Common use of Programmangebote und Zusatzdienste Clause in Contracts

Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 sonicsense, ein Geschäftsbereich und eingetragene Marke der Audio Factory Media GmbH (im Folgenden: sonicsense) stellt juristischen Personen oder Einzelunter- nehmern (im Folgenden: Abonnenten) eine Vielzahl an Audio-, Musik- und/oder Video- Programmangeboten sowie - gemäß der sonicsense Auftragsunterlagen - gegen zusätzliche Gebühr den Zugang zu verfügbaren Zusatzdiensten (Module) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der Programme und zur Nutzung der zusätzlichen Inhalte ist der Abonnent nur nach verbindlicher Buchung des entsprechenden sonicsense Programmpaketes berechtigt. 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle ist sonicsense frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibt. 1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass der Programminhalt von Kanälen und Paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für sonicsense variieren kann. 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich sonicsense vor, den Audio- und/oder Videodienst teilweise oder ganz zu beenden, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder aus technischen Gründen erforderlich ist. Sollte der Wegfall aller vom Abonnenten gebuchten Programme nötig und kein gleichwertiger Ersatz verfügbar sein, wird sonicsense den Abonnenten rechtzeitig, aber sofern möglich mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden der Änderung, über die bevorstehende Kanalabschaltung informieren. Der Abonnent ist dann berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Dienstbeendigung zu kündigen. sonicsense wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen. Betrifft eine Dienständerung bzw. Anpassung lediglich einen oder mehrere einzelne Bestandteile des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nicht berechtigt, sein Abonnement aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen. 1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die externe Aufnahme und Speicherung verschlüsselter Inhalte vom sonicsense Audio und/oder Video-Receivers nicht zulässig ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf etwaige Inhalte/Daten zuzugreifen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 sonicsense2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz -im Rahmen dieses Angebots ein Anschluss an das PYUR Kabelnetz. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die je- weilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgeräts sowie der zum Programmempfang kompatiblen Endgeräte (TV, ein Geschäftsbereich und eingetragene Marke Display, VCR etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Audio Factory Media GmbH (im Folgenden: sonicsense) stellt juristischen Personen oder Einzelunter- nehmern (im Folgenden: Abonnenten) eine Vielzahl an Audio-Bedienungsanleitung, Musik- die dem digitalen Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Kunde einen zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüs- selung beinhalten und/oder Video- Programmangeboten sowie - gemäß Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der sonicsense Auftragsunterlagen - gegen zusätzliche Gebühr Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Ju- gendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-oder Fingerprintingverfah- ren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangs- geräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den Zugang zu verfügbaren Zusatzdiensten (Module) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen. 2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur Verfügung. Zum Empfang der Programme und zur privaten Nutzung der zusätzlichen Angebote. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte ist der Abonnent Angebote öffentlich vorzuführen oder zu- gänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File-oder Streaming- Sharing Systeme. oder für Internet-Ticker oder SMS Dienste. Der Kunde darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kom- merziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur nach verbindlicher Buchung des entsprechenden sonicsense Programmpaketes berechtigtgegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen. 1.1.2 Bei 2.1.3 Die Nutzung der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungs- daten oder sonstige ungenehmigte Manipulationen am Datenverarbei- tungsvorgang der einzelnen Kanäle ist sonicsense freiSmartcard, solange um die Sky Programmangebote unberech- tigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibtSky Programmangebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt. 1.1.3 Der Abonnent erkennt an2.1.4 Für den Fall, dass der Programminhalt Kunde eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Kanälen An- geboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum Cardsha- ring und/oder „Live-Streaming“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der je- weils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung und Paketen saisonal bedingt bzwkann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. abhängig von Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Verfügbarkeit Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jah- reszeitraum erfolgte. In diesem Fall beträgt die Vertragsstrafe in der jeweiligen Programmrechte anteiligen doppelten Abonnementgebühr für sonicsense variieren kannden Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung erfolgte. