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. 8.5. Zahlungen in anderen Währungen als Euro rechnen wir nach dem amtlichen Wechselkurs, in Ermangelung desselben nach dem Marktkurs des Tages der Gutschrift, auf unserem Konto um. Die Kosten der Umrechnung und der Gutschrift in Euro trägt der Kunde. 8.6. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Kunden lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die ältere Schuld und bei gleich alten Schulden auf jede Schuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung. 8.7. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Einlösung des Schecks bzw. der vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. des Wechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt. 8.8. Kommt der Kunde schuldhaft in Zahlungsrückstand, so sind wir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, im WartungsvertragUmfang der Forderung, mit der sich der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich Dem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während Art der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze Sicherheitsleistung zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten Dasselbe Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht uns auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnetdann zu, wenn für uns nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Kunde kreditunwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Kunde auf Verlangen die Sicherheitsleistung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. 11.1 Alle Unsere Preise verstehen sich in Euro undsind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertag geltenden Preisen und Rabatten. Aufträge unter einem Bestellwert von € 15,- wird ein Mindermengenzuschlag von € 7,00 berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders angegebendeshalb werden grundsätzlich Sammelrechnungen erstellt. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, ohne Umsatzsteuerjedoch ausschließlich Verpackung . Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In Zu den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich kommt die Höhe nach Mehrwertsteuer in der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertraggesetzlichen Höhe hinzu. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich 5.Versand und Gefahrtragung Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Preisverrechnung getroffen worden seinVersand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Hausfracht, eventuelle Nebengebühren, Expreßgutmehrkosten sowie Versandkosten bei Kleinsendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über: Sie sind spesenfrei an den Eigentümer zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Bestellers, so ist Eurofit geht mit Eintritt der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Wir sind berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden vollendeten Monat, dem Besteller zu berechnen. Gegebenenfalls können wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist beliefern. Die Gefahr geht spätestens mit der Transportverhältnisse Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferung erfolgen oder sonstiger Umständewir noch andere Leistungen, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung über- nommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche)seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand Bruch- ,Transport-,Feuer-und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene VeränderungWasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen4.1 Jede Preisangabe erfolgt unter Vorbehalt einer Preisänderung, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnetdas Gegenteil wurde schriftlich vereinbart. 11.2 In 4.2 Sofern nicht anders angegeben, gilt für die Preise von RA: - Den Preisen liegt die zum Zeitpunkt des Angebots- bzw. Auftragsdatum geltende Höhe von Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, sozialen und staatlichen Abgaben, Frachten, Versicherungsprämien und sonstigen Kosten zugrunde. - Die Preise gelten für die Lieferung „ab Betrieb RA“ - Die Preise verstehen sich exklusive MwSt., Zölle, andere Steuern und sonstige von staatlicher Seite auferlegte Abgaben. - Die Preise verstehen sich exklusive der Kosten für Verpackungen, das Laden und Entladen, den Preisen nicht enthaltene Lieferungen Transport und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten Transportversicherung und werden in gleicher Höhe abgerechnetEuro angegeben. Wenn sie in einer anderen Währung angegeben sind, werden eventuelle Wechselkursänderungen in dem Zeitraum zwischen dem Angebot und der Lieferung gegenüber dem Euro weitergegeben. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.14.3 Wenn außerdem Arbeiten vereinbart wurden, ist RA berechtigt, eventuelle Kosten, die damit zusammenhängen, dass nachweisbar mehr Arbeit oder schwerere Arbeit als geplant verrichtet wurde oder an anderen als den üblichen Stunden gearbeitet werden musste oder bei der Durchführung der Arbeiten eine Verzögerung ohne Verschulden von RA entsteht, zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesenAußerdem ist RA berechtigt, sind die Komponente Arbeitslohn zu indexieren und die so berechneten höheren Arbeitskosten in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet Rechnung zu stellen. 4.4 Wenn die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund Gegenpartei während der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten)des Vertrags mehr Dienste verlangt beziehungsweise den/die Dienst(e) für einen längeren Zeitraum verlangt, sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kostenals vereinbart wurde, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen RA in der Branche)Lage ist, der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teilediesen Wunsch zu erfüllen, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etcwird dies in einem Zusatz zum Vertrag schriftlich festgelegt. