Common use of Privathaftpflichtversicherung für Paare und Familien ohne Kinder Clause in Contracts

Privathaftpflichtversicherung für Paare und Familien ohne Kinder. In Abänderung der Ziffer II 1. besteht Versicherungsschutz für - den Versicherungsnehmer, - den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, - die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers oder dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, - den in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partner einer nichtehelichen Lebens- gemeinschaft, jedoch ohne deren Kinder. Für neu hinzukommende Kinder (Voraussetzung ist ein gemeinsamer Wohnsitz, an dem die Kinder polizeilich ge- meldet sind) besteht im Rahmen des Vertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei Versicherungsschutz. Die Mitversicherung entfällt, sofern der Vertrag nicht zu dieser nächsten Hauptfälligkeit auf die richtige Vertragsform um- gestellt wird.

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Samples: www.xxv24.de

Privathaftpflichtversicherung für Paare und Familien ohne Kinder. In Abänderung der Ziffer II 1. von A1-2 (mitversicherte Personen) besteht Versicherungsschutz für - den Versicherungsnehmer, - den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, - die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers oder dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, - den in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partner einer nichtehelichen Lebens- gemeinschaftLebensgemeinschaft, jedoch ohne deren Kinder. Kinder Für neu hinzukommende Kinder (Voraussetzung ist ein gemeinsamer Wohnsitz, an dem die Kinder polizeilich ge- meldet gemeldet sind) besteht im Rahmen des Vertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei Versicherungsschutz. Die Mitversicherung entfällt, sofern der Vertrag nicht zu dieser nächsten Hauptfälligkeit auf die richtige Vertragsform um- gestellt umgestellt wird.

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Privathaftpflichtversicherung für Paare und Familien ohne Kinder. In Abänderung der Ziffer II 1. von A1-2 (mitversicherte Personen) besteht Versicherungsschutz für - den Versicherungsnehmer, - den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, - die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers oder dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, - den in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partner einer nichtehelichen Lebens- gemeinschaftLebensgemeinschaft, jedoch ohne deren Kinder. Für neu hinzukommende Kinder (Voraussetzung ist ein gemeinsamer Wohnsitz, an dem die Kinder polizeilich ge- meldet gemeldet sind) besteht im Rahmen des Vertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei Versicherungsschutz. Die Mitversicherung entfällt, sofern der Vertrag nicht zu dieser nächsten Hauptfälligkeit auf die richtige Vertragsform um- gestellt umgestellt wird.

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Privathaftpflichtversicherung für Paare und Familien ohne Kinder. In Abänderung der Ziffer II 1. besteht Versicherungsschutz für - den Versicherungsnehmer, - den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, - die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers oder dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, - den in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Partner einer nichtehelichen Lebens- gemeinschaft, jedoch ohne deren Kinder. Für neu hinzukommende Kinder (Voraussetzung ist ein gemeinsamer Wohnsitz, an dem die Kinder polizeilich ge- meldet gemel- det sind) besteht im Rahmen des Vertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei Versicherungsschutz. Die Mitversicherung entfällt, sofern der Vertrag nicht zu dieser nächsten Hauptfälligkeit auf die richtige Vertragsform um- gestellt wird.

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