Entgelte und Kosten Musterklauseln

Entgelte und Kosten. Trade Republic berechnet dem Kunden die im Preis- und Leistungsverzeichnis im Zeitpunkt der Orderaufgabe bzw. der Inanspruchnahme einer Leistung ausgewiesenen Entgelte und Kosten für die Erbringung des Finanzkommissionsgeschäfts und des Depotgeschäfts. Das jeweils aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde in der Applikation für sein Endgerät und auf der Trade Republic Internetseite einsehen. Auf Wunsch sendet Trade Republic dem Kunden ein aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis per E-Mail zu. Dem Kunden werden im Falle einer Order- oder Auftragserteilung über die Applikation die mit der Ausführung des Geschäfts verbundenen Entgelte und Kosten vor Order- oder Auftragserteilung angezeigt. Trade Republic stellt dem Kunden einmal jährlich eine Kosteninformation zur Verfügung, aus der sich die im Laufe der Berichtsperiode tatsächlich entstandenen Kosten ergeben.
Entgelte und Kosten. (1) Hat der Kontoinhaber eine Entgeltregelung nicht vorgegeben, so wird die Bank die AZV-Überweisung mit der Auflage weiterleiten, dass im Ausland entstehende Kosten vom Kontoinhaber übernommen werden. Ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers in einem EU-/EWR-Staat belegen, gilt die Entgeltregelung „Entgeltteilung“, d. h. der Kontoin- haber bzw. Überweisende trägt die Entgelte und die notwendigen Aufwendungen der Bank, der Zahlungsempfänger die übrigen Entgelte und Aufwendungen; bei entgegenstehenden Entgeltregelungen lehnt die Bank die Ausführung des jeweiligen Überweisungsauftrags ab, indem sie diesen zurückgibt.
Entgelte und Kosten. (1) Hat der Kontoinhaber eine Entgeltregelung nicht vorgegeben, so wird die Bank die AZV-Überweisung mit der Auflage weiterleiten, dass im Ausland entstehende Kosten vom Kontoinhaber übernommen werden.
Entgelte und Kosten. (1) Hat das Einlagenkreditinstitut eine Entgeltregelung nicht vorgegeben, so wird die Bank die AZV-Überweisung mit der Auflage weiterleiten, dass im Ausland entstehende Kosten vom Einlagenkreditinstitut übernommen werden.
Entgelte und Kosten. (1) Hat der Kontoinhaber eine Entgeltregelung nicht vorgegeben, so wird die Bank die Überweisung mit der Auflage weiterleiten, dass im Ausland entstehende Kosten vom Konto- inhaber übernommen werden.
Entgelte und Kosten. Im Entgeltverzeichnis, das dem Kunden ausgehändigt wird, sind die Entgelte ersichtlich, die die Marchfelder Bank eG für die Kontoführung und Zahlungsdienstleistungen in Rechnung stellt. Das Preisverzeichnis enthält auch die Entgelte für die Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrages, für die Beachtung eines Widerrufs und für die Bemühungen um die Wiederbeschaffung eines wegen fehlerhafter Kundenidentifikatoren (z.B. PIN = persönliche Identifikationsnummer, TAN = Transaktionsnummer, Benutzername, Passwort, elektronische Signatur) fehlgeleiteten Überweisungsbetrages. Die vereinbarten Entgelte werden der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst. Darüber hinausgehende Entgeltänderungen müssen dem Kunden spätestens 2 Monate vor dem geplanten Zeitpunkt ihrer Änderung mitgeteilt werden. Der Kunde hat daraufhin die Möglichkeit innerhalb dieser Frist den Änderungen zu widersprechen. Neben der im Entgeltverzeichnis ausgewiesenen Gebühren der Marchfelder Bank eG fallen unter Umständen noch Barauslagen an, die die Marchfelder Bank eG in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat. Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen.