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderungzusätzlichen Dienste werden erst nach Unterzeichnung des Zusatzes geleistet. Die zusätzlichen Dienste werden in Rechnung gestellt und sind gemäß den Bestimmungen in Artikel 16 zu zahlen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle Preise verstehen sich sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in Euro undgesetzlicher Höhe. Bei Lieferungen mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln ist der AN berechtigt Zuschläge in Rechnung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung im WartungsvertragEinzelfall bis zu 50 % des Auftragswertes erreichen können, was vom AN nachzuweisen ist. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich Bei Lieferungen, deren Preis vertragsgemäß durch Marktnotierungen bestimmt ist, ist der Preisverrechnung getroffen worden seinAN berechtigt den vereinbarten Preis anzupassen, so wenn zwischen Bestellung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 21 Tagen liegt. Gleiches gilt für Rahmenverträge. Bei Sonderanfertigungen, bei denen die Kosten nicht im Voraus ermittelt werden können, ist Eurofit der AN berechtigt, den Preis nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten billigem Ermessen zu erfassenbestimmen. Für die von Eurofit während der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen Sonstige sich mit Preisstellung ab nach dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus GründenVertragsschluss ergebende Faktoren, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der WechselkurseBerechnungsgrundlage führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, eine Erhöhung der Umsatzsteuer, höhere Treibstoffkosten oder sonstige Umstände berechtigen den AN zu einer angemessenen Preisanpassung, wenn zwischen Vertragsabschluss und Änderung der Berechnungsgrundlage ein Zeitraum von 3 Monaten liegt. Vorstehende Regel gilt nicht, wenn es sich bei einer Änderung dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung innerhalb von Frachten4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der 4 Monate zu einem Anspruch auf Preisanpassung, Steuernden der AG bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte, Zölle kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anpassung mehr als 10 Prozent der vereinbarten Preise seit Vertragsabschluss überschreitet. ▇▇▇▇-▇▇▇-Preise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen im Sattel/Zug. Bei Lieferung mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. Die Preise und Gebühren sowie bei MehrkostenLieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhaltung der Ladezeiten bzw. Abladezeiten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit AN nicht zu vertreten hat, entstehenbleibt es dem AN vorbehalten, die Standzeit zu berechnen. Als Änderung sonstiger Umstände Die Kosten etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in diesem Sinne den Transportkosten nicht enthalten und werden dem AG getrennt berechnet. Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der AN vor, für Lieferungen, welche später als 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, die Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Lieferung infolge von Veränderungen der offiziellen LKW-, Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des AG. Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffszwischentransporten. Unterlagen, die Veränderung Bestandteil des Angebots sind, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zwischen den Parteien nicht verbindlich. Bei Lieferungen ab Werk, Grube oder Lager (Abholung) verstehen sich unsere Preise frei Fahrzeug verladen. Sind keine Frachtsätze oder Freibaustellenpreise vereinbart, berechnen wir den jeweils am Liefertag gültigen Frachtsatz oder Richtsatz. Im Preis enthalten ist eine Verweildauer an der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etcBaustelle von maximal 15 Minuten. Die Anpassung erfolgt Verweildauer an der Baustelle beginnt mit der Ankunft an der Baustelle; sie endet mit Entladungsende. Diese Zeit ergibt sich aus den Lieferscheinen, die Grundlage der Berechnung ist. Eine über 15 Minuten Verweildauer an der Baustelle ist von dem AG besonders zu vergüten. Wartezeiten werden berechnet mit 15,00 € pro angefangenen 15 Minuten. Die auf den Abgangsstationen oder den Werken des AN ermittelten Mengen bzw. die durch beeidigte Wäger festgestellte Gewichte sind für die Berechnung maßgebend. Für Schüttgüter ist das bei Verwiegung im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene VeränderungWerk festgestellte Gewicht maßgebend.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 11.1 Alle 8.1. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Berücksichtigung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Rabatte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe in Euro und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne ab Verladestation von Winkels Interior Design Exhibition GmbH zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 8.2. Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Kunden. 8.3. Verpackung, Fracht und Versicherung werden gesondert berechnet. 8.4. Wir sind bei einem Schuldverhältnis, das kein Dauerschuldverhältnis ist, berechtigt, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Im Falle einer Preiserhöhung gilt dies nicht, wenn unsere Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt. 8.5. Zahlungen in anderen Währungen als Euro rechnen wir nach dem amtlichen Wechselkurs, in Ermangelung desselben nach dem Marktkurs des Tages der Gutschrift, auf unserem Konto um. Die Kosten der Umrechnung und der Gutschrift in Euro trägt der Kunde. 8.6. