Preislich unlimitierte Aufträge. (1) Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt nur für den Tag des Auftragseingangs bei der Bank; ist dieser Tag kein Börsentag oder ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so gilt er für den nächsten Börsentag, der auch Ge- schäftstag ist. (2) Der Auftraggeber kann bestimmen, dass der Auftrag bis zum letzten Börsentag des laufenden Monats gilt; falls der Auftrag an diesem Tag eingeht, gilt er bis zum letzten Börsentag des nächsten Monats.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preislich unlimitierte Aufträge. (1) Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt nur für den Tag des Auftragseingangs bei der Bank; ist dieser Tag kein Börsentag oder ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungs- gemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so gilt er für den nächsten Börsentag, der auch Ge- schäftstag ist.
(2) Der Auftraggeber kann bestimmen, dass der Auftrag bis zum letzten Börsentag des laufenden Monats gilt; falls der Auftrag an diesem Tag eingeht, gilt er bis zum letzten Börsentag Bör- sentag des nächsten Monats.
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