Entgelte und Kosten. Die Schoellerbank AG vereinbart mit dem Kunden im Rahmenvertrag (insbesondere dem Girokontovertrag) die für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen anfallenden Entgelte. Sofern mit dem Kunden Standardentgelte vereinbart werden, sind diese im Schalteraushang der Schoellerbank AG ersichtlich. Aus diesem Schalteraushang erhält der Kunde vor der Kontoeröffnung zusammen mit dieser Information zu Zahlungsdienstleistungen jene Teile des Schalteraushanges ausgehändigt, welche für die vom Kunden gewünschten Produkte die maßgeblichen Entgelte und Kosten beinhalten ("Entgelte für die Konto- und Depotführung"). Diese Teile des Schalteraushanges werden Teil der vereinbarten Rahmenverträge. Eine Änderung der Entgelte ist in Z 45 der AGB der Schoellerbank AG (gegenüber Verbrauchern) geregelt. Z45 der AGB der Schoellerbank AG lautet: Z45 (1) Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienstleistungen (insbesondere des Girokontovertrags) mit Verbrauchern vereinbarten Entgelte für Dauerleistungen (ausgenommen Soll- und Habenzinsen) werden dem Kunden vom Kreditinstitut so rechtzeitig vorgeschlagen, dass ihm die Änderungsmitteilung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens zugeht. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens kein Widerspruch des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist dem Kunden mitzuteilen. Die Dauerleistungen sind im Schalteraushang ausdrücklich gekennzeichnet. Ein derartiges Anbot des Kreditinstituts auf Änderung der Entgelte im Falle des Schweigens des Kunden darf das Ausmaß der Veränderung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2000 nicht überschreiten. Das Kreditinstitut wird dem Kunden in der Änderungsmitteilung – nebst dem Ausmaß und dem Zeitpunkt der vorgeschlagenen Änderung des Entgelts – auch den Zeitpunkt der letzten davor vorgenommenen Änderung des Entgelts und die Veränderung des Verbraucherpreisindex seit der letzten Entgeltsänderung bekannt geben. Der Kunde hat das Recht, den Rahmenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. PC810D - 023GI9810D 20190612
Entgelte und Kosten. Aus der Entgeltinformation, die dem Kunden vor dem Ab- schluss eines Rahmenvertrages (insbesondere des Giro- kontovertrages) ausgehändigt wird, sind die Entgelte für die repräsentativsten vom Kreditinstitut angebotenen Zah- lungsdienste ersichtlich. Aus dem Konditionenaushang, der dem Kunden zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienst- leistungen“ ausgehändigt wird und der auch Teil des Rah- menvertrages (insbesondere des Girokontovertrags) ist, sind die für Kontoführung und Zahlungsdienstleistungen von dem Kreditinstitut in Rechnung gestellten vereinbarten Entgelte ersichtlich. Der Konditionenaushang enthält auch die Entgelte für die Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungs-auftrags, für die Beachtung eines Widerrufs und für die Bemühungen um die Wiederbeschaffung eines we- gen fehlerhafter Kundenidentifikatoren fehlgeleiteten Über- weisungsbetrags. Das Kreditinstitut kann Entgelte 1 x jährlich und maximal in der Höhe der Entwicklung des Verbraucherpreisindex än- dern, sofern der Kunde dieser Änderung zustimmt. Das Kreditinstitut wird dem Kunden bei Zahlungskonten vierteljährlich sowie bei der Beendigung des Rahmenver- trages für Zahlungsdienste eine Entgeltaufstellung (Entgel- te, Soll- und Habenzinsen) im Kreditinstitut in Papierform zur Verfügung halten.
Entgelte und Kosten. Aus dem Konditionenblatt, das dem Kunden zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen“ ausgehändigt wird und das auch Teil des Girokontovertrages wird, sind die für Kontoführung und Zahlungsdienstleistungen von der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Das Konditionenblatt enthält auch die Entgelte für die Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrages, für die Beachtung eines Widerrufs und für die Bemühungen um die Wiederbeschaffung eines wegen fehlerhafter Kundenidentifikatoren fehlgeleiteten Überweisungsbetrages. Entgeltänderungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Dabei kann für Änderungen in begrenztem Umfang auch die in Pkt. 2 beschriebene Vorgangsweise gewählt werden. Neben den im Konditionenblatt ausgewiesenen Entgelten der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG fallen unter Umständen noch Barauslagen an, die die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat. Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen.
Entgelte und Kosten. Die BTV Banking Wallet ist kostenlos. Für den Download der BTV Banking Wallet und im Zusammenhang mit der Nutzung der BTV Banking Wallet können Kosten des Netzbetreibers für den Datentransfer anfallen, die vom Nutzer selbst zu tragen sind.