Common use of Privater Schlüsselverlust Clause in Contracts

Privater Schlüsselverlust. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von • privaten Schlüsseln, • Vereinsschlüsseln, • Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden, • privaten Schlüsseln für Kraftfahrzeuge, • privaten Tresor und Möbelschlüsseln. Codekarten gelten Schlüsseln gleichgesetzt. Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel/die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat/haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Schlüssel festgestellt wurde. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme bis 500.000 EUR je Schadenereignis. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, • den Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden) bei Wohnungseigentümern, • dem Verlust von sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Privater Schlüsselverlust. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von • privaten Schlüsseln, • Vereinsschlüsseln, • Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden, • fremden privaten Schlüsseln für Kraftfahrzeuge, • fremden privaten Tresor und Möbelschlüsseln. Codekarten gelten Schlüsseln gleichgesetzt. Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel/die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat/haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Schlüssel festgestellt wurde. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme bis 500.000 EUR je Schadenereignis. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, • den Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden) bei Wohnungseigentümern, • dem Verlust von sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

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Samples: besserberater.de

Privater Schlüsselverlust. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von • privaten Schlüsseln, • Vereinsschlüsseln, • Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden, • privaten Schlüsseln für Kraftfahrzeuge, • privaten Tresor und Möbelschlüsseln. Codekarten gelten Schlüsseln gleichgesetzt. Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel/die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat/haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Schlüssel festgestellt wurde. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme Versichert sind auch Folgeschäden aufgrund eines Schlüsselverlustes bis 500.000 5.000 EUR je Schadenereignis. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, • den Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden) bei Wohnungseigentümern, • dem Verlust von sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Privater Schlüsselverlust. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von • privaten Schlüsseln, • Vereinsschlüsseln, • Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden, • fremden privaten Schlüsseln für Kraftfahrzeuge, • fremden privaten Tresor und Möbelschlüsseln. Codekarten gelten Schlüsseln gleichgesetzt. Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel/die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden hat/haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Schlüssel festgestellt wurde. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme Versichert sind auch Folgeschäden aufgrund eines Schlüsselverlustes bis 500.000 5.000 EUR je Schadenereignis. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus • Folgeschäden eines Schlüsselverlustes, • den Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser (Eigenschaden) bei Wohnungseigentümern, • dem Verlust von sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

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