Prüfen von Aufträgen. Die ebase behält sich das Recht vor, bei schriftlichen Verfügungen, bei denen die darin angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Kontoinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom schriftlichen Verfügungsauftrag – auf die zuletzt angegebene externe Bankverbindung vorzunehmen. Zudem behält sich die ebase das Recht vor, jederzeit eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unter- schrift bzw. einen im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, wird die ebase den Kunden unverzüglich unterrichten.
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Prüfen von Aufträgen. Die ebase behält sich das Recht vor, bei schriftlichen Verfügungen, bei denen die darin angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Kontoinhaber Kontoinha- ber lautet, die Auszahlung – abweichend vom von dem schriftlichen Verfügungsauftrag Verfügungsauf- trag – auf die zuletzt angegebene letzte bekannt gegebene externe Bankverbindung vorzunehmen. Zudem Die ebase behält sich die ebase das Recht vor, jederzeit eine zusätzliche schriftliche Bestätigung Be- stätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unter- schrift eigenhändi- ger Unterschrift bzw. einen im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, wird die ebase den Kunden unverzüglich unterrichten.
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