Common use of Privatrechtliche Einrichtungen Clause in Contracts

Privatrechtliche Einrichtungen. Privatrechtliche Einrichtungen sind ausschließlich rechtsfähige Körperschaften, Perso- nenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsge- schäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung aus- schließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes in Verbindung mit §§ 51 – 68 der Abgabenordnung).

Appears in 8 contracts

Samples: Förderverträge, Fördervertrag, Fördervertrag