Empfangsgerät Musterklauseln

Empfangsgerät. Zum Programmempfang nutzt der Kunde ein von Sky zu diesem Zweck zugelassenes Emp- fangsgerät (Receiver) des Kooperationspartners. Die Regelungen, die sich auf von Sky aus- gegebene Leihgeräte beziehen (dies gilt insbesondere für die Regelungen unter II. 1.2 – 1.5, II. 2.2), sind insoweit nicht anwendbar. Insbesondere sind Zusatzdienste wie Sky on Demand, Sky Store und Sky 18+ nicht verfügbar.
Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1. 1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. 1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. 1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht auf- grund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflich- tet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website xxx.xxx.xx/xxx-xxxx. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berech- tigt nach eigener Xxxx bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatz- summe entsprechend dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. 1.2.5 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Kunde erke...
Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1. 1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. 1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1. 160519_AGB_DE_STd 1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde ein neues Empfangsgerät von Sky kaufen., Beim Kauf eines neuwertigen, aber industriell überhol- ten Gerätes von Sky ist die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt, Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßga- be der Ziffer 5.4 beschränkt. 1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf. Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrenn- bar mit dem Abonnementabschluss verbunden. Nimmt der Kunde das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Abonnementgebühren für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden Abonnementvertrages (Upgrade) und/oder einen Kündigungsverzicht gebunden sein. In diesen Fällen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des erweiterten Abonnementvertrages und/oder bis zum Ende des Kündigungsverzichts. 1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kun- de von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. 1.2.5 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abon- nementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. 1.2.6 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestell- te Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Sky in- formiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/wei- terer Geräte. Weitergehende In...

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