Common use of Privatkliniken Clause in Contracts

Privatkliniken. Entgelte, die nicht nach Abs. 1 zu berechnen sind, unterliegen der Lei- stungspflicht, soweit sie die im Vergleich zu den durch die Bundespfle- gesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz vorgegebenen Entgelte um nicht mehr als 50 % überschreiten. Verfügt die Klinik nicht über eine mit einer Hauptabteilung eines Plan- krankenhauses vergleichbaren Abteilung, gilt als Vergleichsmaßstab der reduzierte Erstattungssatz nach dem Krankenhausentgeltgesetz.

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Samples: www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de, www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de

Privatkliniken. Entgelte, die nicht nach Abs. 1 zu berechnen sind, unterliegen der Lei- stungspflichtLeistungs- pflicht, soweit sie die im Vergleich zu den durch die Bundespfle- gesatzverordnung Bundespflegesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz vorgegebenen Entgelte um nicht mehr als 50 % überschreiten. Verfügt die Klinik nicht über eine mit einer Hauptabteilung eines Plan- krankenhauses Plankrankenhau- ses vergleichbaren Abteilung, gilt als Vergleichsmaßstab der reduzierte Erstattungssatz Erstat- tungssatz nach dem Krankenhausentgeltgesetz.

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Samples: www.dbv-private-krankenversicherung.de, www.bap-guide.de

Privatkliniken. Entgelte, die nicht nach Abs. 1 zu berechnen sind, unterliegen der Lei- stungspflichtLeistungspflicht, soweit sie die im Vergleich zu den durch die Bundespfle- gesatzverordnung Bundes- pflegesatzverordnung bzw. das Krankenhausentgeltgesetz vorgegebenen vorgegebe- nen Entgelte um nicht mehr als 50 50% überschreiten. Verfügt die Klinik nicht über eine mit einer Hauptabteilung H auptabteilung eines Plan- krankenhauses Plankrankenhauses vergleichbaren Abteilung, gilt als Vergleichsmaßstab Vergleichsmaß- stab der reduzierte Erstattungssatz nach dem KrankenhausentgeltgesetzKrankenhausentgelt- gesetz.

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Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de