Technische Grundlagen Musterklauseln

Technische Grundlagen. Die technischen Grundlagen der Offerte sind für den Lieferanten verbindlich. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der Lieferfirma. Sie dürfen weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind der Lieferfirma auf Verlangen zurückzugeben.
Technische Grundlagen. (1) Der Netzbetreiber verwendet für den im Rahmen der von der GPKE vorgeschriebenen Ge- schäftsprozesse anfallenden Datenaustausch in seinem IT-System die ERP-Lösung CS/2 ENER:GY der Wilken GmbH (im Folgenden: Wilken ENER:GY) als so genannte „1-Mandanten- Lösung“.
Technische Grundlagen. (1) Der Kunde sorgt für eine freien Zugang zur Baustelle, sowie frei und zugängliche Arbeitsbereiche während der Bauphase.
Technische Grundlagen. Die technischen Grundlagen der Offerte sind für GBM verbindlich. Änderungen durch den Hersteller des Produktes bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von GBM. Sie dürfen weder kopiert oder sonst wie vervielfältigt, noch unbefugten Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind GBM auf Verlangen sofort und jederzeit zurückzugeben.
Technische Grundlagen gültig für Lieferungen und Leistungen ab 01. Januar 2002
Technische Grundlagen. Die technischen Grundlagen der Offerte sind für die Lieferfirma verbindlich. Wesentliche Ab- weichungen von Darstellungen in Katalogen, Prospekten, Zeichnungen und Fotos werden dem Kunden bei der Offertabgabe mitgeteilt. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der Lieferfirma. Sie dürfen weder kopiert oder verviel- fältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind der Lieferfirma auf Verlangen zurückzugeben.
Technische Grundlagen. 1. Kamin-, Kachel- oder Specksteinöfen sind grundsätzlich Zusatzheizungen und kein Ersatz für Heizungsanlagen, es sei denn, dies wird vom Kunden ausdrücklich gewünscht und schriftlich vereinbart. Dies gilt ebenfalls für wassergeführte Holz- und Pelletöfen.
Technische Grundlagen. 4.1. Teamwork Pictures ist frei in der Umsetzung und Ausgestaltung ihrer Leistungen, soweit die Leistungsbeschreibungen keine konkreten Vorgaben enthalten. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung von Standards (z. B. DIN, ISO, BSI).
Technische Grundlagen. Alle Angebote von RBS sind in allen Bestandteilen nicht bindend, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden. RBS ist auch innerhalb einer allfälligen Bindungsfrist berechtigt, ihre Angebote zugunsten des Bestellers zu ändern. Die technischen Grundlagen des Angebotes (Kataloge, Betriebsanleitungen, Zeichnungen, Fotos, technische Daten, Berechnungen usw.) sind für RBS nicht bindend, solange sie zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich als verbindlich und definitiv vereinbart worden sind. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum von RBS. Sie dürfen weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind auf Verlangen zurückzugeben.
Technische Grundlagen. Die Technischen Grundlagen der Offerte (Kataloge, Prospekte, Betriebsanleitungen, Zeichnungen, Fotos, Technische Daten, Berechnungen usw.) sind für die BOLLHALDER Industrielogistik AG nicht bindend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und definitiv vereinbart worden sind. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der BOLLHALDER Industrielogistik AG. Sie dürfen weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte verwendet werden. Sie sind ihr auf Verlangen zurückzugeben.