Common use of Preislich unlimitierte Aufträge Clause in Contracts

Preislich unlimitierte Aufträge. (1) Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt nur für den Tag des Auftragseingangs bei der Bank; ist dieser Tag kein Börsentag oder ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so gilt er für den nächsten Börsentag, der auch Ge- schäftstag ist.

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