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Kunden lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die ältere Schuld und bei gleich alten Schulden auf jede Schuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung. 8.7. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Einlösung des Schecks bzw. der vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. des Wechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt. 8.8. Kommt der Kunde schuldhaft in Zahlungsrückstand, so sind wir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach der jeweiligen Vereinbarung diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, im WartungsvertragUmfang der Forderung, mit der sich der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich Dem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Preisverrechnung getroffen worden sein, so ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen in Einheiten von 30 Minuten zu erfassen. Für die von Eurofit während Art der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr die in den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze Sicherheitsleistung zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten Dasselbe Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht uns auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnetdann zu, wenn für uns nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Kunde kreditunwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Kunde auf Verlangen die Sicherheitsleistung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etc. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. 11.1 Die aktuellen und verbindlichen Preise sind bei der ELOF Immobilien AG direkt erhältlich. Änderungen von Preisen und Rabatten für die ELOF Immobilien AG Dienstleistungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und sind jederzeit und auf einen beliebigen Termin möglich. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise oder Rabatte. Die Änderung von Steuer- oder anderen massgeblichen Abgabesätzen berechtigt die ELOF Immobilien AG ihre Preise ohne entsprechende Vorankündigung anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Kündigungsrecht. Alle Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise. Zahlung: Je nach Ergebnis der Bonitätsprüfung per Überweisung, in Euro undBar oder als Check einer Schweizer Bank. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages spätestens bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Die ELOF Immobilien AG ist bei geringfügigen Rechnungsbeträgen berechtigt, sofern die Rechnungsstellung zu verschieben. Innert 8 Tagen ab Rechnungsdatum kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, es sei denn, ein Preis wird ausdrücklich als „Pauschalpreis“ bezeichnet. 11.2 In den Preisen nicht enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet und bestimmt sich die Höhe nach innert der jeweiligen Vereinbarung im Wartungsvertrag. Sollte keine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der Preisverrechnung getroffen worden seinZahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen zu bezahlen. Die ELOF Immobilien AG ist Eurofit berechtigt, nach Zeitaufwand abzurechnende Leistungen pro Mahnung mindestens CHF 20.00 in Einheiten von 30 Minuten Rechnung zu erfassenstellen. Für Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die von Eurofit während Zahlung bis zum Ablauf der Normalarbeitszeit erbrachten Leistungen stehen ihr Zahlungsfrist aus, ist die in ELOF Immobilien AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den jeweils geltenden Preislisten festgelegten Stundensätze zu. In Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung gelten auch Reisezeiten als Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet. 11.3 Alle Preise verstehen sich mit Preisstellung ab dem Erfüllungsort gemäß Punkt 9.1. Auch wenn nicht gesondert ausgewiesen, sind in den Preisen nicht enthalten und werden daher gesondert verrechnet die gesetzliche Umsatzsteuer, Frachten, Zölle, Ein- Kunden ohne weitere Mitteilung zu sperren oder Ausfuhrabgaben, Reise- und Nächtigungskosten, Verpackungs-, Transport- und Versandkosten, Versicherungskosten, Barauslagen, Diskont- und Bankspesen, an Eurofit verrechnete ARA-Beiträge sowie generell alle Eurofit im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung treffenden Kosten aufgrund der Erfüllung umweltrechtlicher Vorschriften (z.B. Entsorgungskosten), sonstige Nebenkosten sowie alle im Zusammenhang mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallenden Kosten, Gebühren und Steuern. 11.4 Wird die Leistung aus Gründen, die Eurofit nicht zu vertreten hat (also auch aus den in Punkt 8.2 genannten Gründen) später als zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht, so hat Eurofit Anspruch auf eine Anpassung des Preises bei einer Änderung der Wechselkurse, bei einer Änderung von Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren sowie bei Mehrkosten, die durch eine Änderung der Transportverhältnisse oder sonstiger Umstände, die Eurofit nicht zu vertreten hat, entstehen. Als Änderung sonstiger Umstände in diesem Sinne gilt auch die Veränderung der Lohnkosten (z.B. auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche), der Kosten für zur Leistungserbringung erforderlicher Teile, Energie, Fremdarbeiten, Finanzierung, Versand und Transporte etceinzustellen. Die Anpassung erfolgt im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die seit Vertragsabschluss eingetretene Veränderung.nutzungsunabhängigen Entgelte sind auch bei gesperrten oder eingestellten Dienstleistungen geschuldet. Die ELOF Immobilien AG kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen von ihren Kunden jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen. Teilnahmebedingungen Mietinteressenten

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