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann jederzeit die Sehberechtigung entziehen, soweit dies erfor- derlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die sog. Cardsharing- Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil-und straf- rechtliche Schritte einzuleiten. 1.1.4 Über 2.1.5 Für den Fall, dass der Kunde entgegen o.g. Bestimmung Ziffer 1.1.2 2.1.2 ff. handelt, ist Sky berechtigt, vom Kunden Schadensersatz minde- stens in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Sky Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich sonicsense Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih-Receiversentstandener Schäden vor, den Audio- und/oder Videodienst teilweise oder ganz zu beenden, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder aus technischen Gründen erforderlich ist. Sollte der Wegfall aller vom Abonnenten gebuchten Programme nötig und kein gleichwertiger Ersatz verfügbar sein, wird sonicsense den Abonnenten rechtzeitig, aber sofern möglich mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden der Änderung, über die bevorstehende Kanalabschaltung informieren. Der Abonnent ist dann berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Dienstbeendigung zu kündigen. sonicsense wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen. Betrifft eine Dienständerung bzw. Anpassung lediglich einen oder mehrere einzelne Bestandteile des Gesamtabonnements, Dem Kunden ist der Abonnent nicht berechtigtNachweis gestattet, sein Abonnement aus diesem Grund vorzeitig zu kündigendass kein oder ein geringe- rer Schaden entstanden ist. 1.1.5 2.1.6 Der Abonnent erkennt anKunde ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Kunde hierzu sicherstellen, dass die externe Aufnahme digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und Speicherung verschlüsselter Inhalte vom sonicsense Audio und/oder Videodass kein Unbefugter Zugang zu seinem persönlichen Jugend- schutz-Receivers nicht zulässig istPIN hat. Nach Beendigung Der Kunde darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu vorgesperrten Inhalten gewähren. 2.1.7 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Ver- tragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail- Adresse und Telefonnummer) des Abonnements Kunden ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf etwaige Inhalte/Daten zuzugreifenPYUR unverzüglich mit- zuteilen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 sonicsense, ein Geschäftsbereich und eingetragene Marke der Audio Factory Media Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: sonicsenseSky) stellt juristischen Personen oder Einzelunter- nehmern (im Folgenden: Abonnenten) eine Vielzahl an Audio-, Musik- und/oder Video- Programmangeboten dem Kunden das ver- einbarte Programmangebot sowie - gemäß der sonicsense Auftragsunterlagen - gegen zusätzliche Gebühr den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (Modulederzeit insb. Sky Select, Sky Select HD, Sky On Demand und 18+ (Blue Movie und Select 18+)) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der Programme und zur Nutzung der zusätzlichen HD Inhalte ist der Abonnent Kunde nur nach verbindlicher Buchung des entsprechenden sonicsense Programmpaketes Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nut- zung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbe- sondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems. 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Gestaltung, Abänderung und und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle Kanäle, Pro- grammpakete und Paketkombinationen ist sonicsense Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals Kanals, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt. 1.1.3 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung ge- stellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Kanälen Sportkanälen und Paketen -paketen saisonal bedingt bzw. oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für sonicsense Sky variieren kann. 