Empfangsgerät Musterklauseln
Empfangsgerät. Zum Programmempfang nutzt der Kunde ein von Sky zu diesem Zweck zugelassenes Emp- fangsgerät (Receiver) des Kooperationspartners. Die Regelungen, die sich auf von Sky aus- gegebene Leihgeräte beziehen (dies gilt insbesondere für die Regelungen unter II. 1.2 – 1.5, II. 2.2), sind insoweit nicht anwendbar. Insbesondere sind Zusatzdienste wie Sky on Demand, Sky Store und Sky 18+ nicht verfügbar.
Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist.
1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht auf- grund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflich- tet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website ▇▇▇.▇▇▇.▇▇/▇▇▇-▇▇▇▇. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berech- tigt nach eigener ▇▇▇▇ bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatz- summe entsprechend dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen.
1.2.5 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Kunde erke...
Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1.
1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesent- lich beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist.
1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.
Empfangsgerät. 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programman- gebote sowie der Zusatzdienste jeweils kompatibles Empfangsgerät (IPTV-Receiver von 1&1). Die Nutzung der Sky Programmangebote und der Zusatzdienste ist dem Kunden aus- schließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwen- dung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems. 151118_AGB_DE_1&1
1.2.2 Soweit der Empfang über 1&1 nicht möglich ist und Smartcard und Empfangsgeräte (z.B. Digital Receiver, CI+ Modul) von Sky zur Verfügung gestellt werden (Ziffer 7.7), erwirbt der Kunde kein Eigentum an den Geräten es sei denn, bezüglich der Empfangsgerätes bzw. der Smartcard wurde mit Sky ein Kaufvertrag inkl. Übereignung geschlossen. Für den Leih- receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leihreceivers, während der Dauer des Abonnement- vertrags kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih- receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abon- nementvertrages den Leihreceiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten und Gefahrtragung verpflichtet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leihreceivers/ weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website ▇▇▇.▇▇▇. de/agb-info. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt, nach eigener ▇▇▇▇ bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestim- mende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leihreceiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leihreceivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leihreceiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch S...
