Common use of Prüfen von Aufträgen Clause in Contracts

Prüfen von Aufträgen. Die ebase behält sich das Recht vor, bei schriftlichen Verfügungen, bei denen die darin angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Kontoinhaber lautet, die Auszahlung – abweichend vom schriftlichen Verfügungsauftrag – auf die zuletzt angegebene externe Bankverbindung vorzunehmen. Zudem behält sich die ebase das Recht vor, jederzeit eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unter- schrift bzw. einen im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, wird die ebase den Kunden unverzüglich unterrichten.

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Samples: www.fonds-super-markt.de, dl.avl-investmentfonds.de, www.leading-cities-invest.de

Prüfen von Aufträgen. Die ebase behält sich das Recht vor, bei schriftlichen Verfügungen, bei denen die darin angegebene externe Bankverbindung nicht auf einen der Kontoinhaber Kontoinha- ber lautet, die Auszahlung – abweichend vom von dem schriftlichen Verfügungsauftrag Verfügungsauf- trag – auf die zuletzt angegebene letzte bekannt gegebene externe Bankverbindung vorzunehmen. Zudem Die ebase behält sich die ebase das Recht vor, jederzeit eine zusätzliche schriftliche Bestätigung Be- stätigung des Kunden bzw. des Bevollmächtigten im Original mit eigenhändiger Unter- schrift eigenhändi- ger Unterschrift bzw. einen im Original unterschriebenen Auftrag zu verlangen. Führt die ebase den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, wird die ebase den Kunden unverzüglich unterrichten.

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Samples: www.fondsclever.de