Entgelte und Kosten. (1) Hat der Kontoinhaber eine Entgeltregelung nicht vorgegeben, so wird die Bank die AZV-Überweisung mit der Auflage weiterleiten, dass im Ausland entstehende Kosten vom Kontoinhaber übernommen werden. Ist der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers in einem EU-/EWR-Staat belegen, gilt die Entgeltregelung „Entgeltteilung“, d. h. der Kontoin- haber bzw. Überweisende trägt die Entgelte und die notwendigen Aufwendungen der Bank, der Zahlungsempfänger die übrigen Entgelte und Aufwendungen; bei entgegenstehenden Entgeltregelungen lehnt die Bank die Ausführung des jeweiligen Überweisungsauftrags ab, indem sie diesen zurückgibt.
Entgelte und Kosten. Trade Republic berechnet dem Kunden die im Preis- und Leistungsverzeichnis im Zeitpunkt der Orderaufgabe bzw. der Inanspruchnahme einer Leistung ausgewiesenen Entgelte und Kosten für die Erbringung des Finanzkommissionsgeschäfts und des Depotgeschäfts. Das jeweils aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde in der Applikation für sein Endgerät und auf der Trade Republic Internetseite einsehen. Auf Wunsch sendet Trade Republic dem Kunden ein aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis per E-Mail zu. Dem Kunden werden im Falle einer Order- oder Auftragserteilung über die Applikation die mit der Ausführung des Geschäfts verbundenen Entgelte und Kosten vor Order- oder Auftragserteilung angezeigt. Trade Republic stellt dem Kunden einmal jährlich eine Kosteninformation zur Verfügung, aus der sich die im Laufe der Berichtsperiode tatsächlich entstandenen Kosten ergeben.
Entgelte und Kosten. (1) Hat der Kontoinhaber eine Entgeltregelung nicht vorgegeben, so wird die Bank die AZV-Überweisung mit der Auflage weiterleiten, dass im Ausland entstehende Kosten vom Kontoinhaber übernommen werden.
Entgelte und Kosten. (1) Hat das Einlagenkreditinstitut eine Entgeltregelung nicht vorgegeben, so wird die Bank die AZV-Überweisung mit der Auflage weiterleiten, dass im Ausland entstehende Kosten vom Einlagenkreditinstitut übernommen werden.
Entgelte und Kosten. (1) Hat der Kontoinhaber eine Entgeltregelung nicht vorgegeben, so wird die Bank die Überweisung mit der Auflage weiterleiten, dass im Ausland entstehende Kosten vom Konto- inhaber übernommen werden.
Entgelte und Kosten. (1) Die Bank erhebt für die Besicherung durch Kreditforderungen in KEV keine Entgelte. Bei einer grenzüberschreitenden Nutzung von Kreditforderungen gelten nach Abschnitt V Nr. 13 (4) AGB/BBk abweichende Regelungen.
Entgelte und Kosten. (1) Die Bank erhebt für die Besicherung durch Kreditforderungen in MACCs keine Ent- gelte. Bei einer grenzüberschreitenden Nutzung von Kreditforderungen gelten nach Abschnitt V Nr. 13 (4) AGB/BBk abweichende Regelungen.
Entgelte und Kosten. 5.1 Das jeweilige Entgelt für die Überlassung und Nutzung der digitalen Kreditkarte ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis des kartenausgebenden Instituts.
Entgelte und Kosten. 8.1. Die Installation und die Nutzung der mobilen Geld- börse-App ist kostenlos. Die Hypo Vorarlberg ist berech- tigt, für einzelne, in der mobilen Geldbörse-App enthal- tene Funktionen, Entgelte zu verrechnen. Die Hypo Vorarlberg wird den Nutzer rechtzeitig vor der erst- maligen Aktivierung einer solchen kostenpflichtigen Funktion über die entstehenden Kosten informieren und mit ihm eine Entgeltvereinbarung treffen.
Entgelte und Kosten. Aus dem Konditionenblatt, das dem Kunden zusammen mit diesen „Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen“ ausgehändigt wird und das auch Teil des Girokontovertrages wird, sind die für Kontoführung und Zahlungsdienstleistungen von der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Das Konditionenblatt enthält auch die Entgelte für die Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrages, für die Beachtung eines Widerrufs und für die Bemühungen um die Wiederbeschaffung eines wegen fehlerhafter Kundenidentifikatoren fehlgeleiteten Überweisungsbetrages. Entgeltänderungen sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Dabei kann für Änderungen in begrenztem Umfang auch die in Pkt. 2 beschriebene Vorgangsweise gewählt werden. Neben den im Konditionenblatt ausgewiesenen Entgelten der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG fallen unter Umständen noch Barauslagen an, die die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat. Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen.