Aufträge des Kunden. Z 3. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen.
Aufträge des Kunden. Z 3. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen.
Aufträge des Kunden. Z 3. (1) Der Kunde kann dem Kreditinstitut nach Begründung der Geschäftsverbindung Aufträge und Weisungen entweder schrift- lich sowie unter Einhaltung der vereinbarten Identifikationsvoraussetzungen auch telefonisch (TelefonBanking) oder durch elektro- nische Datenübertragung via Internet (InternetBanking) erteilen. Die Voraussetzungen für die Erteilung und die Durchführung von Aufträgen und Weisungen im Rahmen von TelefonBanking und InternetBanking, insbesondere die Identifikationsvoraussetzungen, sind in den Besonderen Bedingungen der Generali Bank AG geregelt.
Aufträge des Kunden. 1. Aufträge des Kunden
Aufträge des Kunden. Z 3. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereit gehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen. (2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, mittels Telefax oder Datenübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat. (3) Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge in jeglicher Form, die ihm im Rahmen einer Geschäftsverbindung mit einem Unternehmer erteilt werden, auf dessen Rechnung durchzuführen, wenn es ohne Verschulden zur Ansicht kommt, dass sie von diesem stammen, und der unwirksame Auftrag nicht dem Kreditinstitut zurechenbar ist. 3.
Aufträge des Kunden. Z.3 (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. Der Kunde kann den Auftrag auch auf einer für diesen Zweck vom Kreditinstitut allenfalls bereitgehaltenen Vorrichtung zur elektronischen Erfassung der Unterschrift erteilen. (2) Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels Telekommunikation (insbesondere telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax oder Datenfernübertragung) erteilten Aufträge durchzuführen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde mit dem Kreditinstitut vereinbart hat. 2.
Aufträge des Kunden. Z 3. (1) Im Rahmen der Finanzdienstleistung „Onlinesparen“ sind Aufträge von Kunden grundsätzlich mittels Online-Banking zu erteilen. Hierbei kann der Kunde über seine eigenen Endgeräte mit Internetzugang über einen Browser durch Eingabe der persönlichen Identifikationsmerkmale Abfragen tätigen, Aufträge erteilen und rechtsverbindliche Willenserklärungen abgeben. Das Kreditinstitut leistet nicht Gewähr, dass das Online- Banking jederzeit verfügbar ist; in diesem Fall müssen Aufträge vom Kunden schriftlich (Brief, Fax) erteilt werden. Das Kreditinstitut ist jedoch auch berechtigt, die ihm mittels sonstiger Kommunikationsmittel (schriftlich, telefonisch, telegrafisch, mittels Telefax, E-Mail oder sonstiger Datenfernübertragung) vom Kunden erteilten Aufträge durchzuführen; zur Durchführung solcher Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.
Aufträge des Kunden. Z 3 (1) Aufträge sind originalschriftlich zu erteilen.
Aufträge des Kunden. Aufträge sind in schriftlicher Form abzufassen.. Nach beiderseitiger Unterzeichnung ist der Kunde an diese gebunden. Eine Stornierung ist daher nur mit Zustimmung von eibel.businesssoftware möglich. eibel.businesssoftware behält sich jedoch das Recht vor, selbst bei Einverständnis mit einer Stornierung des Auftrags vom Kunden neben den Aufwendungen und Kosten für die schon erbrachten Bemühungen und/oder Leistungen eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. eibel.businesssoftware wird den Erhalt von Bestellungen unverzüglich entweder per Fax oder auf elektronischem Weg bestätigen, wobei Erklärungen, die von eibel.businesssoftware auf elektronischem Weg ausgefertigt werden, keiner Unterschrift bedürfen. Eine Bestellung, deren Eingang von eibel.businesssoftware nicht bestätigt wurde, gilt als nicht eingegangen. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt jedoch keine Annahme der Bestellung dar. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Annahme einer Bestellung durch eibel.businesssoftware erfolgt. eibel.businesssoftware wird den Kunden über die Annahme bzw. die Ablehnung einer Bestellung unverzüglich in geeigneter Weise (schriftlich oder auf elektronischem Weg) informieren. Bei Unstimmigkeiten über die Existenz oder den Inhalt eines Auftrags sind die bei eibel.businesssoftware befindlichen Aufzeichnungen und schriftlichen Unterlagen maßgeblich. eibel.businesssoftware ist weiters berechtigt, die Annahme einer Bestellung von einer Sicherheitsleistung in von eibel.businesssoftware festzulegender Form (z.B. Kaution, Bankgarantie) oder von einer Vorauszahlung, beides in angemessener Höhe der zu erwartenden Entgeltverpflichtung des Kunden, abhängig zu machen.
Aufträge des Kunden. (1) Aufträge sind schriftlich zu erteilen. ATG-K.001.05