Common use of Prepaid Clause in Contracts

Prepaid. Mit der POS-Terminalfunktion Prepaid ermöglicht die Ingenico Payment Services dem Unternehmen Aufladungen von Gesprächsguthaben für Handybesitzer, Aufladungen von Calling Cards sowie die Aufladung der Prepaid-Karte (Paysafecard) durchzuführen. Prepaid-Aufladungen können über zwei verschiedene Verfahren durchgeführt werden. Bei „Cash & Go“ wird das Handy online vom Mobilfunknetzbetreiber aufgeladen. Beim „PIN-Printing“ wird online ein PIN-Code vom PIN Provider an den POS verschickt, der es dem Besitzer ermöglicht, durch Eingabe des PIN- Codes sein Handy mit einem neuen Guthaben bzw. seine Callingcard oder Prepaid-Karte aufzuladen. Die Ingenico Payment Services ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Aufladeanfrage an den Mobilfunkanbieter/PIN Provider sowie für die Rückmeldung des Mobilfunkanbieters/PIN Providers an das Unternehmen. Der Übergang der Preisgefahr im Falle der zu liefernden PIN- Codes im Verhältnis zwischen Ingenico Payment Services und dem Unternehmen erfolgt mit Ausdruck des Codes an dem POS-Terminal bzw. im Zeitpunkt des Ausdrucks des Vouchers über die erfolgreiche Aufladung im Verfahren der Direktaufladung. Positive Prepaid-Aufladungen der beiden Verfahren Cash & GO (Direktaufladung) und PIN-Printing können nicht storniert werden. Um Risiken zu vermeiden, behält sich Ingenico Payment Services vor, die Belieferung von PIN-Codes und Direkt-Aufladungen nach billigem Ermessen zu limitieren. Die Aufladetransaktion stellt eine kostenpflichtige Transaktion dar. Die Ingenico Payment Services vergütet dem Unternehmen die im Vertragsformular vereinbarte Provision für den Vertrieb der Prepaidaufladungen. Die Ingenico Payment Services verrechnet den Provisionsanspruch des Unternehmens mit der Forderung der Ingenico Payment Services aus den Ladebeträgen. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich und zum Monatsletzten. Die Ingenico Payment Services ist unabhängig von vorstehender Vereinbarung grundsätzlich jederzeit berechtigt, täglich eine Lastschrift im Abbuchungsverfahren über die Aufladebeträge aus Prepaidaufladungen von dem vom Unternehmen angegebenen Lastschriftkonto zu ziehen. Die Ingenico Payment Services ist – wenn aus Gründen der Buchhaltung notwendig – berechtigt, die Abrechnungs- tage frei zu wählen oder zu verändern, wenn kein täglicher Abrechnungstag mit dem Unternehmen vereinbart ist. Hierüber wird das Unternehmen rechtzeitig von der Ingenico Payment Services unterrichtet. Die Ingenico Payment Services ist berechtigt, bei Auftreten von Rücklastschriften des Unternehmens die Funktion Prepaid sofort zu sperren oder den Vertrag mit dem Unternehmen außerordentlich, auch teilweise, zu kündigen. Dies gilt auch beim Missbrauchsverdacht oder auffälligem Verhalten des Unternehmens. Die Ingenico Payment Services behält sich vor, die Provision den Gegebenheiten am Markt anzupassen. Die Ingenico Payment Services wird das Unternehmen über vorzunehmende Anpassungen rechtzeitig, aber mindestens 3 Wochen vor Anpassung der Provision informieren. Sofern die Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern/PIN Providern nicht fortgeführt werden, behält sich die Ingenico Payment Services ein Sonderkündigungsrecht der Funktionalität gegenüber dem Unternehmen vor. Dies gilt nur für den Mobilfunkanbieter/PIN Provider, der den Vertrag mit der Ingenico Payment Services kündigt. Sofern sich das Produktportfolio der Mobilfunknetzbetreiber/ PIN-Provider ändert bzw. einzelne Produkte nicht mehr angeboten werden, behält sich Ingenico Payment Services die Einstellung der Servicedienstleistung/des Produktes vor. Ingenico Payment Services haftet nicht für die technische Verfügbarkeit und Vorhaltung von PIN-Codes durch den PIN-Provider bzw. Mobilfunknetzbetreiber sowie die daraus resultierenden Folgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen

