Common use of Prüfungskosten Clause in Contracts

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung und die Landesverbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung versorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen allein bestellen (§ 29 Abs. 1), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der die Xxxxxx der Pflegeeinrichtung Kurzzeitpflegeein- richtung und die Landesverbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung Kurzzeit- pflegeeinrichtung versorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung den Vergütungsverhand- lungen zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. § 28 30 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen Sachverständigen allein bestellen bestel- len 29 30 Abs. 1), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 75 Abs. 1 SGB Xi Zur Kurzzeitpflege in Rheinland Pfalz

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung und die Landesverbände Landes- verbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung versorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. gemäß § 28 Abs. 26 Ab- satz 1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen Sachverständigen allein bestellen (§ 29 Abs. 27 Absatz 1), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung und die Landesverbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung versorgtver- sorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. § 28 29 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen Sachverständigen allein bestellen (§ 29 30 Abs. 11 Satz 2), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung Gemäß § 75 Abs. 1 SGB Xi Für Das Land Schleswig Holstein

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung und die Landesverbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung versorgtver- sorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der den nächstmöglichen Vergütungsverhandlung Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. § 28 Abs. 1 §27 Abs.1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen Sachverständigen allein bestellen (§ 29 Abs. 1§28 Abs.1 ), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung und die Landesverbände Landes- verbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung versorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. gemäß § 28 Abs. 26 Absatz 1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen Sachverständi- gen allein bestellen (§ 29 Abs. 28 Absatz 1), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: www.vdek.com

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung des Pflegeheims und die Landesverbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung das Pflegeheim versorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. gemäß § 28 26 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen Sachverständigen allein bestellen (§ 29 27 Abs. 1), ) tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung des Pflegedienstes und die Landesverbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung der Pflegedienst versorgt, jeweils zur Hälftezu glei- chen Teilen. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt wird und Bestellen die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen allein bestellen Sachverständigen allei- ne 29 27 Abs. 11 Satz 2), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung und die Landesverbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung versorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen. Soweit die Prüfung gem. § 28 29 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen Sachverständigen allein bestellen (§ 29 30 Abs. 11 Satz 2), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag

Prüfungskosten. Die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung tragen der Xxxxxx der Pflegeeinrichtung und die Landesverbände der Pflegekassen, deren Versicherte die Pflegeeinrichtung versorgt, jeweils zur Hälfte. Dies ist bei der nächstmöglichen Vergütungsverhandlung den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigenberück- sichtigen. Soweit die Prüfung gem. § 28 30 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt wird und die Landesverbände der Pflegekassen den Sacherständigen Sachverständigen allein bestellen (§ 29 31 Abs. 1), tragen sie die Kosten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

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Samples: Rahmenvertrag