Qualitätsmessung Musterklauseln

Qualitätsmessung. Für die Ermittlung der Servicequalität wird als Messmethode ein Ende-zu-Ende-Messverfahren verwendet, d. h. die Messung wird von einer Recheneinheit (entfernter Rechner/Server) außer- halb der IT-Infrastruktur des BKG ausgeführt. Von dieser Recheneinheit wird während der unter 5.2 festgelegten Servicezeiten an den jeweiligen Dienst gesendet. Das Ergebnis einer Servicemessung ist über einen Zeitraum von sechs Minuten (6 Min.) gültig. Zusätzlich wird im BKG eine identische Servicemessung am Server, der den Dienst bereitstellt, durchgeführt, d.h. die Messung erfolgt innerhalb der IT-Infrastruktur des BKG. Die Ergebnisse der Servicemessungen werden vom BKG digital vorgehalten und gemeinsam ausgewertet.