Qualität und Leitungsverständnis Musterklauseln

Qualität und Leitungsverständnis. 2.9.1. Grundlagen und Arbeitsformen Alle institutionsinternen Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen leiten sich aus den innerhalb des Hilfeplanprozesses vereinbarten Zielen, Planungen und Maßnahmen unter Berücksichtigung des individuell verabredeten Zeitbudgets ab. Der in Rückkopplung auf den Hilfeplanprozess definierte Erziehungsauftrag, und vor allem dessen Umsetzung, können in der Folge nur dann zum gewünschten Ergebnis führen, wenn ein möglichst effizientes Zusammenwirken aller internen Ebenen des Salvator Kollegs gewährleistet wird. Für unsere optimale Leistungsfähigkeit ist eine progressive Qualitätsentwicklung absolut erforderlich. Die Sicherung und Weiterentwicklung unserer Leistungsfähigkeit steht somit in direktem Zusammenhang mit unseren Leitungs-, Beratungs-, Personalentwicklungs- und Controlling- strukturen. Auf der Basis unseres umfassenden Angebotes an Wohn-, Schul-, Berufsförderungs- und Berufsausbildungsmöglichkeiten ergibt sich ein auf unsere Klientel abgestimmtes, lückenloses Hilfesystem, dessen Effizienz vor allem durch die bestehenden internen Steuerungs-, Kooperati- ons- und Kommunikationsprozesse gewährleistet wird. Ausgehend von den Grundlagen des modernen Managements sehen wir die Leitungsaufgaben insbesondere in der Dienst- und Fachaufsicht, der einzelfallorientierten Beratung und Koordi- nation des gesamten Hilfeplanprozesses, der Erziehungsplanung und der Bereitstellung flankie- render Maßnahmen. Da unserer Ansicht nach eine direkte Korrelation zwischen unseren internen Kooperations- und Kommunikationsprozessen und der Qualität unserer Leistungen besteht, ist der Verlauf von Entscheidungsprozessen zunächst konsequenterweise an den Ergebnissen dieses professionellen Austausches zu orientieren. Der daraus resultierende kooperative Führungsstil ermöglicht – analog dem Subsidiaritätsprinzip – eine konkrete Einbeziehung der persönlichen und fachlichen Ressourcen aller prozessbeteiligten MitarbeiterInnen mit möglichst maximalen Resultaten im Sinne des individuellen Hilfeplan- verfahrens.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.