Produkttests Musterklauseln

Produkttests. 12.1 Der Auftraggeber stellt das Institut von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch das zu testende Produkt verursacht wurden, gegen das Institut oder Mitarbeiter des Instituts gestellt werden. 12.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung da- für, dass alle erforderlichen rechtlich und be- hördlichen Auflagen und Vorschriften vorlie- gen sowie chemische, medizinische, pharma- zeutische oder sonstigen (technische) Prüfun- gen / Untersuchungen / Analysen des Testpro- dukts durchgeführt worden sind. Er über- nimmt die Verantwortung dafür, dass das Pro- dukt für den Test geeignet ist, und sofern eine Überprüfung (siehe oben) notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schä- den hervorrufen kann. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Ge- setz oder Verordnung vorgeschriebenen und/oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen dem Institut zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmern weitergegeben werden kön- nen. operational disruptions affecting the repre- sentatives, agents or vicarious agents of the Agency. 10.4 In the event of permanent operational disrup- tions at the Agency within the meaning of 10.3 lasting more than 90 days, the Client shall be entitled to give ordinary notice of termination. 11. Default of the Client or the Agency 11.1 If the Client is in default with providing the in- formation necessary for performing the study or with providing the data or documents re- quired for this purpose, the Agency shall not be obliged to meet agreed delivery and perfor- mance deadlines. If the Client fails to fulfil their obligations to cooperate despite the Agency granting a reasonable extension, the Agency shall be entitled to terminate the con- tractual relationship for good cause and to claim damages. 11.2 In the event of delayed performance or deliv- ery, the Agency shall only be liable in the event of default. The Client may only assert claims for damages in accordance with Clause 9 of these General Terms and Conditions. 12.
Produkttests. 10.1 Der Auftraggeber stellt HEUTE UND MORGEN von allen An- sprüchen frei, die wegen Schäden, die durch das zu testende Pro- dukt verursacht wurden, gegen HEUTE UND MORGEN oder ihre Mitarbeiter gestellt werden.
Produkttests. 10.1 Der Auftraggeber stellt das Institut von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch das zu testende Produkt verursacht wurden, gegen das Institut oder Mitarbeiter des Instituts gestellt werden.
Produkttests a. Bei Produkttests ist der Auftraggeber allein und voll umfänglich dafür verantwortlich, dass die Testprodukte für den im Test vorgesehenen Gebrauch bzw. Verzehr geeignet sind und vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienevorschriften entsprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, dem Auftragnehmer eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen, um allfällige Allergiker ausschliessen zu können.
Produkttests. 10.1 Der Auftraggeber stellt die GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse mbH von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch das zu testende Produkt verursacht wurden, gegen die GGMA Gesellschaft für Gesundheits- marktanalyse mbH oder ihre Mitarbeiter gestellt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.