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich sonicsense Sky vor, den Audio- und/Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder Videodienst teilweise oder ganz zu beendenanzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte oder aus technischen Gründen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. Sollte der Wegfall aller vom Abonnenten gebuchten Programme nötig und kein gleichwertiger Ersatz verfügbar sein, In einem solchen Fall wird sonicsense Sky den Abonnenten Kun- den rechtzeitig, aber sofern möglich mindestens zwei Monate einen Monat vor Wirksamwerden der ÄnderungÄnderung bzw. Anpas- sung, über die bevorstehende Kanalabschaltung Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Dienstbeendigung Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. sonicsense Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnie- renden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Kunde nur berechtigt, diesen Bestandteil schriftlich zu kündigen. Sky wird den Abonnenten Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss sonicsense Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung An- passung zugehen. Betrifft eine Dienständerung bzw. Anpassung lediglich einen oder mehrere einzelne Bestandteile des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nicht berechtigt, sein Abonnement aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen. 1.1.5 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass die externe Aufnahme und Speicherung verschlüsselter Inhalte vom sonicsense Audio undVervielfältigung von Inhalten/oder VideoDaten auf der Festplatte eines Digital-Receivers nicht zulässig oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrages und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent Kunde nicht mehr berechtigt, auf etwaige die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen. 1.1.6 Im Rahmen der Zusatzdienste Sky Select, Sky Select HD und 18+ (Blue Movie und Select 18+) kann sich der Kunde einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebenen Startzeiten und Dauer kostenpflich- tig freischalten lassen. 1.1.7 Sky On Demand ist auf allen Sky+ HD-Festplattenreceivern (im Folgenden: Sky+ Receiver) mit Satelliten- Empfang (vereinzelt auch mit Kabel-Empfang) verfügbar und stellt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige ausgewählte Inhalte auf Abruf zur Verfügung. Die Auswahl der kosten- freien Inhalte, bezieht sich auf die jeweils vom Kunden gebuchten Programmpakete. Die jeweiligen Sky On Demand Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+ Recei- vers übertragen. Diese Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei ein- geschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet nicht das Recht, Vervielfältigungen dieser Inhalte herzustellen, die Inhalte zu bearbeiten und/oder zu verändern. Neben den kostenfreien Sky On Demand Inhalten kann sich der Kunde kostenpflichtige Sky On Demand Inhalte im Rahmen von Sky Select über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die gesondert bekannt gegebene Dauer freischalten lassen. Der Umfang des Programmangebotes wird von Sky bestimmt und hängt von der Speicherkapazität des Sky+ Re- ceivers des Kunden ab; in diesem Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der Sky On Demand Inhalte reserviert und steht dem Kunden nicht als Speichermedium zur Verfügung. 1.1.8 Beim Abonnement einer Zweitkarte kann der Kunde bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren Receiver und einem zweiten Endgerät (TV, Display, etc.) empfangen. Ziffer 1.4. gilt entsprechend. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines weiteren Leih-Receivers kann Sky jeweils eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Servicepauschale erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des be- reits bestehenden Abonnements. 1.1.9 Für Blue Movie kann der Kunde sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb der Spartickets erwirbt der Kunde ein Guthaben für die Bestellung einer bestimmten Anzahl von Blue Movie Inhal- ten. Der Preis der Spartickets und die für die Spartickets buchbare Anzahl der Blue Movie Inhalte richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen von Sky. Stellt 1.1.10 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der Kunde einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 sonicsense2.1.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereit- stellung eines Anschlusses an das Internet, ein Geschäftsbereich mit dem das Programmangebot von sonicsense empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und eingetragene Marke Gebühren sind vom Abonnenten zu tragen. Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Digital-Receivers sowie der Audio Factory Media GmbH zum Programmempfang kompatiblen Endgeräte (im Folgenden: sonicsenseTV, Display, Audio-Anlage, Lautsprecher etc.) stellt juristischen Personen oder Einzelunter- nehmern (im Folgenden: Abonnenten) eine Vielzahl an Audio-, Musik- und/oder Video- Programmangeboten sowie - gemäß der sonicsense Auftragsunterlagen - gegen zusätzliche Gebühr Bedienungsanleitung, die dem Digital-Receiver beiliegt. 2.1.2 Der Vertrag berechtigt den Zugang zu verfügbaren Zusatzdiensten (Module) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der Programme und Abonnenten ausschließlich zur Nutzung der zusätzlichen Inhalte ist der Abonnent nur nach verbindlicher Buchung des entsprechenden sonicsense Programmpaketes berechtigt. 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle ist sonicsense frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibt. 1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass der Programminhalt von Kanälen und Paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für sonicsense variieren kann. 