Preiserhöhungen Musterklauseln

Preiserhöhungen. 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
Preiserhöhungen. Der Verlag behält sich vor, die Abonnementpreise an die wirtschaftliche Lage anzupassen. Die Preisänderung wird auf der Homepage des Verlags (xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx ) bekannt gegeben.
Preiserhöhungen. NETWORK ASSISTANCE ist berechtigt, sowohl die Vergütungspauschale als auch ihre für sonstige Leistungen geltenden Sätze mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten schriftlich zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Erstmals darf NETWORK ASSISTANCE diese Erhöhung zum Ende des Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH ersten Vertragsjahres aussprechen. Erhöhen sich dadurch die Preise in den letzten 24 Monaten um mehr als 8 %, hat der Kunde das Recht, den Supportvertrag mit einer außerordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat zum Inkrafttreten des der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
Preiserhöhungen. Für Preiserhöhungen zu den IDZ -Leistungen findet Ziffer 4.10 AGB entsprechende Anwendung.. 16.
Preiserhöhungen. Sollte die TBV Lemgo GmbH & Co. KG die Dauerkartenpreise zu Beginn einer Saison erhöhen, wird dies bis spätestens 31.03. der laufenden Saison mitgeteilt, sodass eine Kündigung noch rechtzeitig möglich ist.
Preiserhöhungen. NECOTEK ist berechtigt, sowohl die Vergütungspauschale als auch ihre für sonstige Leistungen geltenden Sätze mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten schriftlich zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Erstmals darf NECOTEK diese Erhöhung zum Ende des ersten Vertragsjahres aussprechen. Erhöhen sich dadurch die Preise in den letzten 24 Monaten um mehr als 8 %, hat der Kunde das Recht, den Supportvertrag mit einer außerordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat zum Inkrafttreten des der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
Preiserhöhungen. 4.1 RTC behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren, sowie einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse auch noch nach Abschluss des Reisevertrages zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann RTC den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Preiserhöhungen. Ist der Vertrag zu unseren üblichen Preisen zustande gekommen und erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und Abnahme die unserer Kalkulation zugrundeliegenden Material- und Bearbeitungskosten, ohne dass wir dies verschuldet hätten, so sind wir berechtigt, unsere Preise um die erhöhten Kosten entsprechend zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluß/-Leistung mehr als 4 Monate liegen.
Preiserhöhungen. Wird die Preisgrundlage für Lizenzzahlungen gemäß Punkt 3.4 durch TAB- Austria erhöht (zB. inflationsbedingte oder marktbedingte Preisanpassungen), wird auch die Lizenzzahlung pro gekauftem Kredit an Sie entsprechend aliquot erhöht, jedoch keinesfalls rückwirkend für bereits konsumierte Kredite.
Preiserhöhungen. ADM ist berechtigt, den Preis rückwirkend zu erhöhen, um den zusätzlichen Gestehungskosten der Waren und/oder Dienstleistun- gen Rechnung zu tragen, wie z.B. (aber nicht be- schränkt auf): a) Steuern, Abgaben, Zölle, Ver- brauchssteuern, Gebühren, Tarife, Abgaben, Zölle