Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/ Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/ Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, bezogenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/ Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NUF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/ Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen Planungen bezogenen, Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/ Bau33/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu prä- zisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NUF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ Textform(§§ 24 und 54 BHO).
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Samples: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Innenräume Vertragsmuster, Vm2/1
Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/ Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten Quantitäten/Zielwerte sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/ Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen, auf seine Fachplanungen bezogenen, Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzenumzuset- zen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten Quantitäten/Zielwerte sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).
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