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich sonicsense vor, den Audio- und/oder Videodienst teilweise oder ganz zu beenden, soweit dies aus lizenzrechtlichen GründenAngebote, wie z.B. bei Rechteverlust oder aus technischen Gründen erforderlich ist. Sollte der Wegfall aller vom Abonnenten gebuchten Programme nötig und kein gleichwertiger Ersatz verfügbar sein, wird sonicsense den Abonnenten rechtzeitig, aber sofern möglich mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden der Änderung, über die bevorstehende Kanalabschaltung informierenim Auftragsformular beschrieben. Der Abonnent ist dann insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote an anderen als dem vertragsgegenständlichen Standort zu betreiben, Inhalte abzuspielen oder vorzu- führen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Dienstbeendigung zu kündigenUpload in sog. sonicsense wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung File- bzw. Anpassung zugehen. Betrifft eine Dienständerung Streaming- Sharing Systeme, bzw. Anpassung lediglich einen kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste, zu nutzen. Bei einer anderweitigen Vorführung, Kopieren, externem Speichern und/oder mehrere einzelne Bestandteile des Gesamtabonnements, ist Zugänglich- machung für Dritte und/oder anderweitigen kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber sonicsense, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch sonicsense sowie Dritter zu rechnen. 2.1.3 In dem Fall, dass der Abonnent den vertragsgegenständlichen Dienst ganz oder teilweise entgegen o.g. Bestimmung nutzt, ist sonicsense berechtigt, sein Abonnement aus diesem Grund vorzeitig vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu kündigenerheben. Diese Vertrags- strafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprech- enden sonicsense Abonnements für jedes einzelne Empfangsgerät separat. sonicsense bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schaden- ersatzes gemäß 5.4 vorbehalten. 1.1.5 Der Abonnent erkennt an2.1.4 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugeben- den Daten (insbesondere Name der Firma, dass die externe Aufnahme Eigentümerverhältnisse, Anschrift der Firma und Speicherung verschlüsselter Inhalte vom des Standortes des Digital-Receivers, Kontaktpersonen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern) des Abonnenten und der zuständigen Techniker ist sonicsense Audio und/oder Video-Receivers nicht zulässig istunverzüglich mitzuteilen. Nach Beendigung des Abonnements ist Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent nicht mehr berechtigtsonicsense hiervon ebenfalls unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen, auf etwaige Inhalte/Daten zuzugreifensofern diese Zahlungsweise vereinbart wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 sonicsense, ein Geschäftsbereich und eingetragene Marke der Audio Factory Media GmbH (im Folgenden: sonicsense) Sky stellt juristischen Personen oder Einzelunter- nehmern (im Folgenden: Abonnenten) eine Vielzahl an Audio-, Musik- und/oder Video- Programmangeboten sowie - gemäß der sonicsense Auftragsunterlagen - gegen zusätzliche Gebühr den Zugang zu verfügbaren Zusatzdiensten (Module) dem volljährigen Kunden das vereinbarte Programman- gebot über das Kabenetz von PYUR nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der Programme und zur Nutzung der zusätzlichen HD Inhalte von Sky ist der Abonnent Kunde nur nach verbindlicher Buchung des entsprechenden sonicsense Programmpaketes Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmange- bote, der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten (siehe unten Ziffer 1.2) gestattet. Hier- bei wird dem Kunden ausschließlich die deutsche Tonspur zur Verfügung gestellt. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutz und Watermarking zu versehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems. 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle Kanäle, sonstiger Dienste Programmpakete und Paket- kombinationen ist sonicsense Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkom- bination erhalten bleibt. 1.1.3 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Kanälen Sportkanälen und Paketen -paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte Programm- rechte für sonicsense Sky variieren kann. 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich sonicsense Sky vor, den Audio- und/oder Videodienst teilweise oder ganz zu beendenInhalt einzelner Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen GründenGrün- den, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen erforderlich Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderter Anforderungen an Verschlüsselung und Kopierschutz erfor- derlich ist. Sollte der Wegfall aller vom Abonnenten gebuchten Programme nötig und kein gleichwertiger Ersatz verfügbar sein, In einem solchen Fall wird sonicsense Sky den Abonnenten Kunden rechtzeitig, aber sofern möglich mindestens zwei Monate einen Monat vor Wirksamwerden der ÄnderungÄnderung bzw. Anpas- sung, über die bevorstehende Kanalabschaltung Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent Kunde ist dann berechtigt, den Vertrag Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Dienstbeendigung