Technische Grundlagen. Die technischen Grundlagen der Offerte sind für den Lieferanten verbindlich. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der Lieferfirma. Sie dürfen weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind der Lieferfirma auf Verlangen zurückzugeben.
Technische Grundlagen. Der Netzbetreiber verwendet für den im Rahmen der von der GPKE vorgeschriebenen Ge- schäftsprozesse anfallenden Datenaustausch in seinem IT-System die ERP-Lösung CS/2 ENER:GY der Wilken GmbH (im Folgenden: Wilken ENER:GY) als so genannte „1-Mandanten- Lösung“.
Technische Grundlagen. Die technischen Grundlagen der Offerte sind für die Lieferfirma verbindlich. Wesentliche Ab- weichungen von Darstellungen in Katalogen, Prospekten, Zeichnungen und Fotos werden dem Kunden bei der Offertabgabe mitgeteilt. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der Lieferfirma. Sie dürfen weder kopiert oder verviel- fältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind der Lieferfirma auf Verlangen zurückzugeben.
Technische Grundlagen. 1. Kamin-, Kachel- oder Specksteinöfen sind grundsätzlich Zusatzheizungen und kein Ersatz für Heizungsanlagen, es sei denn, dies wird vom Kunden ausdrücklich gewünscht und schriftlich vereinbart. Dies gilt ebenfalls für wassergeführte Holz- und Pelletöfen.
2. Proben, Muster und Ausstellungsstücke gelten nur als annäherndes Beispiel für Qualität, Abmessungen und Farbe. Abweichungen berechtigen den Käufer nicht, irgendwelche Gewährleistungsansprüche gegen H&S zu stellen.
3. Gleiches gilt für Haarrisse, die infolge der natürlichen Gesteinsbildung auftreten können und keinen Einfluss auf technische Funktionen des Ofens haben. Für Sichtsteine gelten Maßtoleranzen (Höhe und Breite) von +/-2.0 mm als üblich und berechtigen nicht zur Reklamation.
4. Nach längerem Nichtheizen durch Feuern mit nicht ausreichend abgelagertem Holz oder durch falsche Bedienung kann es zur Kondensbildung kommen. Daraus resultierende feuchte Aus- blutungen, d. h. Verfärbungen in den Fugen, sind normal und können nicht reklamiert werden.
5. Planskizzen sind nur annähernd detail- und maßstabsgetreu. Der geplante Ofen wird den örtlichen Gegebenheiten angepasst und kleinere Abweichungen bis zu +/- 5 cm Höhe, Breite, Tiefe ohne Rücksprache ausgeführt. Wesentliche Abweichungen werden nicht ohne Zustimmung des Käufers vorgenommen. Rügt der Käufer während der Bauzeit entsprechende sichtbare Änderungen nicht, so akzeptiert er diese und kann Mängelrügen daraus nicht herleiten.
6. Bezüglich der Tragfähigkeit der jeweiligen Deckenkonstruktion hat der Käufer die Pflicht, sich bei einem Statiker Sicherheit zu verschaffen, dass diese den Gewichtsanforderungen des jeweils ausgewählten Kachel-/Specksteinofens entsprechen.
7. Vor der Bestellung hat der Kunde sich beim Schornsteinfeger oder einem sonstigen Fachmann darüber zu vergewissern, dass der Ofen ohne technische Hindernisse an die Schornsteinanlage angeschlossen werden kann und der Schornsteinzug zum ordnungsgemäßen Betrieb des Ofens geeignet ist. Sofern H&S dies überprüfen soll, hat der Kunde H&S einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
8. Der Käufer/Bauherr ist verantwortlich für die Abnahme des Kaminofens durch den zuständigen Bezirksschornstein- fegermeister.
Technische Grundlagen. Alle Angebote von RBS sind in allen Bestandteilen nicht bindend, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden. RBS ist auch innerhalb einer allfälligen Bindungsfrist berechtigt, ihre Angebote zugunsten des Bestellers zu ändern. Die technischen Grundlagen des Angebotes (Kataloge, Betriebsanleitungen, Zeichnungen, Fotos, technische Daten, Berechnungen usw.) sind für RBS nicht bindend, solange sie zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich als verbindlich und definitiv vereinbart worden sind. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von RBS. Sie dürfen weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind auf Verlangen zurückzugeben.
