Familie und Haushalt. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
(1) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
(2) als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Familie und Haushalt. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht
a) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
b) als Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen.
Familie und Haushalt. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
6.1.1. als Familien- und Haushaltsvorstand (z.B. aus der Aufsichts- pflicht über Minderjährige);
6.1.2. als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Familie und Haushalt. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers
(1) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
(2) als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen.
Familie und Haushalt. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers
Familie und Haushalt. Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligentätigkeit
Familie und Haushalt. Versichert ist im Umfang von Ziffer 1 die gesetzliche Haftpflicht
Familie und Haushalt. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers
(1) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Auf- sichtspflicht über Minderjährige). Die Vereinbarung entfällt, sofern der Tarif „Single ohne Kind/er“ vereinbart wurde;
(2) als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen;
(3) als Radfahrer. Hierzu zählt auch die Nutzung nicht versicherungs- pflichtiger Elektro-Fahrräder und Pedelecs bis jeweils 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und / oder 250 Watt Motorleistung einschließlich der privaten Teilnahme an Radrennen.
Familie und Haushalt. B1>6.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten, unentgeltliche Betreuer, Ferienjobs, Betriebspraktika, bestimmte beruLiche und nebenberuLiche Tätigkeiten Erzieher und LehrerhaLpLicht B1>6.3 Haus> und Grundbesitz B1>6.4 Allgemeine Umweltrisiken B1>6.5 Abwässer B1>6.6 Mietsachschäden B1>6.7 Sportausübung B1>6.8 Waffen und Munition B1>6.e Tiere B1>6.1o Nicht versicherungspLichtige KraLfahrzeuge und KraLfahrzeug>Anhängern B1>6.11 Gebrauch von LuLfahrzeugen und Flugmodellen B1>6.12 Gebrauch von Wasserfahrzeugen B1>6.13 Gebrauch von ferngelenkten Land> und Wasser> Modellfahrzeugen B1>6.14 Schäden im Ausland; Kautionsleistungen im Ausland B1>6.15 Vermögensschäden B1>6.16 Übertragung elektronischer Daten B1>6.17 Ansprüche aus Benachteiligungen B1>6.18 Verlust privater oder beruLicher fremder Schlüssel (auch Codekarten), privater Tresorschlüssel und gemietete KraLfahrzeuge B1>6.1e Erstattung Schadenersatzansprüche durch gesetzlich deliktunfähige Personen B1>6.2o Allmählichkeitsschäden B1>6.21 Schäden bei Gefälligkeitshandlungen B1>6.22 Neuwertersatz (statt Zeitwertersatz) für Schäden an Sachen bis zu 12 Monate ab Kaufdatum B1>6.23 Versehentliche Obliegenheitsverletzung B1>7 Allgemeine Ausschlüsse B1>8 Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) B1>e Regelung für neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) und ausscheidende Risiken (Nachsorgeversicherung) B1>1o Fortsetzung der PrivathaLpLichtversicherung nach Ihrem Tod B1>11 Schadenfeststellung im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versicherers B1>12 Differenzdeckung (Umbrella>Deckung) B1>13 Leistungsgarantie gegenüber den GDV> Musterbedingungen und dem Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ B1>14 Leistungsupdate>Garantie für künLige Leistungsverbesserungen B1>15 Bestleistungsgarantie B1>16 Besitzstandsgarantie B1>17 Beitragsgarantie
Familie und Haushalt. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
(1) als Familien- und Haushaltsvorstand (z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige);
(2) als Arbeitgeber der in seinem Haushalt tätigen Personen;
(3) aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kinder im eige- nen Haushalt oder im Haushalt der betreuten Kinder, auch außerhalb der Wohnung, z. B. beim Spielen, Ausflügen usw. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtan- sprüche der zu betreuenden Kinder. Nicht versichert sind die persönliche gesetz- liche Haftpflicht der Kinder sowie die Haftpflicht wegen Abhandenkommens von Xxxxxx der betreuten Kinder.
(4) als Xxxxxxx, Auszubildender oder Student aus der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht, Schnupperlehre, Schülerpraktika und Labor- tätigkeiten, falls durch anderweitig bestehende Versicherungen keine oder keine volle Deckung erreicht wird (Subsidiarität);
(5) als Xxxxxxx oder Student – abweichend von A1- 1 – aus geringfügiger Beschäftigung (Minijob, kurzfristiger Minijob), falls durch anderweitig bestehende Versicherungen keine oder keine volle Deckung erreicht wird (Subsidiarität) oder der Xxxxxxx/ Student wegen fahrlässigen Ver- haltens von seinem Arbeitgeber in Regress genommen wird.