Änderung bzw. Anpassung zu in Textform kündi- gen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch geson- dert zu abonnierenden Bestandteil des Sky Gesamtabonnements, ist der Kunde nur berechtigt, lediglich diesen Bestandteil zu kündigen. sonicsense Sky wird den Abonnenten Kunden auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss sonicsense Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen. Betrifft eine Dienständerung bzw. Anpassung lediglich einen oder mehrere einzelne Bestandteile des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nicht berechtigt, sein Abonnement aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen.AGBSKY-0917 Stand September 2017 1.1.5 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass die Vervielfältigung von Inhalten/Da- ten auf der Festplatte eines digitalen Empfangsgeräts oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines beste- henden Abonnementvertrages und gemäß den Kopierschutzvorgaben von Sky und den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine externe Festplatte mit Ausnahme der von PYUR zur Verfügung gestellten advance TV Festplatte für die Aufnahme und Speicherung verschlüsselter Inhalte vom sonicsense Audio und/oder Video-Receivers nicht zulässig istvon Sky Inhalten zu nutzen. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent Kunde nicht mehr berechtigt, auf etwaige die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen. 1.1.6 Sky Go und Sky Kids bieten eine Online-Zugangsmöglichkeit zu ausgewählten Inhalten des Abonnements und können ausschließlich in Verbindung mit einem bestehenden Abonnement genutzt werden. Der In- halt der empfangbaren bzw. abrufbaren Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des Abonnements und vom jeweiligen Empfangsgerät. Es ob- liegt dem Kunden Empfangsgeräte zu nutzen, welche die Systemvoraus- setzungen zur Nutzung von Sky Go/Sky Kids erfüllen. Darüber, welche Empfangsgeräte aktuell die Systemvoraussetzungen erfüllen und über die Registrierung der Endgeräte und die Nutzung kann sich der Kunde unter den Internetseiten xxx.xxx.xx/xxxxx oder xxx.xxxxx.xxx.xx/xxx informieren. Das Angebot Sky Kids stellt einen Ausschnitt kindgerechter Inhalte für Kinder und Jugendliche von 0 bis 12 Jahren aus dem Angebot Sky Go dar. Nach Eingabe der Zugangsdaten kann Sky Kids vom Kunden für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche konfiguriert werden. 1.1.6.1 Sky kann den Zugang zu Sky Go /Sky Kids beschränken, soweit dies aus technischen Gründen (z.B. zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder der Aufrechterhaltung der Netzintegrität) oder aus Gründen des Datenschutzes unter Berücksichtigung der Inter- essen von Sky erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. 1.1.6.2 Vor jeder Nutzung von Sky Go ist die Eingabe der Login-Daten erforderlich. Der Kunde darf seine Login-Daten ausschließlich zum Haus- halt des Kunden gehörenden Personen zur Verfügung stellen und die Login-Daten nicht an minderjährige Personen weitergeben. 1.1.6.3 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung einer geeigneten Internet- verbindung. Verbindungskosten sind vom Kunden zu tragen. 1.1.6.4 Voraussetzung für die Nutzung von Sky Kids ist die Buchung des Entertainment-Pakets. Im Rahmen des Angebots von Sky Kids stellt Sky Inhalte zur Verfügung, die eine Freigabe ab 0 Jahre / 6 Jahren / oder 12 Jahren haben. Der Kunde kann die Verfügbarkeit dieser Inhalte nach Eingabe der Zugangsdaten in Form von Profilen konfigurieren. 1.1.6.5 Um Endgeräte nutzen zu können, müssen diese bei Sky registriert werden. Die Nutzung von Sky Go und/oder Sky Kids auf einem Endgerät schließt die gleichzeitige Nutzung eines der beiden Angebote auf einem weiteren Endgerät aus. Die Registrierung erfolgt automatisch durch erst- maliges Abspielen eines Inhalts auf dem jeweiligen Empfangsgerät. Es besteht Anspruch auf die Registrierung eines Empfangsgeräts für die Nutzung von Sky Go oder Sky Kids. Sky kann die Registrierung weiterer Geräte zulassen, ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Registrierung/ Beibehaltung der Registrierung weiterer Geräte entsteht dadurch nicht. Sky kann die Anzahl der zusätzlich zur Registrierung zugelassenen Emp- fangsgeräte jederzeit reduzieren. 1.1.7 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den Programmabonnements ggf. anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdien- ste, die der Kunde einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 sonicsense2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Sa- tellitenposition), ein Geschäftsbereich mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und eingetragene Marke Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Audio Factory Media GmbH Bedienungsanlei- tung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Kunde eine zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. 