Prepaid. Mit der POS-Terminalfunktion Prepaid ermöglicht die Ingenico Payment Services PAYONE dem Unternehmen Aufladungen von Gesprächsguthaben für Handybesitzer, Aufladungen von Calling Cards sowie die Aufladung der Prepaid-Karte (Paysafecard) durchzuführen. Prepaid-Aufladungen können über zwei verschiedene Verfahren durchgeführt werden. Bei „Cash & Go“ wird das Handy online vom Mobilfunknetzbetreiber aufgeladen. Beim „PIN-Printing“ wird online ein PIN-Code vom PIN Provider an den POS verschickt, der es dem Besitzer ermöglicht, durch Eingabe des PIN- PIN-Codes sein Handy mit einem neuen Guthaben bzw. seine Callingcard oder Prepaid-Karte aufzuladen. Die Ingenico Payment Services PAYONE ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Aufladeanfrage an den Mobilfunkanbieter/PIN Provider sowie für die Rückmeldung des Mobilfunkanbieters/PIN Providers an das Unternehmen. Der Übergang der Preisgefahr im Falle der zu liefernden PIN- PIN-Codes im Verhältnis zwischen Ingenico Payment Services PAYONE und dem Unternehmen erfolgt mit Ausdruck des Codes an dem POS-Terminal bzw. im Zeitpunkt des Ausdrucks des Vouchers über die erfolgreiche Aufladung im Verfahren der Direktaufladung. Positive Prepaid-Aufladungen der beiden Verfahren Cash & GO (Direktaufladung) und PIN-Printing können nicht storniert werden. Um Risiken zu xxx.xxxxxx.xxx vermeiden, behält sich Ingenico Payment Services PAYONE vor, die Belieferung von PIN-Codes und Direkt-Direkt- Aufladungen nach billigem Ermessen zu limitieren. Die Aufladetransaktion stellt eine kostenpflichtige Transaktion dar. Die Ingenico Payment Services PAYONE vergütet dem Unternehmen die im Vertragsformular vereinbarte Provision für den Vertrieb der Prepaidaufladungen. Die Ingenico Payment Services PAYONE verrechnet den Provisionsanspruch des Unternehmens mit der Forderung der Ingenico Payment Services PAYONE aus den Ladebeträgen. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich und zum Monatsletzten. Die Ingenico Payment Services PAYONE ist unabhängig von vorstehender Vereinbarung grundsätzlich jederzeit berechtigt, täglich eine Lastschrift im Abbuchungsverfahren über die Aufladebeträge aus Prepaidaufladungen von dem vom Unternehmen angegebenen Lastschriftkonto zu ziehen. Die Ingenico Payment Services PAYONE ist – wenn aus Gründen der Buchhaltung notwendig – berechtigt, die Abrechnungs- Abrechnungs-tage frei zu wählen oder zu verändern, wenn kein täglicher Abrechnungstag mit dem Unternehmen vereinbart ist. Hierüber wird das Unternehmen rechtzeitig von der Ingenico Payment Services PAYONE unterrichtet. Die Ingenico Payment Services PAYONE ist berechtigt, bei Auftreten von Rücklastschriften des Unternehmens die Funktion Prepaid sofort zu sperren oder den Vertrag mit dem Unternehmen außerordentlich, auch teilweise, zu kündigen. Dies gilt auch beim Missbrauchsverdacht oder auffälligem Verhalten des Unternehmens. Die Ingenico Payment Services PAYONE behält sich vor, die Provision den Gegebenheiten am Markt anzupassen. Die Ingenico Payment Services PAYONE wird das Unternehmen über vorzunehmende Anpassungen rechtzeitig, aber mindestens 3 Wochen vor Anpassung der Provision informieren. Sofern die Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern/PIN Providern nicht fortgeführt werden, behält sich die Ingenico Payment Services PAYONE ein Sonderkündigungsrecht der Funktionalität gegenüber dem Unternehmen vor. Dies gilt nur für den Mobilfunkanbieter/PIN Provider, der den Vertrag mit der Ingenico Payment Services PAYONE kündigt. Sofern sich das Produktportfolio der Mobilfunknetzbetreiber/ PIN-Provider ändert bzw. einzelne Produkte nicht mehr angeboten werden, behält sich Ingenico Payment Services PAYONE die Einstellung der Servicedienstleistung/des Produktes vor. Ingenico Payment Services PAYONE haftet nicht für die technische Verfügbarkeit und Vorhaltung von PIN-Codes durch den PIN-Provider bzw. Mobilfunknetzbetreiber sowie die daraus resultierenden Folgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Prepaid. Mit der POS-Terminalfunktion Prepaid ermöglicht die Ingenico Payment Services PAYONE dem Unternehmen Aufladungen von Gesprächsguthaben für Handybesitzer, Aufladungen von Calling Cards sowie die Aufladung der Prepaid-Karte (Paysafecard) durchzuführen. Prepaid-Aufladungen können über zwei verschiedene Verfahren durchgeführt werden. Bei „Cash & Go“ wird das Handy online vom Mobilfunknetzbetreiber aufgeladen. Beim „PIN-Printing“ wird online ein PIN-Code vom PIN Provider an den POS verschickt, der es dem Besitzer ermöglicht, durch Eingabe des PIN- Codes sein Handy mit einem neuen Guthaben bzw. seine Callingcard oder Prepaid-Karte aufzuladen. Die Ingenico Payment Services PAYONE ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Weiterleitung der Aufladeanfrage an den Mobilfunkanbieter/PIN Provider sowie für die Rückmeldung des Mobilfunkanbieters/PIN Providers an das Unternehmen. Der Übergang der Preisgefahr im Falle der zu liefernden PIN- PIN-Codes im Verhältnis zwischen Ingenico Payment Services PAYONE und dem Unternehmen erfolgt mit Ausdruck des Codes an dem POS-Terminal bzw. im Zeitpunkt des Ausdrucks des Vouchers über die erfolgreiche Aufladung im Verfahren der Direktaufladung. Positive Prepaid-Prepaid- Aufladungen der beiden Verfahren Cash & GO (Direktaufladung) und PIN-PIN- Printing können nicht storniert werden. Um Risiken zu vermeiden, behält sich Ingenico Payment Services PAYONE vor, die Belieferung von PIN-Codes und Direkt-Aufladungen nach billigem Ermessen zu limitieren. Die Aufladetransaktion stellt eine kostenpflichtige Transaktion dar. Die Ingenico Payment Services PAYONE vergütet dem Unternehmen die im Vertragsformular vereinbarte Provision für den Vertrieb der Prepaidaufladungen. Die Ingenico Payment Services PAYONE verrechnet den Provisionsanspruch des Unternehmens mit der Forderung der Ingenico Payment Services PAYONE aus den Ladebeträgen. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich und zum Monatsletzten. Die Ingenico Payment Services PAYONE ist unabhängig von vorstehender Vereinbarung grundsätzlich jederzeit berechtigt, täglich eine Lastschrift im Abbuchungsverfahren über die Aufladebeträge aus Prepaidaufladungen von dem vom Unternehmen angegebenen Lastschriftkonto zu ziehen. Die Ingenico Payment Services PAYONE ist – wenn aus Gründen der Buchhaltung notwendig – berechtigt, die Abrechnungs- Abrechnungs-tage frei zu wählen oder zu verändern, wenn kein täglicher Abrechnungstag mit dem Unternehmen vereinbart ist. Hierüber wird das Unternehmen rechtzeitig von der Ingenico Payment Services PAYONE unterrichtet. Die Ingenico Payment Services PAYONE ist berechtigt, bei Auftreten von Rücklastschriften des Unternehmens die Funktion Prepaid sofort zu sperren oder den Vertrag mit dem Unternehmen außerordentlich, auch teilweise, zu kündigen. Dies gilt auch beim Missbrauchsverdacht oder auffälligem Verhalten des Unternehmens. Die Ingenico Payment Services PAYONE behält sich vor, die Provision den Gegebenheiten am Markt anzupassen. Die Ingenico Payment Services PAYONE wird das Unternehmen über vorzunehmende Anpassungen rechtzeitig, aber mindestens 3 Wochen vor Anpassung der Provision informieren. Sofern die Verträge mit den Mobilfunknetzbetreibern/PIN Providern nicht fortgeführt werden, behält sich die Ingenico Payment Services PAYONE ein Sonderkündigungsrecht der Funktionalität gegenüber dem Unternehmen vor. Dies gilt nur für den Mobilfunkanbieter/PIN Provider, der den Vertrag mit der Ingenico Payment Services PAYONE kündigt. Sofern sich das Produktportfolio der Mobilfunknetzbetreiber/ PIN-Provider ändert bzw. einzelne Produkte nicht mehr angeboten werden, behält sich Ingenico Payment Services PAYONE die Einstellung der Servicedienstleistung/des Produktes vor. Ingenico Payment Services PAYONE haftet nicht für die technische Verfügbarkeit und Vorhaltung von PIN-PIN- Codes durch den PIN-Provider bzw. Mobilfunknetzbetreiber sowie die daraus resultierenden Folgen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen