Produktdaten Musterklauseln

Produktdaten. Für die korrekte Ermittlung Ihres monatlichen Abokartenpreises werden folgende Produktdaten Ihrer Bestellung im Kundenverwaltungssystem gespeichert: • ⏩ Produktbezeichnung gem. Angebot aus dem gültigen bodo-Tarif, Gültigkeitsmonat, Gültigkeitsjahr, Startzone, Zielzone Diese Daten werden auf den Abokarten für die Kontrolle (Sichtprüfung) zur Gültigkeit der Karte aufgedruckt.
Produktdaten. Anlagebetrag: mindestens 10.000 EUR Verzinsung: Auszahlplan: Fonds / VermögenPlus: fest siehe separate Produktinformationen Zinsgutschrift: Auszahlplan: Fonds / VermögenPlus: jährlich zum Kalenderjahresende sowie am Ende der Laufzeit auf das vereinbarte Abwicklungskonto siehe separate Produktinformationen Laufzeit: Auszahlplan: Fonds / VermögenPlus: 2 Jahre siehe separate Produktinformationen Verfügbarkeit: Auszahlplan: Fonds / VermögenPlus: entfällt siehe separate Produktinformationen Prolongation: Nach der letzten Raten- und Zinsbuchung wird der Auszahlplan automatisch aufgelöst.
Produktdaten. Handelswährung: Euro Verwahrort: pro aurum GmbH in München/Deutschland Handelsplatz: pro aurum Verwaltung: Consorsbank Verrechnungskonto und Depot Handelszeiten: Montag bis Xxxxxxx von 8:00 – 18:00 Uhr Ordermöglichkeit: Während der Handelszeiten Handelsfreie Tage: Kein Handel findet statt an allen bundesweiten gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen sowie am Dreikönigstag, an Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, am 30.12. sowie an Silvester. Edelmetallauszüge/Bestandsnachweise: Vierteljährliche Depotauszüge im OnlineArchiv Risikoklasse bei der Consorsbank: 2 (geringes bis mittleres Risiko); die ausgewiesene Risikokategorie stellt keine Garantie dar und kann sich im Laufe der Zeit ändern Beleihungsmöglichkeit über den Effektenlombardkredit: Ja
Produktdaten. 9.1. Im Rahmen des Auftrags überlässt der Kunde Move IT neben personenbezogenen Daten auch technische Daten („Produktdaten“), welche von Move IT technisch aufbereitet werden, sodass diese von der Software verarbeitet und vom Kunden oder dessen Vertragspartnern abgerufen werden können. 9.2. Festgehalten wird, dass Move IT hinsichtlich der überlassenen Produktdaten ausschließlich Dienstleister ist und ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Kunden oder dritter Auftraggeber berechtigt ist, Produktdaten zu verwenden. Die Daten werden von Move IT ausschließlich technisch aufbereitet und an den Kunden in softwaregerechter Form zurück übermittelt, nicht jedoch für eigene Zwecke verarbeitet. Postanschrift moveIT Software GmbH Sitz der GmbH: Wels DVR: 0000000 Tel.: +43 (0) 7242 / 78122 Fax: +43 (0) 7242 / 7812215 Lizenzvertrag Version 01 / 2018 9.3. Move IT verpflichtet sich, Produktdaten ausschließlich dem Auftraggeber zurückzugeben, sofern diese nicht gelöscht werden oder etwas anderes vereinbart wird. Move IT wird vom Kunden überlassene Produktdaten ausschließlich im Rahmen des Auftrags und nach den Anweisungen des Kunden Dritten zugänglich machen bzw. übermitteln. Ebenso hat der Kunde seinerseits ausschließlich Anspruch auf Zugang zu den von ihm selbst überlassenen eigenen Produktdaten, oder zu Produktdaten, deren Übermittlung berechtigte Dritte genehmigt haben. 9.4. Move IT verpflichtet sich die vom Auftraggeber übergebenen Produktdaten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in einer Weise zu verarbeiten, die eine angemessene Sicherheit vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unabsichtlicher Schädigung gewährleistet. 9.5. Move IT verpflichtet sich weiters, mit der Verarbeitung von Produktdaten nur solche Mitarbeiter zu beauftragen, die sich Move IT gegenüber zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet haben. 9.6. Für den Fall, das Move IT zur Durchführung der Verarbeitung von überlassenen Produktdaten Dritte heranzieht, wird Move IT den Kunden so rechtzeitig verständigen, dass er diese (im konkreten Einzelfall) allenfalls untersagen kann. Der Kunde ist nur dann berechtigt, die Heranziehung des Dritten zu untersagen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht gewährleistet ist und dem Kunden Verantwortlichen daraus Nachteile drohen. Widerspricht der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Verständi...
Produktdaten. Anlagebetrag: fest vereinbarte Sparraten von mindestens 6,65 EUR pro Monat Verzinsung: variable Grundverzinsung von derzeit 0,01 % pro Jahr Bankprämie: nach Ablauf der Vertragslaufzeit (Sperrfrist) 0,50 % auf die eingezahlten Sparraten Zinsgutschrift: jährlich zum Kalenderjahresende Laufzeit: Ansparzeitraum: 6 Jahre ab erster Einzahlung Vertragslaufzeit: bis zum 31. Dezember nach Ende des Ansparzeitraums Verfügbarkeit: nach Ende der Vertragslaufzeit sowie in gesetzlich geregelten Sonderfällen Prolongation: Die Bank richtet nach Ablauf des Ansparzeitraumes einen Folgevertrag zu dem dann geltenden Zinssatz ein, sofern der Kunde diesem nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach entsprechen- der Mitteilung der Bank widerspricht.
Produktdaten. Der Affiliate hat die Möglichkeit für Produktdaten von xx.xx freigeschaltet zu werden und diese einzusetzen. Sollte der Affiliate diese Daten nutzen, verpflichtet sich dieser dazu die Daten regelmäßig zu aktualisieren, diese vertraulich zu behandeln und nicht an dritte weiterzugeben. Eine Google Shopping Listung ist untersagt.
Produktdaten. ISIN DE000EWG2LD7 WKN EWG2LD Basiswert 100 Gramm Gold Beginn des öffentlichen Angebots Das öffentliche Angebot unter diesem Prospekt beginnt am 7. Juni 2019 und setzt das erstmals am 9. Oktober 2017 begonnene öffentlich Angebot der Wertpapiere fort. Ausgabetag 9. Oktober 2017 Emissionswährung Euro Valutierung 11. Oktober 2017 Bezugsverhältnis Die Schuldverschreibungen werden mit einem Bezugsverhältnis von 100 zu 1 begeben, d.h. 100 Schuldverschreibungen verbriefen das Recht des Gläubigers auf Lieferung eines 100 Gramm Kleinbarrens. Erster Börsenhandelstag 9. Oktober 2017 Anfänglicher Ausgabepreis Der anfängliche Ausgabepreis der Schuldverschreibungen entsprach am 9. Oktober 2017 EUR 35,13. Die Preissetzung erfolgt stückbezogen und ohne die Erhebung eines Agio. Emissionsvolumen 20.000.000 Schuldverschreibungen Kleinste handelbare Einheit Die kleinste handelbare Einheit beträgt 1 Stück und kann in der Stückelung von 1 und einem Vielfachen davon gehandelt werden. Mindestausübungsmenge Die Schuldverschreibungen können jeweils nur für mindestens 1 Schuldverschreibung bzw. ein ganzzahliges Vielfaches davon ausgeübt werden. Auszahlungswährung Euro

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  • Kontaktdaten Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz von SWD haben (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten), nehmen Sie bitte unter dem Stichwort “Datenschutz” Kontakt unter xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx mit uns auf.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.