Präsentation Masterplan Musterklauseln

Präsentation Masterplan. Gemäß Vertrag zwischen MBG und der Firma Imaginvest vom 1. Juli 2003 sollte die Fertigstellung des Masterplans und des Konzeptplans für das "Messegelände Süd" spätestens bis 31. Xxxx 2004 erfolgen. In der Pressekonferenz mit dem Titel "Prater- renaissance" vom 26. April 2004 wurden in Form einer Powerpointpräsentation lediglich die Grundlagen für die Masterplanerstellung (Befragungen, Erhebungen etc.) präsen- tiert. Eine schriftliche Darstellung des Konzeptes konnte dem Kontrollamt nicht vorge- legt werden. Zur Veranschaulichung wurde weiters das bereits unter Pkt. 3.3.2 erwähnte Teilmodell des Praters (im Maßstab 1 : 200) bezogen auf den Riesenradplatz präsentiert. Dieses Teilmodell stellt den Entwicklungsstand zum damaligen Zeitpunkt dar und war bereits überholt, da sich im Zuge der Umgestaltung des Riesenradplatzes wesentliche Ände- rungen bei den Verhandlungen mit den Bestandsnehmern bzw. Investoren ergeben hatten. Stellungnahme der Stadt Wien Marketing und Prater Service GmbH: Dies zeigt genau die Schwierigkeit des Planungsablaufs. Durch nahezu wöchentlich sich ändernde Parameter (= Ergebnisse aus diesen Verhandlungen) waren Planungsstände teilweise sehr schnell überholt. In Teilbereichen waren (abhängig von der Zahl der beteiligten Unternehmer) zur Erreichung des abschließenden Planungsstandes bis zu 20 Entwürfe notwendig. Da auch die Verhandlungen zur Flächenwidmung (mit diversen Behörden) parallel zu führen waren und hier Statements gemacht und von anderen Fachabteilungen teilweise nicht mitgetragen wer- den konnten, waren auch deshalb laufende Umplanungen notwen- dig. Gemäß Angebot sollte nach der Präsentation des Masterplans die Umsetzungsphase beginnen. Es war festzustellen, dass im Zeitpunkt der ersten Präsentation des Master- plans bereits drei Teilrechnungen, also rd. 78 % des Gesamthonorars über 1.085.000,-- EUR gelegt und umgehend bezahlt worden waren, obwohl die mit 600.000,-- EUR ver- anschlagte Umsetzungsphase noch bevorstand. In der folgenden Pressekonferenz am 12. Juni 2006 wurde schließlich der endgültige Masterplan präsentiert und auch auf bereits umgesetzte Musterprojekte eingegangen. Die Verzögerung bei der Erstellung des Masterplans wurde von Seiten der StWMP u.a. mit den aufwändigen Erhebungsaufwand der Grunddaten sowie mit den bestehenden Bestandsverträgen mit Praterunternehmern begründet. Dadurch konnten im Zuge der gleichzeitig stattfindenden Umsetzungsphase Sofortmaßnahmen (vor allem in die Infra- struktur) und ausgewählte Re...

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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