Produktübergabe Musterklauseln

Produktübergabe. Die Übergabe der Produkte erfolgt auf Grundlage nachstehender Bedingungen : ➢ Sie erfolgt direkt zwischen Mitgliedern und Erzeugern oder sein Beauftragter an dem seitens des Gastgebers dafür bestimmten Ort. Der Gastgeber trägt Sorge für dessen hinreichend hygienischen und gepflegten Zustand. ➢ Während der Verteilungszeiten am Verteilungstag ist der Gastgeber persönlich anwesend und kontrolliert mit jedem Benutzer die Übereinstimmung der übergebenen Produkte mit dem Bestellschein. In der Folge stellt der Gastgeber einen Übergabeschein nach Maßgabe der auf der Website eingestellten Vorlage aus (nachstehend „Übergabeschein“). Dieser ist von den Mitgliedern bei Entgegennahme der Bestellung und von den Erzeugern nach Überprüfung der Übereinstimmung der ausgegebenen Produkte mit dem Bestellschein zu unterzeichnen. Auf dem Übergabeschein werden gegebenenfalls nicht gelieferte oder nicht bestellungsgemäße Produkte vermerkt. Die Mitglieder nehmen die Produkte unmittelbar vom Erzeuger oder sein Beauftragter ab. Die Abnahme hat am Verteilungstag zu den Verteilungszeiten zu erfolgen. Überdies verpflichten sich die Mitglieder, die Produkte noch am Verteilungsort umgehend auf Übereinstimmung mit dem Bestellschein zu überprüfen. Die Überprüfung hat in Anwesenheit des Gastgebers zu erfolgen. Entspricht die Lieferung dem Bestellschein, unterzeichnet das Mitglied den Übergabeschein. Unbeschadet zwingender gesetzlichen Bestimmungen ist eine mitgliederseitige Annahmeverweigerung oder Rückgabe von Produkten, die dem Bestellschein entsprechen, nicht zulässig. Erhält ein Mitglied eine unvollständige Lieferung, ist der Gastgeber darüber umgehend zu informieren und ein entsprechender Vermerk auf dem Übergabeschein zu notieren. Der Betrag für das/die nicht gelieferte(n) Produkt(e) wird dem Mitglied dann rückerstattet. ➢ Eine Aufbewahrung von bestellten, aber nicht abgeholten Produkten über die Verteilungszeiten hinaus erfolgt durch den Gastgeber nicht. Stattdessen verbleiben von Mitgliedern nicht abgeholte Produkte zusammen mit nicht bestellscheingemäßen Produkten beim Erzeuger. Die Mitglieder erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bei Nichtabholung bestellter Produkte kein Anspruch auf Rückerstattung oder spätere Ausgabe besteht. ➢ Binnen sechs Stunden nach der Verteilung hat der Gastgeber die Produktübergabe zu bestätigen, indem er die Angaben der Übergabescheine, insbesondere über nicht gelieferte, nicht bestellungsgemäße oder zurückgegebene Produkte, über die Webs...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.