2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich zu machen (im Folgenden: sonicsensez.B. durch den Upload in sog. File-Sharing oder Streaming-Systeme, die Nutzung für Internet-Ticker oder SMS Dienste). Der Kunde darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) stellt juristischen Personen oder Einzelunter- nehmern (im Folgenden: Abonnenten) eine Vielzahl an Audio-, Musik- empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder Video- Programmangeboten öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Ver- wertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie - gemäß Dritte zu rechnen. 2.1.3 Die Nutzung der sonicsense Auftragsunterlagen - Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten an Dritte, um die Programme der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG unberechtigt zu nutzen („Cardsha- ring“), ist strengstens untersagt. 2.1.4 Für den Fall, dass der Kunde eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/ oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines ent- sprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung. Der Kunde ist berechtigt nachzu- weisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. In diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der antei- ligen doppelten Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung er- folgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal 7000,00 EUR betragen. Sky bleibt die Geltendma- chung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen zusätzliche Gebühr Personen, die die Smart- card mißbräuchlich nutzen, insbesondere sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten. 2.1.5 Für den Fall, dass der Kunde eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berech- tigt, vom Kunden Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuch- lich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih-Receivers ent- standener Schäden vor. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 2.1.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Kunde hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnah- men aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner persönlichen Jugendschutz- PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist die initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der Kunde darf Jugendlichen den Zugang zu verfügbaren Zusatzdiensten (Module) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zur Verfügung. Zum Empfang vorgesperrten Programmen nur dann er- möglichen, wenn der Programme und zur Nutzung der zusätzlichen Inhalte ist der Abonnent nur nach verbindlicher Buchung des entsprechenden sonicsense Programmpaketes berechtigtInhalt für deren Alter freigegeben ist. 1.1.2 Bei 2.1.7 Zum Abruf der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung 18+Inhalte erhält der Kunde von Sky eine 18+ PIN. Die 18+PIN ist nicht abän- derbar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie unwiderruflich gesperrt und Anpassung muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende Versandkosten trägt der einzelnen Kanäle ist sonicsense freiKunde. Der Kunde hat dafür zu sorgen, solange dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von seiner 18+ PIN erlangen kön- nen. Wer 18+Inhalte Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu 18+Inhalten verschafft, setzt sich der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibt. 1.1.3 Der Abonnent erkennt anGefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss des Kunden Zugang zu 18+Inhalten haben, kann Sky den Kunden von der Nutzung 18+ Dienste sofort ausschließen. Beweist der Kunde, dass der Programminhalt von Kanälen und Paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für sonicsense variieren kannVerdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Kunden wieder auf. 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich sonicsense vor2.1.8 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, den Audio- und/oder Videodienst teilweise oder ganz E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Kunden ist Sky unver- züglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Kunde Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu beenden, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder aus technischen Gründen erforderlich ist. Sollte der Wegfall aller vom Abonnenten gebuchten Programme nötig setzen und kein gleichwertiger Ersatz verfügbar sein, wird sonicsense den Abonnenten rechtzeitig, aber sofern möglich mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden der Änderung, über die bevorstehende Kanalabschaltung informieren. Der Abonnent ist dann berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Dienstbeendigung unaufgefordert ein Lastschriftmandat zu kündigen. sonicsense wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen. Betrifft eine Dienständerung bzw. Anpassung lediglich einen oder mehrere einzelne Bestandteile des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nicht berechtigt, sein Abonnement aus diesem Grund vorzeitig zu kündigenerteilen. 1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die externe Aufnahme und Speicherung verschlüsselter Inhalte vom sonicsense Audio und/oder Video-Receivers nicht zulässig ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf etwaige Inhalte/Daten zuzugreifen.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement