Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen vorgegebenen, auf seine Planungen bezogenen, Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).
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Samples: Vertrag Objektplanung – Freianlagen
Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3Bau33/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisierenprä- zisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NFNUF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (§§ in Textform(§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NFNUF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform (§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV Entscheidungsunterlage -Bau– bzw. KVM -Bau- bzw. AA -Bau- vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (EuroEUR/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung im Rahmen der Umsetzung der Leistungsstufe 2 nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen Ab- weichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers Auftrag- gebers (§§ 24 und 54 BHO).
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Samples: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Raumbildende Ausbauten
Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3Bau/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (§§ 24 und 54 BHO).
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Quantitäten/Qualitäten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der ES-Bau/KVM-Bau3/AA-Bau/Bauunterlage, Teile I bis IV im genehmigten Bauantrag vorgegebenen Quantitäts- und Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (Euro/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (§§ 24 und 54 BHO).
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Samples: Vertrag Über Objektplanung – Gebäude Und Innenräume