Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung Musterklauseln

Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung. Auf der Grundlage des BayHIG entwickeln die Hochschulen ein System zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit in den Bereichen Forschung, Lehre und Kunst. Studium und Lehre sind durch die ländergemeinsamen Instrumente der Akkreditierung umfassend in ein System der Qualitätssicherung eingebunden. In der Forschung ist der Kodex der DFG „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ maßgeblich für das Verständnis und die Umset- zung dieser an den jeweiligen Hochschulen. Die Qualitätssicherung der Verwaltung berücksichtigt insbesondere die Prozessoptimierung, die Digitalisierung und das Controlling. Es gilt, den Modernisierungsprozess voranzubringen, vorhandene Ressourcen optimal einzusetzen, die Bearbeitungsqualität zu verbessern sowie mögliche Fehlerquellen und Parallelentwicklungen zu vermeiden. Als mögliches Koopera- tionsfeld kommt insbesondere die Schaffung standardisierter Strukturen und Verfahren bei IT-Anwendungen unter Vermeidung von Insellösungen in Betracht, wie etwa im Reisekos- tenwesen, in der Personalverwaltung, bei Finanz- und Raummanagementsystemen, IT-Si- cherheit und digitalen Prüfungen. Weitere Bereiche möglicher Kooperationen sind z. B. die Umsetzung der EU-Trennungsrechnung und die Anerkennung von ausländischen Bildungs- nachweisen. Um die strategische Position Bayerns in der internationalen Wissenschaftslandschaft zu stär- ken, wird jede Hochschule ihre Leistungen im Rahmen einer Selbstevaluierung („System- Check“) überprüfen und weiter optimieren. Teil eines solchen „System-Checks“ sind auch die Hochschulverwaltungen. Ziel ist dabei neben einer klaren wissenschaftlichen Schwerpunktsetzung und Profilbildung auch eine etwaige interne Reallokation von Ressourcen, über welche die Hochschule ggfs. zur Bewältigung strategischer Herausforderungen und zur Nutzung von strategischen Chan- cen aus eigener Kraft verfügen kann. Mit diesen Ressourcen (Innovationsfonds) können die Hochschulen im Wege des „matchings“ einen Eigenbeitrag zu staatlichen Sonderprogram- men und Initiativen leisten (vgl. Art. 11 Abs. 4 BayHIG sowie Kap. II.2) (vgl. Indikator 10.1). Der verpflichtenden Selbstevaluierung kann zur Vermeidung von doppelten Berichtspflichten bzw. gegenläufigen Qualitätssicherungsprozessen auch durch andere Evaluierungsprozesse, wie z. B. im Rahmen der Exzellenzstrategie, Rechnung getragen werden. Die Hochschulen etablieren eine leistungsfähige interne Revision mit eigenständigen Befugnissen. Ziel Indikator / Maßnahme Mindestanforderung ...
Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung. Zur Umsetzung ihrer Gesamtstrategie setzt die Universität effektive Governance- und Dienstleistungsstrukturen ein, die auf erprobte Instrumente der wissenschaftsgeleiteten Qualitätssicherung und Entscheidungsfindung zurückgreifen und darauf ausgerichtet sind, die Wettbewerbsfähigkeit der LMU langfristig abzusichern. Im Zuge ihrer Förderung als Ex- zellenzuniversität hat die LMU passfähige Entscheidungsinstrumente und Implementie- rungsprozesse etabliert, auf deren Basis sie ihr Profil u.a. im Zuge universitätsweiter Stra- tegieprozesse und in Umsetzung der DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei nimmt sie auch internationale Entwicklungen in der mehrdimensionalen Qualitätsmessung und -prüfung wissenschaftlicher Leistung (z.B. die auf EU-Ebene etablierte Coalition for Advancing Research Assessment (CoARA)) in den Blick ihrer Prozessoptimierung. Der Governance-Ansatz der LMU hat sich außerordentlich bewährt und bezieht die Überprüfung der dargestellten Indikatoren und Maßnahmen in die kontinuierliche Qualitätssicherung mit ein. Dieser war bzw. ist regelmäßig Gegenstand der Evaluation der LMU als Exzellenzuniversität, welche im Sinne einer Überprüfung von wis- senschaftlichen Schwerpunktsetzungen und einer Qualitätssicherung als äquivalent zu ei- nem „Systemcheck“ erachtet wird. Die Leistungen der LMU sind zudem regelmäßig Gegen- stand von wissenschaftlichen Begutachtungen für Verbund- und Einzelvorhaben. Im Bereich Lehre verfolgt die LMU kontinuierlich die Akkreditierung von Studiengängen und entwickelt ihr Studienangebot entlang neuester Entwicklungen in der Forschung, auch auf Basis von Lehrevaluationen und Absolvierendenbefragungen, beständig weiter. Zur Quali- tätssicherung des gesamten Student Life Cycle wird nicht zuletzt die Einführung eines Cam- pus-Management-Systems maßgeblich beitragen. Der transparente Einsatz von Ressourcen sowie die ordnungsgemäße Bewirtschaftung ist elementarer Bestandteil des Selbstverständnisses der Governance der LMU. Zur Gewährleistung ihres hohen Qualitätsanspruchs und zur Optimierung zentraler Verwal- tungsprozesse hat die LMU u.a. eine Stabsstelle für Organisationsentwicklung eingerichtet und in deren Bereich eine Innenrevision etabliert, die für die ordnungsgemäße Ressourcen- bewirtschaftung ein Prüfungskonzept ausarbeitet und einschlägige Prüfungen koordiniert. Ziele lt. RV Nrn. 10.1, 10.2 (siehe RV, S.30) Betroffene hochschul- individuelle Ziele lt. III.1 II...

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