Prüfung und Prüfungsgebühren. Für die Prüfung gelten die Bestimmungen der maßgebenden deutschen bzw. Europa- Normen (DIN bzw. EN) unter Einschaltung einer amtlich anerkannten Prüfstelle. Die Prüfungsgebühren, auch jene einer evtl. Nachprüfung einschließlich der Beförderungskosten hat der unterliegende Teil nur dann zu tragen, wenn dies zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurde.
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Prüfung und Prüfungsgebühren. Für die Prüfung gelten die Bestimmungen der maßgebenden deutschen bzw. Europa- Europa-Normen (DIN bzw. EN) unter Einschaltung einer amtlich anerkannten Prüfstelle. Die Prüfungsgebühren, auch jene einer evtl. Nachprüfung einschließlich der Beförderungskosten Beförderungskosten, hat der unterliegende Teil nur dann zu tragen, wenn dies zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurde.
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Prüfung und Prüfungsgebühren. Für die Prüfung gelten die Bestimmungen der maßgebenden deutschen bzw. Europa- Europa-Normen (DIN bzw. EN) unter Einschaltung einer amtlich anerkannten Prüfstelle. Die Prüfungsgebühren, auch jene einer evtl. Nachprüfung einschließlich der Beförderungskosten Beförderungsko- sten, hat der unterliegende Teil nur dann zu tragen, wenn dies zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbart wurde.
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