Technische Grundlagen gültig für Lieferungen und Leistungen ab 01. Januar 2002
Technische Grundlagen. (1) Der Kunde sorgt für eine freien Zugang zur Baustelle, sowie frei und zugängliche Arbeitsbereiche während der Bauphase.
(2) Der Kunde hat vor, während und nach Abschluss der Baumaßnahe für entsprechende klimatische Bestimmungen zu sorgen – Temperatur 20-30 Grad/Raumfeuchte 45-55%-
(3) Nach Übergabe oder Abnahme ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Maßnahmen, die zur Pflege, Schutz und Wartung erforderlich sind, eigenverantwortlich umzusetzen, ansonsten verfallen Gewährleistungsansprüche.
Technische Grundlagen. Die Technischen Grundlagen der Offerte (Kataloge, Prospekte, Betriebsanleitungen, Zeichnungen, Fotos, Technische Daten, Berechnungen usw.) sind für die BOLLHALDER Industrielogistik AG nicht bindend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und definitiv vereinbart worden sind. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der BOLLHALDER Industrielogistik AG. Sie dürfen weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind ihr auf Verlangen zurückzugeben.
Technische Grundlagen. Die technischen Grundlagen der Offerte sind für GBM verbindlich. Änderungen durch den Hersteller des Produktes bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von GBM. Sie dürfen weder kopiert oder sonst wie vervielfältigt, noch unbefugten Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind GBM auf Verlangen sofort und jederzeit zurückzugeben.
Technische Grundlagen. 4.1. Teamwork Pictures ist frei in der Umsetzung und Ausgestaltung ihrer Leistungen, soweit die Leistungsbeschreibungen keine konkreten Vorgaben enthalten. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung von Standards (z. B. DIN, ISO, BSI).
4.2. Es obliegt dem Kunden, die technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen von Teamwork Pictures, insbesondere die Anforderungen an IT-Ressourcen („Systemvoraussetzungen“), zu ermitteln und vor der Inanspruchnahme der Leistungen zu schaffen. Dies gilt nicht, soweit Teamwork Pictures die technische Machbarkeit bezüglich der konkreten Systeme oder die Systemvoraussetzungen beim Kunden als eigene Leistung geprüft hat.
4.3. Teamwork Pictures kann die Systemvoraussetzungen oder Systemempfehlungen im Einzelfall mitteilen, in die Leistungsbeschreibung aufnehmen oder auf den eigenen, digitalen Informationsangeboten bereitstellen. Von Teamwork Pictures veröffentlichte Systemanforderungen sind unverbindliche Mindestanforderungen für eine Nutzung der Leistungen von Teamwork Pictures zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Teamwork Pictures ist von eigenen (Nach-) Leistungspflichten und der (Mangel-) Haftung befreit, soweit diese mehr als unerheblich durch die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen bedingt sind.
4.4. Die Systemvoraussetzungen werden von Teamwork Pictures gemäß technischem Fortschritt von Zeit zu Zeit angepasst und sagen keine Beschaffenheit der Leistungen der Teamwork Pictures über die gesamte Vertragslaufzeit zu. Es obliegt dem Kunden, unmittelbar vor der Vereinbarung von (weiteren) Leistungen, aktuell zu prüfen, ob sich die Systemvoraussetzungen oder Systemempfehlungen geändert haben. Dies gilt auch, wenn Teamwork Pictures Kenntnis von der beabsichtigten Verwendung der Leistungen durch den Kunden hat.
4.5. Weicht der Kunde von mitgeteilten Systemvoraussetzungen ab, obliegt es allein dem Kunden, die Kompatibilität zu prüfen und herbeizuführen.
4.6. Von Teamwork Pictures sind nur die ausdrücklich und konkret vereinbarten Komponenten geschuldet. Weitere Software, Hardware, Zugang, Telekommunikations- oder Datendienste, sonstige Dienste oder Gegenstände, die erforderlich sind, um die Leistungen von Teamwork Pictures mit den Systemen des Kunden zu verbinden oder zu installieren oder die Leistungen von Teamwork Pictures zu nutzen, sind vom Kunden auf eigene Kosten zu beschaffen und zu stellen.